Ich würde gerne meinen Keller als Wohnung zurecht machen.

jetzt haben ich bereits die richtige Norm über einen Anwalt herausbekommen. Leider verstehe ich diese nicht. Vielleicht weiß jemand Bescheid??

Paragraf 43 Absatz 4 NBauO

(4) Räume in Kellergeschossen sind als Aufenthaltsräume nur zulässig, wenn das Gelände vor den notwendigen Fenstern der Räume in einer für gesunde Wohn- oder Arbeitsverhältnisse ausreichenden Entfernung und Breite nicht mehr als 70 cm über deren Fußboden liegt.

von wo gelten die 70 cm?

wenn man durch das Haus durchschauen würde von innen sind ca. 110-120cm unterirdisch und 110-120cm oberirdisch.

Kann mir wer helfen ??