Auf unserem Nachbarschaftsgrundstück liegt ein eingetragenes Leitungsrecht. Mit der Auflage, dass weder eine Bepflanzung noch Bebauung auf 2m li. und re. der Leitung angebracht werden darf. Verstößt der Nachbar nicht gegen das Baurecht wenn er auf diesem Streifen einfach zwei Meter hohe Hecken setzt? Wer kontrolliert eigentlich ob die Bauvorschriften eingehalten werden.