Hallo,

mein Vater ist berühmt für seine Schnapsideen! Hier mal seine neueste, zu der ich fachlichen Rat bräuchte:

Mein Vater besitzt derzeit ein Haus, das er verkaufen will/muss. Er lebt in einer Beziehung mit einer Frau, die zur Miete wohnt. Die Tochter der Frau besitzt ein Haus mit einem kleinen Garten. Das Haus bewohnt die Tochter selbst. Mein Vater hat es sich in den Kopf gesetzt, in diesem kleinen Garten mit seinem Geld einen altersgerechten Bungalow für sich und seine Partnerin zu bauen. D.h., die Tochter der Partnerin ist Eigentümerin des Grundstücks und des Hauses, das sich darauf befindet und mein Vater stellt sich das so vor, dass er Eigentümer des Bungalows wäre. Für mich klingt das rechtlich und vor allem erbrechtlich nach einem fleischgewordenen Alptraum. Im Fall des Ablebens meines Vaters wären meine Schwester und ich Besitzerin eines Bungalows, der im Garten eines fremden Hauses/Grundstücks steht. Lässt sich das rechtlich überhaupt sauber absichern?

Danke für etwaige Antworten!

Lara