Guten Morgen Community,

Ich habe eine Frage bezüglich der Datenweitergabe von Behörden untereinander.

Ein Nachbar, dessen Interesse definitiv in der Gewinnoptimierung seiner vermieteten Immobilien liegt, hat aufgrund eines Wasserschadens das Dach unseres Nachbarhauses erneuert und sich dabei, obwohl er durch verschiedene Leute auf die ENEV sowie Naturschutzregelungen (Fledermausschutz) hingewiesen wurde, über diese Bestimmungen hinweg gesetzt.

Gespräche mit Fachleuten ergaben, das sein Vorgehen in beiden Fällen sowohl bei der Baubehörde als auch bei Landesnaturschutzbehörde mit Aussicht auf eine Ahndung anzeigbar sind.

Um die Konsequenzen dieser Anzeigen für diesen Mann abzuschätzen, bin ich vor dem Hintergrund, daß das Gebäude wohl nie von einem Stall zu einer Wohnung umgenutzt wurde - auf einer aktuellen Flurkarte existiert es gar nicht, obwohl der Mieter dort seit zweiundzwanzig Jahren wohnt - auf der Suche nach Informationen darüber, ob die genannten Behörden potentielle Ergebnisse einer Prüfung an das Finanzamt weitergeben.

Schon mal im Vorraus vielen Dank für jede sinnvolle Information.