Hallo zusammen! Ich würde gern wissen, ob es Sinn macht, wenn der Rang einer eingetragenen Grunddienstbarkeit nach hinten verschoben würde. Ich musste eine böse Überraschung beim Immobilienkauf erleben, wobei ich mit einer erst nach dem Kaufvertrag eingetragenen Grunddienstbarkeit gegängelt wurde. Da die herrschenden Eigentümer die Löschung nicht zustimmen, muss ich mir überlegen, ob ein Rangrücktritt dieser Grunddienstbarkeit Sinn macht, einfach um zu zeigen, ich nehme so etwas nicht ohne weiteres hin. Außerdem wäre es auch üblich für die herrschenden Eigentümer, die Unterhaltungskosten - wenn so etwas geben würde, zu übernehmen. Es ging eigentlich nur um die Erklärung der Bereitschaft für solche Bereitschaft. Aber nicht mal das wollte die herrschenden Eigentümer machen. Dann muss ich wohl dafür Fachleute holen...... Für die Tipps danke schön im Voraus. Ramstein