Moinsen,

aktuell wird für einen kleinen Teil unseres Dorfes eine Änderung des Bebauungsplanes (Nachverdichtung!) angestrebt. Der Entwurf liegt aktuell aus und besonders ein Passus bereitet mir Bauchschmerzen.

.."sämtliche Grundstücke sind heute verkehrlich .. erschlossen. Bei Grundstücksteilung (=Bebauung in 2ter Reihe) ist die verkehrliche Erschließung durch entspr. Flurstückzuschnitte oder private Wege- und Leitungsrechte zu sichern. Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind bereits vorhanden. NEUE VORHABEN WERDEN DARAN ANGESCHLOSSEN."

Unser Nachbar in 2ter Reihe möchte ganz unbedingt sein großes Grundstück mit weiteren Häuser zupflastern (Geld ist geil!). Das ist bis dato daran gescheitert, dass es *nur für sein 1-Fam.Haus* ein im Grundbuch eingetragenes Wege- & Leitungsrecht gibt und wir nicht daran denken, dieses für weitere Häuser zu erweitern.

FRAGE: Heißt der obige SATZ nun, dass ich quasi per Bauplanänderung dazu gezwungen werden kann, weitere Wege- & Leitungsrechte erteilen zu müssen??

Im Gültigkeitsbereich (Flurkarte) ist nämlich ausschließlich für mein bereits belastetes Grundstück ein entsprechendes Planzeichen eingezeichnet. In der Legende heißt es dazu: "Mit Wege- und Leitungsrecht zu belastende Flächen zugunsten der Anwohner/ Ver- & Entsorger" gem. §9 Abs .1 21 BauGB.