Zwischen einem Wohnhaus und einer freistehenden Garage wurde nachträglich eine quer Mauer aus Kalksandstein errichtet. Diese ist ca. 3 lang und 2,50 hoch. Ausgesteift wurde diese durch Bewehrungsanschlusseisen aus dem Fundament und somit kein seitlicher Anschluss an Garage und Wohnhaus. Mauer ist auf Grund des Sturmes vor 2wochen eingebrochen. Ist dieses zulässig?