Aus baurechtlichen Gründen ist mir die Aufstockung und Überdachung einer Doppelgarage abgelehnt worden. (Grenzbebauung) Nun möchte ich mir ein Untergestell aus Holz zimmern lassen, ählich dem Gestell eines Wintergartens und möchte als Dach und den Seitenteilen LKW-Plane benutzen, die mittels Drehverschlüssen befestigt wird und jederzeit wieder abnehmbar ist. Wäre eine solche Überdachung baurechtlich machbar?