Mal eine Frage an die Bauamtsbeamten unter euch: Bauliche Maßnahmen im Außenbereich sind ja nicht gestattet. Eine Jurte auch nicht. Aber was, wenn man nun alle paar Wochen die Jurte versetzt? Sie bleibt somit nicht stehen. Ist das eine gesetzliche Grauzone?

Alternativ: Wie sieht die Lage auf einem Resthof, also nicht im Außenbereich, aus?

Theoretisch das gleiche kann man auf einen Wohnwagen, oder Wohnmobil beziehen. Was, wenn man einfach immer ein paar Meter im Kreis weiter fährt? - Wie will ein Bauamt da rechtfertigen und das untersagen?

Vielen Dank.