Hallo zusammen,ich weiß, dass es immer auf den Einzelfall ankommt. Aber mir geht es grds. um die Frage, ob eine Grenzbebauuung in Bayern wie folgt überhaupt möglich ist:Zwei Nachbargrundstücke mit jeweils in der Mitte einer Garage die aneinanderstehen (wie es typischerweise der Fall ist).Wir würden gerne unser Haus über der Garage bis zur ersten Etage hoch an der Grenze erweitern. Im Prinzip hat man dann zwischen den Häusern nur noch den "Schacht" über der Garage des Nachbarn.Das Einverständnis des Nachbarn wäre kein Problem.Aber ist das baurechtlich überhaupt möglich?Besten Dank im Voraus.