Baugenehmigung Gartenhütte mit Befeuerunganlage im Innenbereich Bayern?
Hallo, ich möchte eine Gartenhütte mit Ofen im Innenbereich in Bayern errichten. Ich habe nun schon mehrfach im Internet gelesen, dass im Innenbereich Bauten bis 75 m3 und ohne Befeuerungsanlagen genehmigungsfrei sind. In Art. 57 BayBO steht jedoch nichts von den Befeuerungsanlagen sondern nur von Gebäuden bis 75 m3. Braucht das Gebäude mit Befeuerungsanlage denn nun eine Genehmigung? Danke!
Baurecht,
Genehmigung,
gartenhütte