Schuldunfähigkeit/-milderung bei Borderline?

Folgende Stuation:

Person A (emotional-instabile Persönlichkeitsstörung impulsiver Typ)

gerät in Diskussionen mit der Polizei(welche lediglich wegen kleiner Party kam und es wurde auch sofort alles leise gemacht etc), fängt an unkontrolliert genervt Sprüche zu kloppen, beleidigen(wovon genaue Erinnerung an Wortlaute zu fehlen scheint), verweigert Personalien, Polizisten möchten die Person festnehmen, diese hebt die Hände nach oben, verweigert, bittet mehrfach darum nicht angefasst zu werden und dann folgte Polizeigriff, Verhaftung und Nacht in der Zelle. In der Zeit bricht die Person wegen schlimmer Verlassensängste komplett zusammen, schreit, weint, schlägt gegen die Gitter und labert jeden Beamten dumm zu, der was von ihr will. Am nächsten Tag ist sie komplett ruhig, entschuldigt sich bei allen Beamten vom Einsatz für die Unart aufrichtig und begibt sich sofort erneut in psychologische bzw. medikamentöse Behandlung, denn seit der Nacht ist sie wieder tief gefallen - zudem wurde in der Nacht Alkohol konsumiert und der Wert scheint über 1 Promille zu sein. Strafanzeige steht trotzdem wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung. Unsere Aussagen bezeugen, dass sie in Panik und Angst war aber niemanden angegriffen hat, Beleidigungen haben wir selbst vom Wortlaut nicht mehr ganz auf dem Schirm. Wie ist das alles zu werten? Kann man die Person als schuldunfähig bezeichnen? Strafmildernd? Es gab noch nie Probleme mit Behörden.

Polizei, Recht, Anwalt, Gericht, Psychologie
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