Ich bewohne eine Doppelhaushälfte in Mecklenburg-Vorpommern, das Haus habe ich vor sechs Jahren gekauft.
Zum Zeitpunkt des Kaufes war auf dem Grundstück keine Zufahrt angelegt. Mittlerweile habe ich jedoch eine Zufahrt geschaffen. Jedoch wurde bei der Neuanlage der Gehsteige bzw. des Straßenbaus vor meinem Anwesen die Bordsteinkante nicht abgesenkt, während alle anderen Anwesen des kleinen Dorfes in dem ich hier lebe eine Bordsteinkanten Absenkung vor ihrem Grundstück angelegt bekommen haben. Somit hat mir die Gemeinde bei diesem Baumaßnahmen, wenn man so will, die Zufahrt zu meinem Grundstück verunmöglicht.
Etwa 3 m rechts von meinem Grundstück wurde eine Bordsteinkanten Absenkung vorgenommen, vor dem Gartenzaun des Nachbarn wo diese jedoch keinerlei Funktion erfüllt und damit auch absolut keinen Sinn macht. Wenn man so will ist diese sozusagen an der falschen Stelle angelegt worden.
Ich habe heute im Gespräch mit dem zuständigen Baureferent erfahren dass ich eine Bordsteinabsenkung von meinem Anwesen genehmigt bekomme, die Gemeinde diese Kosten jedoch nicht übernehmen würde sondern ich diese privat zu tragen hätte.
Ich erwähne noch am Rande dass ich eine 50 prozentige Schwerbehinderung habe und es in der sehr schmalen Straße vor meinem Anwesen weder in noch an der Straße direkte Parkmöglichkeiten gibt.
Ich meine, dass ich wie jeder andere Bürger der Gemeinde einen Anspruch auf eine unbehinderte Zufahrt zu meinem Grundstück habe und ich daher nicht die Kosten der Bordsteinabsenkung selbst tragen muss, sondern dass der Missstand das diese bei der neu bei dem Neubau der Straße nicht angelegt worden ist - bzw an falscher Stelle nämlich zu weit rechts vor meinem Grundstück,, von der Gemeinde zu beheben sei und die Kosten auch von der Gemeinde zu tragen sein.
Ich bedenk bedanke mich schon jetzt für jeden zielführenden und kompetenten Rat in dieser Angelegenheit!