Hallo zusammen,

ich muss mein abgemeldetes Auto zur Werkstatt bringen und würde mir dazu einen Autotrailer ausleihen. Ich habe derzeit den Führerschein B96, mit dem ich ein Gespann (Auto+Hänger) mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4,25t ziehen darf.

Meine Frage: Das abgemeldete Auto, was ich hinten auf den Trailer stelle, ist dies mit seinem Leergewicht, bzw. tatsächlichem Gewicht zu bewerten, oder muss ich auch hier das zulässige Gesamtgewicht aus dem Fahrzeugschein (F1) heranziehen??

Vielen dank schon mal vorab!

VG