2 sitzer Mofa nur als 1 sitzer eingetragen?

3 Antworten

der Tüv kann dir ein Gutachten ausstellen, die Eintragung findet bei der Zulassungsstelle statt - beide wollen Geld -

solange in der Betriebserlaubnis nur 1 Person steht, ist Ärger bei einer Kontrolle vorprogrammiert - der geht zu Fuß weiter


Jannes341 
Beitragsersteller
 16.08.2020, 11:37

Oh sorry ich meinte natürlich Zulassungsstelle

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Ein Mofa (25km/h ab 15J) hat immer nur einen Sitz! Wenn der Roller auf gemacht wird, zum 50er (Führerschein ab 16) ist es wieder ein 2 Sitzer.


migebuff  16.08.2020, 11:22
Ein Mofa (25km/h ab 15J) hat immer nur einen Sitz!

Wo steht das?

Wenn der Roller auf gemacht wird, zum 50er (Führerschein ab 16) ist es wieder ein 2 Sitzer.

Wozu dann die Anmerkung bzgl irgendeines Mofas? Ein auf 25 km/h gedrosselter Roller ist kein Mofa.

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Rumpelric  16.08.2020, 11:24
@migebuff

Doch! Ein auf 25km/h gedrosselter Roller ist ein Mofa! Und ein Mofa fährt man mit Mofaschein, ab 15Jahre. Und die Beförderung von Personen auf dem Mofa ist verboten! Deshalb ist da nur ein Sitz eingetragen.

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migebuff  16.08.2020, 11:26
@Rumpelric

Ich führe jetzt keine Diskussion mit dir, ob du mehr zu sagen hast als der Gesetzgeber.

Ein Mofa ist ein "Fahrrad mit Hilfsmotor" nach §4 Abs 1 Nr 1 FeV, ein gedrosselter Roller ist ein "geschwindigkeitsreduziertes Kleinkraftrad bis 25 kmh" nach §4 Abs 1 Nr 1b FeV.

Die Beschreibung des hier nicht relevanten Mofas in §4 FeV enthält seit 2015 nicht mehr das Wort "einsitzig".

Wenn du der Ansicht bist, dass der Gesetzgeber sich irrt und die FeV falsch ist, dann ruf in Berlin an und lass sie umschreiben.

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peterobm  16.08.2020, 11:33
@Rumpelric

Und die Beförderung von Personen auf dem Mofa ist verboten! Deshalb ist da nur ein Sitz eingetragen.

Quark, wo steht das?

ein Roller ist gedrosselt, hat eine Eintragung für 2 Personen, das bleibt erhalten, eingetragen wird nur die verminderte Leistung auf 25km/h

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Rumpelric  16.08.2020, 11:33
@migebuff

Das nehme ich zu Kenntnis. Da bin ich wohl zu alt... ^^
Das klärt auch die Frage, warum bei den gedrosselten Rollern der 2. Platz nicht zurückgebaut werden muss... Ändert aber nichts daran, dass der Mofaschein, der berechtigt so ein Fahrzeug zu fahren, eine Personenbeförderung nicht zulässt. Und wie Du oben schon geschrieben hast... DIe Motorleistung... Die gedrosselten Dinger werden kaum mit einem 15Jährigen Mädchen fertig... Kenne das Theater aus meinem Bekanntenkreis. HILFREICH 1x von mir!

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migebuff  16.08.2020, 11:41
@Rumpelric

Es gibt seit 2015 keinen Mofaschein mehr, sondern eine Prüfbescheinigung für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h. Mit der darf er, wie der Name bereits sagt, zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge nach §4 Abs 1 Nr 1b FeV, also beispielsweise sein geschwindigkeitsreduziertes Kleinkraftrad, fahren.

Weder in §4 FeV, noch in der Richtline 168/2013, auf welche die dortige Definition der Fahrzeugklasse L1e-B verweist, ist eine Beschränkung der Sitzplätze vorhanden.

(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind

1b. zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a und b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52) oder nicht EU-typgenehmigte Fahrzeuge mit den jeweils gleichen technischen Eigenschaften, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist,

Richtlinie 168/2013:

Klasse L1e:

(4) zwei Räder und eine der unter Artikel 4 Absatz 3 genannten Antriebsformen und
(5) ein Hubvolumen von ≤ 50 cm3, falls ein PI-Verbrennungsmotor Teil der Antriebskonfiguration des Fahrzeugs ist, und
(6) bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs ≤ 45 km/h und
(7) maximale Nenndauerleistung oder Nutzleistung (1) ≤ 4 000 W und
(8) Gesamtmasse = technisch zulässige Masse nach Angabe des Herstellers und

Klasse L1e-B:

(9) Ein sonstiges Fahrzeug der Klasse L1e, das anhand der Kriterien 9 bis 12 nicht als L1e-A-Fahrzeug eingestuft werden kann.
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peterobm  16.08.2020, 11:41
@Rumpelric
Ändert aber nichts daran, dass der Mofaschein, der berechtigt so ein Fahrzeug zu fahren, eine Personenbeförderung nicht zulässt.

nochmal zum mitschreiben

wenn der Roller gedrosselt ist und trotzdem darf Dieser mit 2 Personen durch die Gegend fahren. es reicht die Mofa-Prüfbescheinigung

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Rumpelric  16.08.2020, 11:43
@peterobm

Jedoch nur dann, wenn die Person über 16 Jahre alt ist!

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peterobm  16.08.2020, 11:44
@Rumpelric

WO steht das, WO kann man das Nachlesen?

F A L S C H; aber sowas von

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Jannes341 
Beitragsersteller
 16.08.2020, 11:45

Ach du meine güte ich meinte natürlich einen roller kein Mofa

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Das wäre eine Ermessensentscheidung vom Prüfer. Das Fahrzeug kann zwei Personen tragen, da es im Ausgangszustand ein Zweisitzer war. Er muss aber entscheiden, ob die reduzierte Motorleistung noch ausreicht, um mit zwei Personen einen Berg sicher hochfahren zu können.


Jannes341 
Beitragsersteller
 16.08.2020, 11:35

Der Roller hat laut angaben 3Ps

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