Kurzfristiger Minijob,obwohl ich exmatrikuliert bin?

Hi Leute. Ich bin seit einigen Monaten nicht mehr immatrikuliert und habe mein Studium beendet. Gerade mache ich etwas Anderes und will im Sommer einen Master machen. Ich arbeite seit Dezember im Security-Bereich. Ich habe angefangen und bekam den Vertrag erst eine Woche später. Die Dame aus dem Büro hatte mich gefragt,ob ich kurzfristig oder sozialvers.-pflichtig angemeldet werden wollen würde. Die Frage hätte mich irritiert, da sie über mich wohl nichts kannte. Ich habe ihr geschildert,dass ich die kurzfristige Beschäftigung als Vertragsart gut finde, falls dies aber auch möglich sei,wo ich zu dem Zeitpunkt um ehrlich zu sein nicht ausgegangen bin. Ich war ja kein Student mehr. Danach hatten wir kurz telefoniert, wo ich ihr das nochmal erklärt hatte und sie meinte, dass es möglich sei, da ich ja auch noch über die studentische Krankenversicherung gemeldet bin, die jetzt ab März nicht mehr gültig ist. Sie meinte, dass es möglich ist und sie wird davon Ahnung haben, dachte ich mir. Ende Dezember hatten wir kurz geschrieben,wo sie meinte, dass sie es nochmal überprüfen muss, ob das möglich ist, weil sie sicher sein muss, dass ich über die studentische Versicherung abgesichert bin.

Damals, als ich das erste Mal mit ihr telefonierte hatte sie mir mitgeteilt, dass sie keine Studienbescheinigung braucht, um mich dementsprechend anzumelden

Um ihr das kurz zu bestätigen,habe ich ihr eine Studienbescheinigung zugesandt, weil das zeigt, dass ich in diesem Semester eingeschrieben war und dadurch auch die SKV läuft. Das ist fest vorgeschrieben und gilt nur dann, wenn das Studium abgeschlossen wurde. Dann folgte einige Tage später die Lohnabrechnung und diese war Brutto=Netto, wobei ich mir also sicher war, dass die Büroangestellte schon wusste, was sie tat. Das heißt, sie hat alles richtig gemacht. Ich war mir sicher, dass das auch seine Richtigkeit hat und habe jetzt einen anderen Job. Ich habe gesagt, dass ich kurzfristig beschäftigt werden will und habe ihm meine Studienbescheinigung vorgezeigt. Ich habe aber nicht mehr gesagt, außer dass mein Studium erfolgreich beendet wurde. Ich weiss nicht,ob er mich so angemeldet hat, aber das ist erstmal irrelevant. Ich htte mich Mal arbeitslos und Hartz 4 gemeldet, wobei ich mit dem Arbeitsamt kein Kontakt wollte und ich mitgeteilt hatte, dass ich einen Master machen will. Das Jobcenter hatte abgelehnt, mir Hartz 4 zu zahlen, da ich bei meinen Eltern wohne. Bald werde ich mich wieder arbeitslos melden und benötige Unterstützung zur Zahlung der KV. Mich plagt aber die Angst, ob die Dame des Security-Untermehmen alles richtig gemacht hat. Mein Bruder war heute irritiert und hat gesagt, dass ich Probleme bekomme, wobei dieser Job doch dementsprechend angemeldet ist und die KV und andere Behörden davon Bescheid wissen. Das Finanzamt, weiss dass ich kein Student bin, da die KV dies dem Finanzamt mitgeteilt hat.

Meine Frage ist, hat die Frau alles richtig gemacht und wenn nicht, was habe ich für Konsequenzen. Hab Angst.

Recht, Arbeitsverträge, Kurzfristige Beschäftigung, Ausbildung und Studium
Wie viel Miete kann man sich leisten?

Hallo,

ich bin 24, seit 2 Jahren selbstständig und biete Dienstleistungen in der IT-Branche an. Ich habe das Business während meines Studiums gestartet und habe relativ zügig die ersten guten Gewinne erwirtschaften können. Nichts desto trotz fällt es mir nach 2 Jahren immer noch sehr schwer, genaue Kalkulationen für mein Lebensbedarf aufzustellen. Ich möchte nun in meine erste eigene Wohnung ziehen und weiß nicht genau, in welchem Rahmen sich meine Miete bewegen sollte.

Als Arbeitnehmer ist der Nettogewinn relativ leicht zu extrahieren, da auch Kosten wie Krankenversicherung und Co. bereits vom Arbeitgeber gezahlt werden. Meine monatlichen Gewinne unterliegen relativ großen Schwankungen. In schlechten Monaten gehe ich mit 1400 Euro Nettoumsatz raus, in guten mit 15.000… Ich habe ca. 1500,- Euro monatliche Kosten (Sprit, Steuerberater, Büromiete….). Zudem habe ich mir mittlerweile ca. 70.000 Euro (nach Steuern) zusammengespart.

Normalerweise sollte die Miete ja nicht mehr als 30% des Verdienstes ausmachen. Da meine Umsatzsprünge so hoch sind, macht die Rechnung für mich nicht so wirklich Sinn. Auch den Mittelwert meines Jahresgewinns kann ich noch nicht extrahieren, da ich noch keine BWA für 2020 erstellt habe.

Wie sollte ich als Selbstständiger in meine Kalkukation gehen? Welche „Regeln“ machen Sinn? Kann ich mir eine 1100 Euro Wohnung (warm) leisten? Wie würdet ihr kalkulieren?

Ich freue mich auf euer Feedback..

Selbständigkeit, Miete, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Aus ALG 1 in die Selbstständigkeit ohne Gründungszuschuss?

Hey ihr Lieben, 

ich hatte ein sehr „nettes“ Telefonat mit meiner Sachbearbeiterin. 

Ich bin bereits 5 Monate arbeitslos (ALG 1), möchte mich jetzt aber selbstständig machen im Onlinebereich. Dummerweise ist es für den Gründungszuschuss jetzt schon zu spät. Daher bleibt mir keine andere Wahl als erstmal im Nebenerwerb zu starten.

Meine Sachbearbeiterin lässt leider gar nicht mit sich reden und möchte mir, wenn ich innerhalb eines Monats nicht in die Vollselbstständigkeit gehe, eine weitere Maßnahme aufdrücken. Ich habe bereits ein Bewerbungscoaching gemacht aber müsste ein Weiteres machen (das sehen sie anscheinend nicht als unnötige Kosten an, aber eine Weiterbildung wollten sie mir nicht bezahlen 😅) und zusätzlich noch ein Praktikum in einem Betrieb, den das Amt vorgibt. 

Das möchte ich natürlich auf keinen Fall machen, aber wenn man noch ganz am Anfang steht ist es ziemlich schwierig innerhalb eines Monats so viele Kunden zu bekommen, dass man davon leben kann. Leider fällt mir nicht viel ein das zu umgehen, außer der Gang zum lieben Onkel Doktor, jedoch dürfte ich dann ja auch nicht für mich bzw. meine Kunden arbeiten oder?

Ich weiß, dass ich nur 15 Stunden arbeiten darf und 165 Euro abschlagsfrei, was mich stutzig gemacht hat, sie meinte ich dürfe nur bis 450 Euro nebenbei verdienen ansonsten falle ich auch wieder aus dem Anspruch raus. Ist das wahr? 

Habt ihr Erfahrungen und seid aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit gegangen (ohne Gründungszuschuss) und kann mir jemand einen Tipp geben, wie man da am Besten vorgeht? 

Selbständigkeit, Agentur für Arbeit, ALG I, Ausbildung und Studium

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