Ausbildungsstelle möchte ein Arbeitszeugnis. Was tun?
Ich hab mich bei einem Unternehmen mit Fachabi- und Ausbildungszeugnis (IHK, Schule) beworben.
Die Personalabteilung möchte mein Arbeitszeugnis vom alten Ausbildungsbetrieb haben. Allerdings hab ich so etwas nie bekommen bzw. selber nie danach gefragt. Nach der Abschlussprüfung endete das Arbeitsverhältnis. Ich entschied mich, mit Fachabi weiterzumachen.
Das ist ca. 3 Jahre her. Denkt ihr ich bekomme noch ein Arbeitszeugnis? Was sollte ich zur Entschuldigung schreiben, falls ich es nicht vorlegen kann? Mindert das meine Chancen?
Wie sollte ich auf die Forderung der Personalabteilung antworten?
6 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerHans/1606079735146_nmmslarge__0_0_413_413_76c9d89fe815a5f88ccfacf65b03aa53.jpg?v=1606079737000)
Du kannst erst einmal die jetzige Firma informieren, dass du kein Arbeitszeugnis im Besitz hast. Zusätzlich forderst du das bei damaligen Unternehmen an.
Du musst allerdings damit rechnen, dass dies ziemlich nichtssagend sein wird nach 3 Jahren. Es kann sich auf die bloße Tatsache beschränken, dass du dort gearbeitet hast.
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Habe mal was von 30 Jahren gehört. Dein Betrieb ist verpflichtet, dir ein Arbeitszeugnis zu schreiben.
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Probier es aus.
Allein die Tatsache, dass du dich um so etwas Wichtiges wie das Zeugnis nie gekümmert hast, könnte einen Personaler zu einer sehr negativen Einschätzung deiner Arbeitsweise bewegen...
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Einfach probieren! Der Anspruch kann verwirkt sein. Da es üblich ist Ausschlussfristen zu vereinbaren, ist dies sogar sehr wahrscheinlich. Aber bitten kann man ja immerhin trotzdem
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Servus,
natürlich mindert es deine Chancen. Ein gutes Arbeitszeugnis ist deutlich mehr wert, als gute Noten. Denn Zeugnisse sind theoretisch, Arbeitszeugnisse hingegen praktisch.
Dein Arbeitgeber ist verpflichtet dir ein Arbeitszeugnis auszustellen. Auch nach drei Jahren.
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Das stimmt so nicht. Nach 3 Jahren ist der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis "verwirkt". Man ist also auf das Gutdünken des exag angewiesen. Oftmals wird die allgemeine Verjährungsfrist aus dem BGB durch eine arbeitsvertragliche Ausschlussfrist beträchtlich verkürzt. Nach der Rechtssprechung ist diese wirksam auf 3 Monate nach Beendigung des av verkürzbar
Es ist sogar für die Ausbildung zum Industriekaufmann haha... Ironie des Schicksal.