Ist das Anschreiben (Diplom-Finanzwirt) gut?

Hey, ich mache derzeitig mein Abitur und möchte nächstes Jahr ein Duales Studium beim Finanzamt Bremen anfangen, worauf ich schon seit Jahren warte. Darum möchte ich natürlich keine Absage bekommen und euch nach Feedback bezüglich des Anschreibens fragen:

Sehr geehrte Frau...

durch ein Schulpraktikum im August 2018 beim Finanzamt Bremen stellte ich fest, dass Steuern einer der Themen in unserem Land ist, dass niemals an Relevanz verliert. Ich habe während des Praktikums erkannt, dass die Tätigkeiten als Diplom-Finanzwirt nicht nur meinen Interessen entspricht, sondern dass ich damit auch einen großen Beitrag zum Allgemeinwohl leisten kann. 

Zurzeit mache auf einem Wirtschaftsgymnasium meine allgemeine Hochschulreife, die ich voraussichtlich im Sommer 2022 erfolgreich erlangen werde. Bereits während meiner Schullaufbahn galt mein Hauptinteresse den mathematisch-zusammenhängenden Fächern BVWL und Rechnungswesen. Dort habe ich nicht nur bereits Grundlagen über die Wirtschaft und Finanzen erlernt, sondern auch das stetige Interesse bekommen, mich in meiner Freizeit mit der Wirtschaft, darunter auch mit den persönlichen Finanzen und der Börse, auseinanderzusetzen.

 

Während meiner bisherigen Berufserfahrung als Verkaufshilfe bei REWE konnte ich bereits Erfahrungen im Einzelhandel sammeln und meine Sozialkompetenz und Teamfähigkeit bei einem ständigen Kunden- und Mitarbeiterkontakt unter Beweis stellen.

Ich freue mich auf eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch, um Sie auch persönlich von mir zu überzeugen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Vielen Dank für alle Antworten! :)

Finanzen, Studium, Schule, Bewerbung, Bewerbungsschreiben, Finanzamt, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Aufgaben eines Ergänzungspflegers bei Schenkung?

Was sind die genauen aufgaben eines Ergänzungspflegers bzw. wie enstcheidet dieser über den abschluss eines rechtsgeschäftes bei minderjährigen im fall einer schenkung. Ein ergänzugspfleger wird ja laut §1909 bgb eingesetzt, wenn der vormund nicht entscheiden darf. Im fall einer schnekung bei minderjährigen ist dies der fall wenn das rechtsgeschäft ''nicht lediglich rechtliche vorteile'' hat. Mal angenommen meine eltern schenken mir ein haus als ich 4 war, lassen sich einen lebenslangen nießbrauch auf das ganze haus einräumen (soweit so gut), erklären sich nicht bereit außergewöhnliche kosten zu tragen und verpflincheten mich dazu, dass ich die bude weder verkaufen, noch mein eigentum daran aufgeben darf. (soweit so scheisse) Das ganze hätte ja enorme rechtliche nachteile, ich müsste im endeffekt für sämtliche reperaturen zahlen wenn ich selber geld verdiene und würde ja aus der ganzen sache gar nicht rauskommen, zumindest nicht ohne schadenersatz zu zahlen weil ich ja laut §137 zwar nicht durch rechtsgeschäfte daran gehindert werden kann, meine veräuserten rechte wahrzunehmen, aber hald im falle einer getroffenen vereinbarung, über den verzicht auf solche rechte, schadenersatzpflichtig wäre. Kann und würde ein Ergänzungspfleger bzw. ein gesetzlicher vertreter so einem vertrag zustimmen? Das wäre ja moderne leibeigenschaft, bzw man würde sich ja in allen fällen an seinem mündel bereichern, entweder durch wegfallen sämtlicher reperaturkosten, oder am schadensersatz den man zu begleichen hätte.
Sowas kann doch nicht rechtens sein oder?

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Wie kann ich selbstständig inverstieren, Aktien, Forex, Bitcoin / Krypto?

Hey,

ich Interesse mich sehr stark dafür mein Geld für mich arbeiten zu lassen d.h. Zu lernen, zu investieren mit dem Handy am besten und generell die künstliche Intelligenz auch dafür zu nutzen.
Mich haben paar Leute angeschrieben von „Forex“, ich hab bei 2 Zoommeetings mitgemacht, die sind weder auf meine Fragen eingegangen noch haben sie inhaltlich aufgeklärt und das obwohl ich eine Leihe bin.
1 Jahr später hab ich selber eine Bekannte angeschrieben die ich nur von Instagram kenne und sie ist bei IGenius tätig und hatte gestern ein Zoommeeting da hat sie mir alles erklärt hat mir die Packete das was ich zahlen soll etc auch gezeigt und da ich es bei ihr verstanden habe wollte ich es machen, wollte direkt das Packet nehmen für 600$ und später dann auf Elite umsteigen. Bevor ich das aber tue wollte ich mich erkundigen und hab gegoogelt und yt videos geschaut dabei kam nur negatives raus dass es scam also betrug sei und dass sie bei der BaFin nicht eingetragen sind und dass sie vorher Kuvera waren jetzt Namen geändert haben usw…

ich hab zudem erfahren dass man auch selber das erleben kann ohne so Preise von anfangen an zahlen zu müssen und ohne die monatlichen Kosten etc.

ich würde deswegen trz gerne investieren, es lernen und selbständig durchziehen auf eine legale Art und Weise. Kennt sich da jemand aus? Wie ich das komplett alleine machen könnte? Ob es Apps gibt die auch sozusagen für mich arbeiten Bitcoin etc.

freu mich auf Vorschläge 😊

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Jobcenter gewährt nach Antrag auf Erstausstattung für Wohnung nur Gutscheine - Rechtens?

Hallo,

ich habe für mich und meine Bedarfsgemeinschaft (2 Erwachsene + 1 Kind) einen Antrag auf Erstausstattung inkl. Elektrogeräten für die Wohnung beim Jobcenter gestellt. Der Antrag wurde nun auch bewilligt, allerdings in Form von Gutscheinen (Wert gesamt ca. 2000€).

In meinem Antrag bat ich allerdings um Überweisung auf mein Bankkonto.

Laut Harald Thome (Richtlinien des kommunalen Trägers vom 01.01.21) zahlt mein zuständiges Jobcenter die Erstausstattung in Form von Geld- oder Sachleistung als Pauschale aus. Laut telefonischer Auskunft bei der Teamleitung des Jobcenters wurde mir mitgeteilt, dass diese aufgrund einiger schlechter Erfahrungen nun hauptsächlich Gutscheine ausstellen.

Da wir kein Sozialkaufhaus im Landkreis haben sind die Gutscheine laut Jobcenter überall wo sie diese annehmen gültig. Ich kann also z. B. bei XXL Lutz einkaufen und das Jobcenter überweist dann den Betrag ans Möbelhaus. Allerdings steht auf den Gutscheinen z. B. 40€ für Staubsauger, 10€ für Lampe.

Auf Nachfrage wie es denn ist wenn ich etwas online bestellen möchte, z. B. bei Otto wurde mir mitgeteilt, dass ich etwas ja auf Rechnung bestellen könnte und die Rechnung dann beim Jobcenter einzureichen ist, damit diese es an Otto überweisen.

Nun ist es ja so, dass z. B. für eine Couch 150€, Waschmaschine 300€, usw. Pauschale bezahlt werden. Wenn ich mir jetzt aber teurere Produkte bestelle und die Rechnung einreiche, meckert das Jobcenter bestimmt. Ich finde es außerdem diskriminierend, dass sie somit jeden einzelnen Gegenstand den ich kaufe dokumentiert haben und ich somit auch nur ungefähr meinen Pauschalbetrag verwenden kann. Außerdem müsste ich bei Privatverkäufen über ebay Kleinanzeigen erwähnen, dass dies durch das Jobcenter überwiesen wird, worauf sich mit Sicherheit keiner einlässt. Außerdem möchte ich das auch gar nicht erwähnen sondern einfach ohne langes Hin und her meine Wohnungseinrichtung kaufen können.

Ist das denn so rechtens?

Diese Rechtssprechungen habe ich bereits aus dem Internet herausgefiltert:

Die Erstausstattung kann als Sach- oder Geldleistung gewährt werden (§ 24 Abs. 3 S. 5 SGB II -E). Geldleistung hat Vorrang (LPK SGB II, 2. Aufl., § 23 Rz 16; Eicher/Spellbrink 2. Aufl. § 23, Rz 37),

Sachleistungsgewährung ist tendenziell diskriminierend (LPK SGB II, 2. Aufl.,§ 4 Rz 9).

Der Geldleistungsanspruch kann auch über das Wunschrecht (nach § 33 S. 2 SGB I) begründet werden

Das Gesetz sieht hier für Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltgeräten gem. § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II keine Kontrolle vor (gilt generell für § 23 Abs. 3 SGB II).

Meint ihr ob ein Widerspruch mit diesen Urteilen gegen die Auszahlung in Form von Gutscheinen erfolgreich sein könnte?

Ich bedanke mich im Voraus recht herzlich und freue mich auf eure Rückmeldung!

Recht, ALG II, Erstausstattung, Jobcenter, Wirtschaft und Finanzen
Bewerbung um eine Praktikumsstelle?

Bewerbung um ein 12-wöchiges Praktikum im Bereich Wirtschaftsinformatik

Sehr geehrte XXX,

die Themen BWL und Informatik weckten schon in der Schule mein Interesse, was mich dazu veranlasste, den Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Hochschule XXX zu belegen. Ihr Ruf als Arbeitgeber und die herausragende Arbeit Ihres Unternehmens ist weithin bekannt. Entsprechend groß ist mein Wunsch, meine Fähigkeiten in Ihrem Haus auszubauen, mitzuarbeiten und neues lernen zu können.

Im Rahmen meines Studiums habe ich ein ganzheitliches Bild aus IT-Engineering, Umsetzungskompetenz und betriebswirtschaftlichem Verständnis erlangen können. Besonders spannend für mich ist der Bereich der ERP-Systeme sowie das Business Process Management. Mein theoretisch erworbenes Wissen möchte ich nun praxisnah anwenden und wünsche mir, durch ein Praktikum in Ihrem Unternehmen neue Verbindungen zwischen Vorlesung und Arbeitswelt herstellen zu können.

Durch mein Studium und diverse Hausarbeiten habe ich strukturiertes und selbstständiges Arbeiten erlernt. In Gruppenarbeiten habe ich meine hohe Arbeitsmotivation sowie meine Teamfähigkeit unter Beweis stellen können.

Einem Praktikum vom XXX bis zum XXX sehe ich mit großer Freude entgegen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung und freue mich, Sie bei einem persönlichen Gespräch kennenzulernen.

Mit freundlichen Grüßen

Studium, Schule, Bewerbung, Anschreiben, Praktikum, studieren, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Jobwechsel nach Baufinanzierung / Kredit?

Hallo zusammen,

meine Situation ist folgende:

Wir haben eine Zusage für ein Haus bekommen, welches wir natürlich gerne kaufen möchten.

Jedoch habe ich ein letzten Monat eine Zusage für einen neuen Job bekommen, in dem ich deutlich mehr verdiene (aktuell 2600 / neuer Job: 3600 netto pro Monat)

Meine Freundin und ich möchten den Kredit (ca. 350.000 €) gerne aufteilen, damit die Abtragung angenehmer ist.

Sie verdient momentan etwa 2200 Euro netto pro Monat.

Wir haben diese Woche einen Termin mit einem Finanzberater (der auch mit dem Makler zusammenarbeitet) um die Finanzierung "fertig" zu machen. Er hat bereits alle unsere Unterlagen und hat uns quasi auch schon mitgeteilt, dass das mit uns beiden kein Problem darstellen wird. Der Finanzberater wurde jedoch noch nicht über den Arbeitgeberwechsel in Kenntnis gesetzt.

Da ich den Arbeitsvertrag schon unterschrieben habe, aber NOCH nicht bei meinem aktuellen Arbeitgeber gekündigt habe, befinde ich mich ja zurzeit in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis. Die Finanzierung würde diesbezüglich ja auch ohne Probleme von statten gehen.

Die Zahlung für das Haus wäre jedoch erst im nächsten Jahres fällig, da das Objekt zurzeit noch vermietet ist. Somit wäre die eigentlich Auszahlung auch erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Muss ich der Bank meinen Arbeitgeberwechsel nach dem Kreditvertrag melden? Falls ja, wie hoch wären die Chancen überhaupt noch Geld zu bekommen?

Welche Möglichkeiten würde es für uns in diesem Falle noch geben?

Ich hoffe, dass ich mich relativ verständlich ausgedrückt habe :)

Vielen Dank!

Finanzen, Bank, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen

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