Kann man für eine Rechnung mit zwei Konten bezahlen?
Hallo,
kann ich zum Beispiel für eine Rechnung in Höhe von 60 EUR mit zwei Konten bezahlen, sodass ich 30 EUR von meinem Konto und die andere Person 30 EUR von ihrem Konto bezahlt?
Geben dann den selben Verwendungszweck, nur musst das Unternehmen dann von zwei Konten Geld abziehen und nicht nur von einem
Hoffe, es war verständlich.
7 Antworten
Natürlich geht das.
Fraglich ist, ob das Unternehmen damit auch einverstanden ist. Ggf. hat es sowas schon in den AGBs ausgeschlossen. Ansonsten ist es natürlich auch unüblich im Zahlungsverkehr zwischen Privatkunden und Unternehmen.
Zwischen zwei Unternehmen kann das eher vorkommen. Wobei dann eher nicht "abgezogen wird", sondern eher vom Schuldner einzeln überwiesen wird.
Dem Unternehmen ist das völlig egal, wer die Rechnung bezahlt (auch mehrere Teilzahlungen von verschiedenen Konten/Personen)...
Wichtig ist nur der exakte Verwendungszweck - sonst kann das Unternehmen die Zahlung nicht zuordnen, weil es die anderen Namen ja nicht im System hat.
Ja, das kann man. Bei einer Überweisung muss der Empfänger der Zahlung überhaupt nichts einziehen, du verwechselt anscheinend Überweisung und Einzugsermächtigung.
Wenn du den Betrag überweist, jeweils die Hälfte von dem einen Konto und die andere Hälfte von dem anderen Konto, unter Angabe des Verwendungszweck, kommen die beiden Beträge beim Empfänger an. Damit ist der Gesamtbetrag über 60 Euro ausgeglichen.
Wenn der Betrag per SEPA-Lastschrift bezahlt werden soll, funktioniert es nicht, da du doch wahrscheinlich nur ein Konto zur Lastschrift angegeben hast.
Dann macht es Sinn, dass du die 30 Euro von dem einen Konto auf dein anderes Konto (dass du bei SEPA-Lastschrift angegeben hast) überweist, dann kann von diesem Konto der gesamte Betrag abgebucht werden.
Ne ich meinte jetzt per Überweisungen zahlen, dann müsste es ja eigentlich gehen wenn ich den selben Verwendungszweck angebe. :)
Das Unternehmen wird nicht von 2 Konten abbuchen. Du mußt den Betrag von einem auf das andere Konto überweisen.
bei einer Überweisung muss das Unternehmen ja auch nichts einziehen...
Von einer Überweisung ist aber explizit nicht die Rede.
Kann man allerdings der Frage schon sehr deutlich entnehmen... ;-)
Nein es ist nicht eindeutig.
nur musst das Unternehmen dann von zwei Konten Geld abziehen und nicht nur von einem
Wenn überwiesen wird zieht kein Unternehmen Geld von Konten ab. Das kann dann genauso die Abbuchungsschiene sein.
schon klar, weil man beim Abbuchen einen Verwendungszweck angeben muss... ;-)
Komischerweise haben die anderen User die Frage richtig verstanden ;-)
Es gibt auch User die ein wenig über den Tellerrand schauen und auch eine Option in Erwägung ziehen die nicht sicher auszuschließen ist.
Zumal es heutzutage normal ist, dass man seine Kontodaten angibt und davon abgebucht wird. Dann gehts nämlich mit der Lieferung schneller weil die Fa. nicht noch auf den Geldeingang auf ihrem Konto wartet.
Du bist echt lustig, anstatt über den Tellerrand zu schauen, hättest Du auch logisch denken können... ;-)
Wie ich schon schrieb, es ist heutzutage normal und total logisch, dass man abbuchen läßt, weil es einfach schneller geht mit der Lieferung
Für dich vielleicht nicht, für mich schon. Aber egal, habe keine Lust mich mit dir hier zu streiten. Kannst gerne alleine hier weiter diskutieren.
hier interessiert jetzt nicht, ob es für Dich oder mich etwas mit der Frage zu tun hat, sondern für den Fragesteller... ;-)
Hast du meine Antwort gelesen? Mal abgsehen davon, dass ich keine Bestellplattform kenne, die die Möglichkeit bietet, für so ein Splitting mehrere Konten und den Splitbetrag anzugeben.
aber bei einer Überweisung kann man dann zwei Konten nutzen, um die Rechnung zu begleichen?