Ich gehöre zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Treppenhausreinigung wird von einer externen Firma erledigt. Nun habe ich vom Verwalter die Jahresabrechnung 2020 erhalten, in der für mich ein gewisser, nicht unbeträchtlicher Anteil für die Reinigung ausgewiesen ist. Meine Frage: Kann ich diesen Betrag in der Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistung eintragen?
Ist eine Treppenhausreinigung eine haushaltsnahe Dienstleistung?
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