Doppelte Besteuerung von Chinaware verhindern?
Hallo zusammen, ich habe mehrere Artikel aus einem Chinashop bestellt und die wurden also kombinierte Lieferung versandt. Die Mehrwertsteuer wurde von jedem der Artikel (geringfügiger Warenwert) bereits beim Chinashop entrichtet. Nun bekam ich heute eine Abholbestätigung von DHL, ich solle in der nächsten Filiale meine Sendung abholen plus ca. 1€ Zollgebühren UND eine Auslagenpauschale von 6€ bezahlen. Aber ich habe doch für alle enthaltenen Artikel bereits die Steuern bezahlt... Rechnung mit dem Beleg ist auch vorhanden.
Was sage ich denn bei der Abholung? ,,Gerne bezahle ich die Steuern doppelt und auch ihre zusätzlichen 6€ Auslagenpauschale, die eigentlich nicht sein dürfte?''
Anders gefragt: Gibt es eine Möglichkeit, dass ich nicht doppelt besteuert werde? Könnte die Post das an die lokale Zollbehörde weiterleiten oder macht sie sowas nicht?
Was sind "ca 1€"
Da muss doch eine genaue Summe auf der Abholkarte stehen..
Ja 1€ und ein paar Cent
3 Antworten
Doppelte Besteuerung von Chinaware verhindern?
Welche doppelte Besteuerung denn genau?
Hallo zusammen, ich habe mehrere Artikel aus einem Chinashop bestellt und die wurden also kombinierte Lieferung versandt. Die Mehrwertsteuer wurde von jedem der Artikel (geringfügiger Warenwert) bereits beim Chinashop entrichtet. Nun bekam ich heute eine Abholbestätigung von DHL, ich solle in der nächsten Filiale meine Sendung abholen plus ca. 1€ Zollgebühren UND eine Auslagenpauschale von 6€ bezahlen.
Zoll ist nicht Einfuhrumsatzsteuer. Das sind zwei verschiedene Dinge. Die Steuer hat der China-Versand entrichtet, den Zoll aber nicht.
Und das der Post-Dienstleister dafür, dass er das mit dem Zollamt für Dich regelt auch eine Gegenleistung haben möchte, das sollte auch verständlich sein. Du arbeitest sicherlich auch nicht "für lau".
Hätte DHL das nämlich nicht für Dich gemacht, dann hättest Du stattdessen irgendwann einen Brief vom Zollamt bekommen, dass Du dort innerhalb einer Woche oder so während der Öffnungszeiten zu erscheinen hast um das vor Ort mit denen zu klären und zu bezahlen und das Paket dort abzuholen, ansonsten wäre das Paket "einfach so" wieder zurückgegangen nach China.
Stimmt, das ist die Grenze. Aber wenn der/die FS von einer „Sammelbestellung“ schreibt und davon, dass das Zoll anfällt, dann wird das wohl vermutlich zutreffen. Mehr wissen wie ja anhand der Frage auch nicht.
Und wie hoch der Zoll ist: Das hängt ja wieder von der Warenart ab und was der Zoll demzufolge festgelegte hat. Auch da können wir ohne mehr zu wissen nur spekulieren, warum das „nur“ 1€ ist.
Die Grenze ist seit dem 1.7. weggefallen. Seitdem muss jedes noch so kleine Produkt verzollt werden
Die Grenze ist seit dem 1.7. weggefallen. Seitdem muss jedes noch so kleine Produkt verzollt werden
Ich dachte, das wäre die EinfuhrUmsatzSteuer gewesen, nicht der Einfuhrzoll... Und da lag die Grenze bei 20 Euro, nicht bei 150.
Nein. Bitte informiere dich über den Unterschied zwischen EUST und Zoll.
Die Einfuhrabgaben habe ich bereits im Chinashop bezahlt. Seit 1.7.2021 werden diese direkt auf den Warenwert aufgeschlagen. Ich sehe nicht ein, diese noch ein weiteres Mal zu bezahlen. Das Argument ,,für lau arbeiten" greift hier nicht.
Die Einfuhrabgaben habe ich bereits im Chinashop bezahlt.
Welche denn genau?
Oben hast Du noch Folgendes geschrieben:
Die Mehrwertsteuer wurde von jedem der Artikel (geringfügiger Warenwert) bereits beim Chinashop entrichtet
Mehrwertsteuer kann es ja schonmal nicht gewesen sein, wenn dann war es die Einfuhrumsatzsteuer (die der MwSt. entspricht).
Was sage ich denn bei der Abholung?
"Ich möchte meine Sendung abholen". Für alles andere ist die Post nicht zuständig.
Naja, die wollen Gebühren, die ich bereits bezahlt habe.
Nein, das wird ihnen vom Zoll vorgegeben. Darauf hat die Post keinen Einfluss, und kann auch nichts an den Gebühren ändern.
Du zahlst keine Mehrwertsteuer, sondern Einfuhrumsatzsteuer bzw. Gebühren für deren Erhebung. Vor Kurzem ist der Freibetrag von 22€ entfallen, seitdem handeln alle Paketunternehmen so.
,,Als Einfuhrumsatzsteuer oder auch nur Einfuhrsteuer wird eine Abgabe bezeichnet, die für die Einfuhr von Waren aus einem Land außerhalb der EU anfällt. Es handelt sich dabei sowohl um eine Verbrauchersteuer als auch um eine Einfuhrabgabe, die von Privatpersonen und Unternehmen zu zahlen ist. Dabei entspricht die EUSt in weiten Teilen der Umsatzsteuer – besser bekannt als Mehrwertsteuer –, die beim Handel innerhalb der EU anfällt." Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/einfuhrumsatzsteuer/
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Von mir aus kannst Du das nennen wie Du willst.
Fakt ist, die 6€ sind ärgerlich, aber legitim.
Zölle werden erst ab 150€ Sendungswert fällig und das sind dann bestimmt mehr als 1€.