Hallo :)
Ich habe lange im Internet nach Ausschau gehalten, aber keine Antworten auf meine Fragen erhalten -.-
Also hier mein Glück versuchen ;)
Seit dem 01.07.18 arbeite ich nun in einem neuen gestronomischen Betrieb.
Meine Fragen..
1. Mein Kostgeld in Höhe von 70€ wird mir monatlich vom Nettolohn abgezogen, sowie ein zur Verfügung gestelltes Parkticket. Ich wüsste gerne, anhand von Erfahrungen in der Vergangenheit, ob es rechtens ist, das Kostgeld vom Nettolohn abzuziehen, statt wie gewöhnlich vom Bruttolohn? Leider ist es bei mir, wie bei vielen anderen auch der Fall, dass es natürlich nicht jeden Tag etwas zu essen gibt -.-
2. Muss das Kostgeld im Arbeitsvertrag aufgeführt werden, wenn es vom Nettolohn abgezogen wird?
Ich Danke für jede Hilfe :))