Hat eine Sonderkündigung bei 1und1 Auswirkungen auf die Grundgebühr?

2 Antworten

Wenn die ersten 12 Monate 0 Euro kosten und die Sonderkündigung in diesen Zeitraum fällt kann da nix umgelegt werden.


xxgretchenxx 
Beitragsersteller
 06.08.2021, 10:47

Tatsächlich habe ich in einer neueren Fassung der AGB nun auch die entsprechende Klausel gefunden. Es heißt:

"Wird die (vereinbarte) Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, so ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt (§ 46 Abs. 8 S. 3 TKG). Durch eine berechtigte Kündigung wird der Vertrag beendet, ohne dass einer Partei wegen der Vorzeitigkeit der Vertragsbeendigung weitere Rechte, wie insbesondere Schadensersatz, zustehen."

Danke für deine Antwort.

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ich habe zum 01.08.2021 einen DSL-Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit bei 1und1 abgeschlossen.

Aha.

Nun hat es sich ergeben, dass ich gerne umziehen möchte.

Genau. Ich schließe auch immer 24-Monatsverträge ab, um sie eine Woche später zu kündigen.

Unter diesen Umständen wurde ich mit einer Frist von drei Monaten aus dem Vertrag entlassen.

Warum hast du den Vertrag nicht einfach widerrufen?

Was ich mich jetzt frage ist, ob ich in diesen drei Monaten weiterhin keine Kosten für den Vertrag von 1und1 habe

Solange die 3 Monate in den Tarifbereich fallen, in denen keine Grundgebühr erhoben wird, dann m.E. ja, es sei denn, in den Vertragsbedingungen wäre das abweichend geregelt.


xHug0  06.08.2021, 12:02

Was sollen so schnippische Antworten hier immer…

  1. Gilt der Widerrufzeitraum nicht ab Vertragsbeginn, sondern ab Unterschrift. Zudem brauch sie/er den Anschluss sicherlich auch noch bis zum Tag des Umzugs in der aktuellen Wohnung.
  2. Woher soll man vor Abschluss eine Vertrages wissen, dass nach der Wohnungssuche dort der Vertrag nicht vom Anbieter weiter eingehalten werden kann.
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FordPrefect  06.08.2021, 12:18
@xHug0
Was sollen so schnippische Antworten hier immer…

Aha.

Gilt der Widerrufzeitraum nicht ab Vertragsbeginn, sondern ab Unterschrift

Nein, sondern ab Leistungsbereitstellung/Lieferung respektive ab Erhalt der zur Entgegennahme der Leistung benötigten Unterlagen. Sofern zu dem Vertrag zum Beispiel wie üblich ein Router gehört, liegt der Beginn der Widerrufsfrist auch erst am Tag der Zustellung desselben.

Woher soll man vor Abschluss eine Vertrages wissen, dass nach der Wohnungssuche dort der Vertrag nicht vom Anbieter weiter eingehalten werden kann.

Kann man nicht, aber die Frage bezog sich ja auch auf die vom OP genannte Abfolge, erst einen 24-Monatsvertrag abzuschließen, und dann (scheinbar) binnen 6 Tagen eine neue Wohnung anzumieten.

NB.: Wenn 1&1 dort nicht mehr als 50MBit liefern kann, kann es auch sonst keiner über VDSL.

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xHug0  06.08.2021, 12:39
@FordPrefect

Wenn man es schon so genau nehmen will und die vielleicht 3 Tage die es vom Abschluss brauch bis die Post mit der Widerrufsbelehrung bei einem ist: „Die Frist beginnt mit Abschluss des Vertrages, sobald Sie die Widerrufsbelehrung erhalten haben.“

Und nicht erst mit Lieferung eines Routers, da es keine „regelmäßige Lieferung“ ist - wie z.B. bei Zeitungsabos. Trifft hier also nicht zu.

Und wie gesagt, warum sollte ein Vertrag mit einem Diensteanbieter einen daran hintern sich eine neue Wohnung zu nehmen. Solange man noch wohnt, wo man gerade wohnt brauch man in aller Regel ja auch einen Anschluss.

Aber du hättest das sicher alles viel besser gemacht.

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FordPrefect  06.08.2021, 13:05
@xHug0
„Die Frist beginnt mit Abschluss des Vertrages, sobald Sie die Widerrufsbelehrung erhalten haben"

Korrekt. Nur ist bei einem kombinierten Angebot in der Regel der Widerruf nur komplett möglich, und somit sehr wohl - nicht nur bei regelmäßigen Lieferungen - an die Zusendung der Ware gebunden. Anders würde der Kunde ja um sein gesetzlich verbrieftes Recht auf Widerrruf im Fernabsatz betrogen, indem ich die Ware erst 2 Wochen nach Vertragsabschluss versende. Siehe §§ 312d bzw. 355 BGB.

Und wie gesagt, warum sollte ein Vertrag mit einem Diensteanbieter einen daran hintern sich eine neue Wohnung zu nehmen.

*seufz*

Lesen kannst du aber schon?

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xHug0  06.08.2021, 13:24
@FordPrefect

Ich kann nicht lesen was da nicht steht. Der Fragesteller hat nix von nem Router geschrieben und bereits bestätigt, dass die Frist abgelaufen ist.

Zudem wurde ihm das Sonderkündigungsrecht eingeräumt.

End of story.

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xxgretchenxx 
Beitragsersteller
 06.08.2021, 09:42

Ich konnte den Vertrag nicht widerrufen, da ich ihn schon im Juni abgeschlossen habe und die Widerrufsfrist deshalb abgelaufen war. Schließlich muss man sich ja etwas im Voraus um den Internetanschluss kümmern, damit auch alles rechtzeitig funktioniert.

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