Gartenpflege Miete wie oft verpflichtet?

Hallo zusammen,

ich wohne seit einem Jahr zur Miete in einem Mehrparteienhaus mit Gemeinschaftsgarten. Mein Vormieter hatte sich um den Garten gekümmert, zu diesem Zeitpunkt hat er weniger Miete bezahlt als ich, er kümmerte sich also in den Sommermonaten um den Garten, wöchentliches Mähen von zwei kleinen und einer großen Rasenfläche. Heckenschneiden bei Bedarf. Nun habe ich die Gartenpflege übernommen und meine Miete wurde um 40€ gekürzt als „Vergütung“ für die Gartenpflege, das ist vertraglich festgehalten. Die Miete des Vormieters betrug jedoch 100€ weniger für die Gartenpflege. Nun habe ich in den Sommermonaten 2x im Monat gemäht, einmal im Monat die Hecken geschnitten, an heißen Tagen gegossen, Entsorgung von Gartenabfällen und kehren. Ich habe demnach schätzungsweise 4h pro Monat in den Garten investiert. Da es die letzten 3 Wochen fürchterlich geregnet hat und ich die wenigen trockenen Stunden verplant oder arbeiten war, habe ich in den letzten 3 Wochen weder gemäht noch sonstiges, noch dazu war ich die letzte Woche im Urlaub. Nun hat mich der Vermieter darauf hingewiesen, dass ich jede Woche den Rasen mähen soll und wieder die Hecke schneiden, die zugegebenermaßen seit dem letzten Mal um den 10. Juli extrem gewachsen ist. Jedoch wurde nie vereinbart, in welchen Abständen ich zur Gartenpflege des Gartens (den alle Parteien nutzen) verpflichtet bin. Würde ich wöchentlich wie er das wünscht mähen etc. so wäre ich im Monat ca. 8h im Garten beschäftigt, das wäre bei 40€ monatlich in Stundenlohn gerechnet 5€ pro Stunde harte Gartenarbeit und das finde ich extrem unrealistisch. Ein Gärtner nimmt ja teilweise einen Stundensatz von 30-50€ eben weil es Knochenarbeit ist. Nun meine Frage: Vertraglich ist die Gartenpflege festgehalten und 40€ Mietkürzung vereinbart,- es gibt keine Vereinbarung zur Häufigkeit. Kann man bei dem Betrag in einem Gemeinschaftsgarten wirklich verlangen, dass man sich wöchentlich hinstellt und den Garten pflegt? Kann er fordern, was wie viel und in welchen zeitlichen Abständen ich machen muss? Ich habe ihm schon gesagt, dass ich zeitlich nicht dazukomme es wöchentlich zu machen und dass ich den Betrag gerne wieder an die Miete anrechnen würde und die Gartenpflege an jemand anderen abgebe, wenn er nicht einwilligt, muss ich der Gartenpflege trotzdem nach kommen weil es vertraglich so geregelt ist? Ich finde den Betrag für so viele Stunden Gartenarbeit einfach ein Unding.. 

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Sportverein Vertrag widerrufen?

Hallo liebe Community,

ich bin Ende Mai einem Sportverein beigetreten, kann jetzt aber aus zeitgründen nicht mehr zum Training und würd den Vertrag gerne annullieren. Er wurde draußen unterschrieben und da steht nix von Widerrufsfrist drinne. Beim Sepa-Lastschriftmandat steht zwar:

„Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.“

Aber das ist ja was anderes?

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__356.html

Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen

Bei dem Link hier hab ich bei Paragraph 356 Punkt (3) folgendes gefunden:

(3) Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher entsprechend den Anforderungen des Artikels 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder des Artikels 246b § 2 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche unterrichtet hat.

Von Widerrufsfrist steht wie gesagt nichts im Vertrag und der Vertrag wurde draußen unterschrieben, also kann ich mit Verweiß auf diesen Paragraphen den Vertrag widerrufen?

Dankeschön für hilffreiche Antworten.

Lg :)

EDIT:

Sportverein war falsch formuliert, es ist eine Person, die selbstständig ist und Kungfu unterrichtet. Damit müsste er doch ein Unternehmer sein:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__14.html

§ 14 Unternehmer

(1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

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