TV-Display beim Auspacken schon kaputt, Verkäufer stellt sich quer.Wie vorgehen?

Hallo, ich habe vor einer Woche einen Fernseher bei einem Online-Händler mit Store vor Ort und somit Möglichkeit der Selbstabholung gekauft und auch selbst abgeholt. Zuhause beim Auspacken musste ich feststellen, dass das Display völlig zerstört ist.Überall sind Risse vorhanden. Die Verpackung von außen und auch das Verpackungsmaterial von Innen zeigen keinerlei Beschädigungen. Auch habe ich den Fernseher ordnungsgemäß transportiert. Daraufhin habe ich den Fernseher am folgenden Tag erneut in den Store zurück gebracht und den Mängel angezeigt und um einen Austausch gebeten. Ich musste eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben,dass der Fernseher zum Zeitpunkt der Öffnung des Pakets bereits beschädigt war. Nun habe ich heute eine Email der Reklamationsabteilung erhalten, dass der Fall geprüft wurde. Es wurde festgestellt, dass das Display gebrochen ist ,sich nicht feststellen lässt ,dass weder ein Transportschaden noch eine unsachgemäße Behandlung vorliegt, der sichere Transport mir unterliegt, da ich die Ware selbst abgeholt habe und somit kein Transportschaden bei einem Transporteur gemeldet werden könne. Mir wurde nun zur Wahl gestellt, mich in 7 Tagen zu entscheiden ob ich die defekte Ware wieder haben will oder ob sie auf meine Kosten zur Reparatur an den Hersteller verschickt werden soll. Natürlich möchte ich weder das eine noch das andere, da ich den Schaden ja nicht verursacht habe.Ich möchte entweder mein Geld zurück oder ein Austauschgerät. Wie muß ich jetzt vorgehen? Vielen Dank für die Hilfe schonmal vorab. Gruß G.

Rückgabe
Kann man Bügelkopfhörern zurückgeben bei nicht gefallen?

Ich habe ein für den PC ein Headset (Bügelkopfhörerform) gekauft. Hatte es ausgepackt und nur wenige Minuten auf dem Kopf, weil ich permanent am herumfummeln war, um die Aufnahmequalität zu optimieren. Ohne Erfolg. Das Mikrofon hat ein stets präsentes Rauschen. Auch muss man sämtliche Einstellungen in Windows auf maximum drehen. Also Mikrofonaufnahmestärke 100 und den Booster auf voll. Damit man - aber immer noch leise - wenigstens einigermaßen gehört wird, wenn man eine Aufnahme startet bei der Sound im Hintergrund zu hören ist, selbst dann wenn der Sound beinahe auf null herunter gedreht ist. Und dabei ist es dann natürlich nicht verwunderlich das man ständig ein Rauschen hat. Na ja, lange Rede kurzer Sinn. Um das natürlich erstmal in (negative) Erfahrung zu bringen musste ich das Headset auspacken und anschließen. Nun wollte ich es zurückgeben und doch lieber mein altes Headset wieder neu kaufen. Denn mit dem hatte ich diese Probleme nicht. Nun hat man mir aber gesagt man könne es nicht zurücknehmen, weil es ein Hygieneartikel sei. Im Internet habe ich auch gegoogelt und einiges zu dem Thema gefunden, aber leider keine Aussagen über Bügelkopfhörer. Das man In-ear Kopfhörer nicht zurückgeben kann; gut, das verstehe ich und akzeptiere ich. Aber Bügelkopfhörer? Ich hab die in nichts gesteckt. Hatte die nur auf dem Kopf. Und im Laden darf man Caps ja auch anprobieren, die werden auch auf den Kopf gesetzt.

Hygiene, Recht, Widerruf, Austausch, Hygieneartikel, Rückgabe, Rückgaberecht, Umtausch, Widerrufsrecht
Hundekaufvertrag_Rückkaufsrecht der Züchterin; Witergabe Verbot

Hallo,

Wir bekommen bald einen Welpen (Norwich Terrier).

Gestern haben wir die Züchterin besucht und unteranderem einen Mustervertrag mitbekommen.

In diesem steht unter dem 'Überüpunkt' Pflichten des Käufers: 3.3 Verbots der Weitergabe des Hundes / Rückkaufsrecht der Züchterin

Der Käüfer verzichtet ausdrücklich auf eine Weitergabe (Verkauf, Verschenken, Verstellen) des Hundes an Dritte, sollte sie den Hund aus irgendwelchen Gründen nicht behalten können. Die Züchtern hat ein Rücknamerecht, bis zum Alter von 5 Jahren gegen einen angemessenen Preis, danach unentgeltlich.

4. Konventionalstrafe

Bei Verstössen gegen die Bestimmungen dieses Vertrags, insbesondere gegen Ziffer 3.3 betreffend Weitergabe des Hundes, ist die Züchterin berechtigt das Tier zurückzufordern und dem Käufer eine Konventionalstrafe in Höhe des doppelten Kaufpreises aufzuerlegen. ....

Mein Vater (Jurist) sagt, dass es gar nicht erlaubt ist soetwas in den Vertrag zu schreiben (oder hinzuschreiben schon, aber das gilt dann nicht). Also darf die Züchterin nach dem man einen Hund aus ihrer Zucht verkauft hat oder verkaufen will zurückfordern und muss man ihn dann zurück geben oder kann der neue Käufer ihn behalten?

Au0erdem interessiert mich auch noch was mit dem gemeint ist: 'Die Züchtern hat ein Rücknamerecht, bis zum Alter von 5 Jahren gegen einen angemessenen Preis, danach unentgeltlich.' Heißt das, dass das vorher genantes alles nur gilt wenn der Hund unter 5 Jahre alt ist und wenn er älter ist kann man ihn weitergeben oder, dass man ihn danach gratis abgeben muss, oder vielleicht ganz etwas anderes?

Wir planen natürlich nicht den Hund irgendwann abzugeben, aber es würde mich trotzdem interessieren.

Lg. und danke für eure hilfreichen Antworten m Vorraus, Lena

Hund, Rückgabe
Händler akzeptiert Rückgabe nicht

Ich hab vor einigen Wochen etwas online bestellt. Die Ware kam an, und ich habe festgestellt, dass es nicht meinen Erwartungen entsprochen hat. Ich habe dann via e-mail Widerruf eingereicht. Leider war diese Zeit privat etwas turbolent, so dass ich das Paket vergessen habe und es erst 4 Wochen später zurückgeschickt habe. Ehrlich gesagt habe ich mir auch nicht´s dabei gedacht, da das Unternehmen groß mit einer 60-Tage Rückgabegarantie wirbt. Einige Wochen später bekam ich vom Händler eine mail, dass die Ware bei ihm eingegangen wäre, er dies aber nicht akzeptiere, da ich die 14-tägige Rückgabefrist deutlich überschritten hätte. Ich hab dann geantwortet, dass ich das nicht ganz verstehe, da es ja eine 60-Tage Rückgabegarantie seitens der Firma gibt. Als Antwort kam dann, dass das keine Rolle mehr spiele, da ich Widerruf eingereicht habe. Heißt das etwa allen ernstes, weil ich Widerrufen habe, gilt diese Rückgabegarantie nicht mehr??? Hätte ich die Ware kommentarlos nach 50 Tagen zurückgeschickt, wäre es widerrum ok gewesen? Da stimmt doch was nicht... Mittlerweile zieht sich das ganze schon so lange und der Händler hat mir mittlerweile auch ein Inkasso-Unternehmen auf den Hals gehetzt. Ich muß bezahlen und mir die Ware wieder zuschicken lassen. Auf meine Kosten, versteht sich. Kennt sich da jemand aus? Wer ist im Recht? Bitte nur antworten wenn ihr wirklich bescheid wisst. Danke :) LG

Online-Shop, Recht, Anwalt, Widerruf, Rückgabe
Louis Vuitton Speedy Damier Azur zurückgeben

Hallo :) habe mir am 10.01.2015 eine Louis Vuitton Speedy Damier Azur gekauft für 675€. Heute (02.02.15) habe ich feststellen müssen dass sich die Griffe meiner Tasche lösen.. bzw. das rote und braune an den Griffen (gerne lade ich Bilder hoch) ebenso hat meine Tasche immernoch sehr starke Knicke vom Falten, da die Verkäuferin sie sehr sehr stark geknickt hat...

Meine Frage:** Kann ich die Tasche zurückgeben?** Ich kann doch nichts für einen Materialfehler.

Ich war heute im Store um dies zutun. Die Verkäuferin wollte sie nicht zurücknehmen. Sie meinte sie würden sie nur einschicken (Paris) zur Reperatur und dies würde 6-8 Wochen dauern. Ich sehe nicht ein wegen eines von Louis Vuitton verschuldeten Materialfehlers solange auf meine Tasche zu verzichten. Selbst wenn sie die Griffe austauschen würden, hätte das Leder eine andere Farbe als die restlichen Lederteile an der Tasche durch die Patina. Zudem sind die Knicke ja noch in der Tasche die angeblich ja rausgehen sollen (was ich wirklich nicht glaube so sehr wie sie geknickt wurde. Sie sieht sonst aus wie neu. Ich soll nun morgen vorbeikommen wenn der Store Manager da ist, der würde sich die Tasche anschauen.

Wie sieht es mit der Rechtslage aus? Habe ich eine Chance? Ich möchte diese Tasche einfach nicht mehr, sie macht mir nur Kummer. :-( Hoffe mir kann jemand helfen.

Vielen Dank für eure Hilfe!

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Recht, Garantie, Louis Vuitton, Reklamation, Rückgabe, umtauschrecht, Speedy
Verpackungsfehler , kein Transportschaden! Bleib auf dem Schaden liegen!

Kurzfassung:

Habe kurz vor Silvester ein SmartTV gekauft. Verpackung des Gerätes war im Top Zustand. Ich habe den 55 Zoll TV im eigenen Auto transportiert. Zuhause ausgepackt, und optisch hat der Bildschirm keine Macken oder Risse. Dann eingeschaltet und im unteren Eck Pixelfehler erkannt. Am TV die PS4 angeschlossen und Apps instaliert. Am nächsten Tag , erkannte ich die bekannten Streifen und man konnte erkennen , das hinter dem Bildschirm das Teil ein Sprung hat.

Nach den Feiertagen, bin ich zum Händler und habe Situation geschildert. Verpackung ist immer noch im Top Zustand.

Nach ner Woche ruft mich die Zentrale an und erläutert mir, dass dies kein Transportschaden wäre, also keiner Haften kann! (Durch die Blume wurde mir mitgeteilt, dass die Vermuten, dass ich den Schaden verursacht hätte)

Aber das Gerät sieht optisch Top aus, also keine Spuren von "Fallen gelassen"

Nun , wurde mir angeboten das der Händler 50% übernimmt. Aus Kulanz !

So, meine Frage ! Ist das denn kein verdeckter Verpackungsfehler oder so ? Warum soll ich zulassen , dass ich die Hälfte des Schaden übernehmen soll ??

Wie kann ich mich dagegen wären??

PS: Vor allem , ist dieses Gerät im Internet 200.- billiger. Ich dachte, wenn was ist mit dem Ding, dann kann ich zum Händler meines Vertrauens gehen und man hilft mir dann. Pustekuchen !!

TV, Versicherung, Transport, Gewährleistung, Rückgabe, Transportschaden
LED TV wurde nicht umgetauscht. Muss Eidesstattliche Erklärung abgeben

Unsere Familie hat zusammen einen LED Smart Fernseher für unsere Mutter gekauft. Eine Woche vor ihrem Geburtstag. Am Tag des Geburtstag haben wir gemeinsam den Fernseher ausgepackt. Da unsere Mutter körperlich Behindert ist und beim entsorgen größerer Sachen immer Schwierigkeiten hat, haben wir den Karton zerissen und gleich entsorgt.

Mein Bruder installierte gleich die Apps und nach ner Stunde bemerkten wir, dass unten rechts ein leichter Streifen ensteht. Nach 2h wurden die Streifen größer. Am Abend

Demzufolge ist ein ganz kleiner Riss im Bildschirm, den man im ausgepackten Zustand nicht erkennt.

Natürlich möchten wir ihn umtauschen, aber das ist jetzt ne Woche her ( 5 Tage) und der Originalkarton ist nicht mehr vorhanden....

Soweit so gut .....................

Also... Im Real Markt musste ich den SmartTV abgeben. Der wurde von dem Service Personal ausgepackt (meine provisorische Verpackung). Ich durfte nicht helfen, ich stand daneben wie ein Trottel. Der Schaden wurde fotografiert und ich bekam kein neues Gerät. Zuerst wollte die Abteilungsleiterin verklickern dass sie jetzt dem Hersteller beweisen muss , dass es um einen "versteckten" Transport-Schaden handelt. Ich müsste 2 bis 3 Wochen warten, da es lange dauert, schließlich hätte ich den Originalkarton nich zu Hand , auf dem man Schäden sehen könnte.

Ich habe gleich gemerkt, dass sie beweisen will, das sie nicht Schuld ist. Der Karton hätte das bezeugen können. Schließlich empfängt sie nur 100% unbeschädigte Ware und gibt nur 100% unbeschädigte Ware an den Kunden. Somit muss der Hersteller haften usw...bla..bla Wartezeit 3 Wochen.

Ich blieb höflich und wies daraufhin, dass ich nun 3 Wochen kein TV Zuhause hätte, und Real mit Vorort-Service sogar wirbt und ein neues Gerät im Regal steht.

Sie tut was sie machen kann, und da sie halbtags arbeitet sollte ich mich gedulden. In zwei bis drei Tagen meldest sie sich. Und ich sollte dann vorbeikommen und eine Eidesstattliche Erklärung mitbringen bzw. darauf einstellen.

So, nichts mit Rücknahme, Gewährleistung und Umtausch. Ich ging mit leeren Händen nach Hause, kein TV für meine Mutter und kam mir vor wie ein Betrüger.

Was muss ich da tun ? Was erwartet mich jetzt. Irgendwie habe ich das Gefühl , dass man mir/uns da was anhängen will. Oder ist das der "ganz normale" Ablauf ??

Danke an Alle im Vorraus !!!

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Poco Lieferkosten erneut zahlen? Oder Widerruf möglich?

Ich habe einen Schrank und ein Sofa bei Poco mit Liefer- und Montageservice gekauft. Dieser erfolgt von einer Spedition. Poco sagte zu mir es könne sofort geliefert werden, in der gleichen Woche noch. Gut, ich hinterließ meine Nummer für einen Termin auszumachen. Die Spedition rief mich nie an. Am 3. Tag kontaktierte ich sie selbst und sie sagten mir, die Lieferung wäre erst 1 Woche später möglich. Tag ausgemacht, Uhrzeit konnte nicht genannt werden ich solle mich freitags noch einmal melden (Montag sollte geliefert werden). Habe ich gemacht, kein Mensch ist ans Telefon gegangen und das bei 10 Anrufen am Freitag & Samstag. Montags sollte wie gesagt geliefert werden, aber ich hatte ich keine Uhrzeit und musste arbeiten. Ich klebte extra einen Zettel an die Tür, das ich erst ab 14 Uhr wieder zu Hause wäre und rief früh morgens um 8.15 Uhr nochmals bei der Spedition an. Die sagten mir jetzt, dass meine Lieferung schon zu mir unterwegs sei und zwischen 9.30-13-30 Uhr geliefert wird. Ich sagte, das wäre unmöglich da ich arbeiten müsse und nicht einfach gehen kann. Daraufhin meinte die Spedition ich müsse dann die 75€ Lieferkosten erneut zahlen. Ich also alle Hebel in Bewegung gesetzt und meinen Freund früh morgens an seinem freien Tag aus dem Bett geklingelt damit er ab 9.30 Uhr bei mir ist und ihnen aufmacht. Kamen die doch schon um 9.10 Uhr obwohl mir die Telefonistin ausdrücklich gesagt hat ab 9.30 Uhr!!!! Die andere Telefonistin die danach am Telefon war stellt sich natürlich jetzt dumm und meint ich hätte mich da verhört.... Nun kann die Spedition natürlich heute nicht mehr kommen, da sie noch andere Aufträge hat und ich muss die 75€ erneut zahlen. Meine Frage jetzt, wie sieht das rechtlich aus? MUSS ich die 75€ Lieferkosten erneut zahlen? Da mir nun mal gesagt wurde ab 9.30 Uhr und das aber auch erst an dem gleichen Morgen.... Und wie sieht es aus mit einem Widerruf? Ich habe bar gezahlt, für Schrank und Sofa knapp 700€. Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten? Habe nämlich ehrlich gesagt jetzt schon die Schnauze voll....

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