Ebay Kleinanzeigen Schaden bei Versand wer hat Recht?
Hallo,
Ich habe ein Problem und hoffe mir kann jemand rechtliche Hilfe leisten.
Ich habe vor einiger Zeit ein Produkt über Ebay Kleinanzeigen verkauft. Den Kauf haben wir abgemacht der Käufer hat das Geld überwiesen und ich habe Beweisfotos gemacht dass alles neu und unbenutzt ist.
Dann verpackte ich das Paket meiner Meinung nach gründlich und schickte es per DHL los. Beim Käufer angekommen war es beschädigt. Er reichte Anzeige bei der DHL ein und diese informierte uns beide, dass das Paket nicht gut genug verpackt gewesen sei.
Nun droht er mir mit seinem Anwalt dass ich die Ware zurück nehmen soll. Aber muss ich das wirklich? Es war ein Privatverkauf über ohne Garantie oder Gewähr und ich kann beweisen dass ich den Die Ware ordnungsgemäß losgeschickt habe.
Wie sieht meine Lage als Verkäufer jetzt aus?
2 Antworten
Ja da wirst du dich mit DHL rumstreiten müssen. Du bist als Versender verpflichtet so zu verpacken das das Paket ich glaube 80cm runterfallen kann ohne das was kaputt geht. DHL anrufen Schadensersatz fordern und dann dem Empfänger das Geld rückerstatten.
Dann verpackte ich das Paket meiner Meinung nach gründlich und schickte es per DHL los.
Da gilt nicht Deine Meinung,. Da gelten die Verpackungshinweise von DHL:
http://www.dhl.de/de/paket/pakete-versenden/deutschlandweit-versenden/verpacken.html#-2
Verpackungshinweise und Tipps
Welche Innenverpackung nutze ich am besten?
Die Innenverpackung hat die Aufgabe, den Inhalt Ihres Paketes in der Verpackung zu fixieren und zu polstern.
- Das Polster muss auf die Empfindlichkeit des Inhalts abgestimmt sein.
- Druck- und bruchempfindliche Versandgegenstände wie z. B. Glas oder
Elektronik sollten nie ungeschützt an der Außenverpackung oder anderen
Inhaltsteilen anliegen. - Es sollten mindestens 5 cm Abstand zwischen Gegenstand und
Außenverpackung bleiben, d. h. das Polster muss entsprechend dick sein.
Und? Hast Du entsprechend verpackt?
Das wundert mich:
Er reichte Anzeige bei der DHL ein und diese informierte uns beide, dass das Paket nicht gut genug verpackt gewesen sei.
Denn die Schadensanzeige bei DHL hättest Du als Auftragsgeber und somit Vertragspartner von DHL aufgeben müssen.
Wie hast Du denn die Information erhalten?
Ja habe ich, es ist wirklich übermäßig gut verpackt gewesen und es passt einfach nickt das so ein Schaden entstehen könnte beim Versand deswegen glaube ich das der Käufer mich vielleicht täuschen möchte und frage ob ich nun Pech habe oder ich im Recht bin