Rückgaberecht auf Gitarre?

6 Antworten

Hier gilt zunächst die gesetzliche Gewährleistung.D.h., der Händler hat nachzubessern. Scheitert das, kannst Du das sicher ein zweites Mal verlangen. Mehr musst Du aber nicht akzeptieren. Dann wäre es Dein gutes Recht, einen Tausch zu verlangen.

Lies mal hier: http://www.schweizer.eu/bibliothek/content/02390/

Allerdings macht das Verhalten des Shops keinen  guten Eindruck. Den Hals verstellt man nicht wegen der Saitenlage, sondern wegen der richtigen Halskrümmung. Wenn die nicht korrekt eingestellt ist, dann ist es zunächst Aufgabe des Händlers, das zu korrigieren, nicht Deine. Denn damit kann man auch die Gitarre beschädigen, wenn man nicht genau weiß, was man tun muss und wie die Halskrümmung aussehen sollte.

Vielleicht ist das Problem ja auch nur ein geringes, aber ohne die Gitarre in der Hand gehabt zu haben, kann das aus der ferne nicht beurteilt werden. Also nochmal hin zum Laden. Da soll sich jemand in Deinem Beisein die Gitarre anschauen und einen Vorschlag machen. Nimm am besten einen Zeugen mit,  vielleicht Deinen Vater. Noch besser wäre jemand, der sich gut auskennt, ein Gitarrenlehrer zum Beispiel.

Ich denke dass es eigentlich schon möglich sein sollte. Doch evtl. Werden sie darauf bestehen dass du die Gitarre bereits benutzt hast und sie sie so nich zurücknehmen. In dies fall würde ich darauf bestehen dass man sie ja ausprobieren muss und diese Mängel festzustellen! Probier es einfach bei diesem Laden. Wenn sie sie nicht wider nehmen dann mach mega antiwebung gegen den Schuppen!!!!! ;)

Geh selbst hin und lass es an Ort und Stelle einstellen, bis du zufrieden bist. Das ist eine Sache der Saitenlage.

Das Fernabsatzgesetz greift nur, wenn man das im Internet bestellt. Wenn man im Laden kauft, hat der Händler wohl bis zu 3 x das Recht zur Nachbesserung, erst dann gibt es die Wandlung des Kaufvertrags wie es heißt

Du hast mind. 14 Tage Rückgaberecht. Das steht sogar so im Gesetz. Allerdings ist der Händler nicht verpflichtet, dir das Geld zu erstatten. Er kann dir auch nur eine Gutschrift ausstellen. 

http://www.deutscher-verbraucherschutzverein.de/aktuelles_thema/monatsthema_201205_Rueckgaberechte.html

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Musiker seit der frühsten Kindheit

Mediachaos  25.07.2015, 08:39

Leider falsch. Rücktrittsrecht gibt es nur bei Onlinekauf.

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