Rückgaberecht auf Gitarre?
Ich habe am Montag bei Start Music eine Gitarre gekauft. Nach zwei Tagen stimmte mit der Gitarre schon etwas nicht, weil die E Saite gegen das Bundstäbchen geschwungen ist. Also bin ich am Mittwoch hingegangen und habe nachgefragt was los sei. Sie haben mir gesagt, dass sie das reparieren und haben mich heute angerufen, dass ich die Gitarre abholen kann. Mein Vater ist hingegangen und hat sie abgeholt. Sie haben ihm versichert, dass alles gut ist ind haben ihm so ein Schlüssel mitgegeben, damit man die Saiten "hochschrauben" kann. Heute wollte ich dann weiterspielen und bemerkte, dass sich nichts geändert hat und würde die Gitarre jetzt gerne ganz abgeben. Habe ich ein Rückgaberecht auf die Gitarre? Was soll ich eventuell sagen, wenn sie vorschlagen sie nochmal zu reparieren? Ich möchte nämlich gerne mein Geld zurück haben. MfG
6 Antworten
Hier gilt zunächst die gesetzliche Gewährleistung.D.h., der Händler hat nachzubessern. Scheitert das, kannst Du das sicher ein zweites Mal verlangen. Mehr musst Du aber nicht akzeptieren. Dann wäre es Dein gutes Recht, einen Tausch zu verlangen.
Lies mal hier: http://www.schweizer.eu/bibliothek/content/02390/
Allerdings macht das Verhalten des Shops keinen guten Eindruck. Den Hals verstellt man nicht wegen der Saitenlage, sondern wegen der richtigen Halskrümmung. Wenn die nicht korrekt eingestellt ist, dann ist es zunächst Aufgabe des Händlers, das zu korrigieren, nicht Deine. Denn damit kann man auch die Gitarre beschädigen, wenn man nicht genau weiß, was man tun muss und wie die Halskrümmung aussehen sollte.
Vielleicht ist das Problem ja auch nur ein geringes, aber ohne die Gitarre in der Hand gehabt zu haben, kann das aus der ferne nicht beurteilt werden. Also nochmal hin zum Laden. Da soll sich jemand in Deinem Beisein die Gitarre anschauen und einen Vorschlag machen. Nimm am besten einen Zeugen mit, vielleicht Deinen Vater. Noch besser wäre jemand, der sich gut auskennt, ein Gitarrenlehrer zum Beispiel.
Ich denke dass es eigentlich schon möglich sein sollte. Doch evtl. Werden sie darauf bestehen dass du die Gitarre bereits benutzt hast und sie sie so nich zurücknehmen. In dies fall würde ich darauf bestehen dass man sie ja ausprobieren muss und diese Mängel festzustellen! Probier es einfach bei diesem Laden. Wenn sie sie nicht wider nehmen dann mach mega antiwebung gegen den Schuppen!!!!! ;)
Geh selbst hin und lass es an Ort und Stelle einstellen, bis du zufrieden bist. Das ist eine Sache der Saitenlage.
Das Fernabsatzgesetz greift nur, wenn man das im Internet bestellt. Wenn man im Laden kauft, hat der Händler wohl bis zu 3 x das Recht zur Nachbesserung, erst dann gibt es die Wandlung des Kaufvertrags wie es heißt
Du hast mind. 14 Tage Rückgaberecht. Das steht sogar so im Gesetz. Allerdings ist der Händler nicht verpflichtet, dir das Geld zu erstatten. Er kann dir auch nur eine Gutschrift ausstellen.