Darf man neue Ware anfordern (POCO domäne)?
Ich habe von POCO Domäne einen Tisch gekauft von dem der untere Teil beschädigt raus kam und da es ein ausziehbarer Tisch ist hatte es auch ein Teil dass man anschrauben sollte. Doch diese passte nicht zu denn angegebenen löchern. Ich bin am Tag darauf zum Kundendienst von POCO Domäne gegangen und habe das Probleme erläutert und hatte auch ein Foto von dem teil dabei. Der Arbeiter meinte das er nur die Einzelteile bestellen kann. Ich wollte dann den Tisch zurückgeben da ich nicht mehr auf Domäne vertrauen konnte und auch die Teile in 3-4 Wochen ankommen. Doch dann meinte er dass ich kein Recht dazu hätte weil ich die Verpackung geöffnet habe. Meine Frage jetzt ist : Stimmt das was der Arbeiter gesagt hat ? Und was könnte ich jetzt machen ?
Danke im Vorraus
3 Antworten
Ich habe von POCO Domäne einen Tisch gekauft von dem der untere Teil beschädigt raus kam und da es ein ausziehbarer Tisch ist hatte es auch ein Teil dass man anschrauben sollte. Doch diese passte nicht zu denn angegebenen löchern.
Klassischer Sachmangel.
Der Arbeiter meinte das er nur die Einzelteile bestellen kann.
Dir steht ein Nachbesserungsrecht zu, dem Händler aber ebenfalls. Und wenn durch Nachbestellung der Sachmagel behoben werden kann, ist das Vorgehen korrekt.
Ich wollte dann den Tisch zurückgeben da ich nicht mehr auf Domäne vertrauen konnte und auch die Teile in 3-4 Wochen ankommen. Doch dann meinte er dass ich kein Recht dazu hätte
So ist es.
weil ich die Verpackung geöffnet habe. Meine Frage jetzt ist : Stimmt das was der Arbeiter gesagt hat ?
Ja. Ein Widerrufsrecht gibt es im Ladenverkauf generell nicht (->gekauft ist gekauft), nur im Fernabsatz. Und ein Recht auf Rücktritt wäre erst nach einer erfolglosen Nachbesserung denkbar.
Stichwort: 14 tägiges Rückgaberecht ohne das du den Grund angeben musst.
Diese 14 Tage beginnen nicht ab Rechnungsstellung sondern ab Lieferzeitpunkt. In dieser Zeit kannst du vom Kauf zurück treten und sie müssen es annehmen. Sollten die 14 Tage vorbei sein, hat der Händler erstmal das Recht, nachzubessern. Sollte 2 Mal der selbe Fehler nicht zufriedenstellend nachgebessert worden sein, kannst du beim dritten Mal den Rücktritt vom Kaufvertrag geltend machen.
Gruß
Stichwort: 14 tägiges Rückgaberecht ohne das du den Grund angeben musst.
Stichwort Themaverfehlung. Kein Fernabsatz, kein Widerrufsrecht.
Woher weißt Du, dass es sich hier um einen Fernabsatzvertrag handelt?
Bei einem Sachmangel hast Du grundsätzlich die Wahl, ob Du Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache möchtest (§ 439 BGB). Allerdings steht in dem Paragraphen auch, dass der Verkäufer die von Dir gewünschte Art unter Umständen ablehnen kann.
Ob in diesem speziellen Fall die angegebenen Gründe gegeben sind, lässt sich von hier aus nicht erkennen.