Kann man Bügelkopfhörern zurückgeben bei nicht gefallen?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hygiendegründe sind aber kein Argument für berechtigte Mängel. Die übliche Sachmängelhaftung beträgt 2 Jahre.

Die Beratung ist meist sehr mies. Evtl. fehlt ein Kopfhörerverstärker intern oder extern je nach Modell.

Manche Modelle benötigen auch für das Mikrofon eine sogenannte 48 Volt Phantomspeisung bei professionellen Headsets.

Die Impedanz von 250 Ohm ist für schlechte, leise Verstärker zu hoch, um höhere Lautstärken zu erzeugen, es gibt hier teils auch 35 Ohm Modelle, die lauter wirken.

Nichtgefallensrückgaben gibt es eigentlich nur über das Internet im § 312 d BGB geregelt.

Wenn man sich eigentlich nur "verkauft" hat & kein anderer Mangel vorliegt, ist man auf die Kulanz angewiesen.

Es sei denn, es ist eine glatte Fehlberatung, wenn man explizit auf bestimmte Anwenderziele hinarbeitet. Dann könnte man eine Rückgabe erzwingen.


SweatTechnique 
Beitragsersteller
 12.09.2015, 16:20

Vielen dank! Das ist eine Antwort wie ich sie mir gewünscht habe. Aussagekräftig, zeugt von Wissen und zudem habe ich dabei noch etwas mehr gelernt als gefragt war. Wenn keine bessere in den nächsten 24 Stunden kommt gibt es dafür definitiv das Beste Antwort Abzeichen.

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Du solltest es nicht wegen Nichtgefallen zurueckgeben, sondern eine Maengelruege geltend machen. Denn deiner Schilderung zufolge funktioniert es nicht wie vorgesehen. 


SweatTechnique 
Beitragsersteller
 11.09.2015, 21:38

Ja, ist mir schon klar. Aber meine Frage war es, ob bei Bügelkopfhörer die Rückgabe mit der Begründung "Hygieneartikel" abgelehnt werden darf. Vom Grund mal abgesehen. Wie schon geschildert bei In-ear Kopfhörern macht es ja Sinn, aber bei Bügelkopfhörern? Halte ich die Begründung für nicht unbedingt tragbar. Aber die Juristen sehen das manchmal anders wie ich.

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furbo  12.09.2015, 11:36
@SweatTechnique

Es gibt kein "Rückgaberecht". Die Rückgabe kann allenfalls ein Entgegenkommen des Händlers sein.

Allerdings werben manche Märkte damit, dann hast du ein Anrecht darauf.

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Kein Verkäufer muss fehlerfreie Ware zurücknehmen, wenn die Ware nicht deinen Vorstellungen entspricht, so ist das kein Fehler der eine Rücknahme durch den Verkäufer bedingen würde. Rücknahme von fehlerfreier Ware geschieht häufig aus Kulanz und immer zu den Bedingungen des Verkäufers und wenn er Nein sagt, dann heißt das Nein.


SweatTechnique 
Beitragsersteller
 11.09.2015, 20:04

Wie schon beschrieben. Fehlerfrei würd ich dazu nicht sagen. Rauschen + zu viel zu leise. Trotz eingestelltem maximal Pegel.

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Aliha  11.09.2015, 20:06
@SweatTechnique

Wenn du dir einen Polo kaufst und er nicht beschleunigt wie ein Porsche, so ist das auch kein Mangel.

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SweatTechnique 
Beitragsersteller
 11.09.2015, 20:22
@Aliha

Das war jetzt ein ganz schlechtes Beispiel. Bei einem Auto weiß ich im Vorfeld um die Leistung des Motors. Bei einem Headset weiß ich um die Leistung des Mikrofons erst nach dem Anschluß!

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Da es mit Ausnahme von besonderen Vertriebsformen (Fernsabsatz, Haustürgeschäfte) kein gesetzlich normiertes Recht die Ware wegen Nichtgefallens oder überhaupt grundlos zurückzugeben, kann der Händler selbst entscheiden, ob es ein Rückgaberecht oder ähnliches gibt.


SweatTechnique 
Beitragsersteller
 11.09.2015, 20:02

Nun ja, grundlos würde ich das ja nun nicht bezeichnen. Das Mikrofon leistet viel zu wenig für die Aufgabe die es eigentlich erledigen soll. Zu leise trotz voll aufgedrehtem Pegel - mehr geht nicht. Und Rauschen, welches bei anderen Headsets nicht ist/war. Und wie gesagt die Begründung ist hier halt "Hygieneartikel". Und ich frage mich, ob das auf Bügelkopfhörer tatsächlich zutrifft.

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jurafragen  15.09.2015, 17:10
@SweatTechnique

Nun ja, grundlos würde ich das ja nun nicht bezeichnen. Das Mikrofon leistet viel zu wenig für die Aufgabe die es eigentlich erledigen soll

Das könnte ein Mangel sein. Wenn Du Dir aber die Überschrift Deiner Frage ansiehst, dann wirst Du feststellen, dass da nur die Rede von "nicht gefallen" war.

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