Kann man in der SF-Klasse höher als SF-Klasse 25 eingestuft werden?

Die Frage klingt banal und einfach zu beantworten, mein Problem ist aber etwas komplexer. Glaube ich.

Wir haben das Auto gewechselt und wieder einmal beschäftigen wir uns mit dem Thema Kfz Versicherung. Beim Einstellen aller Daten ist mir aufgefallen, dass man bis zu Schadensklasse von 36 (oder höher) eingeben kann bzw. scheinbar in der SF-Klasse (SFK) erreichen kann. Der Versicherungsbearbeiter hatte einst (2010) meiner Mutter gesagt, das maximal nur eine SF-Klasse bis 25 möglich wäre. Seit 2010 (SFK 21) ist sie nur auf 25 (2018) erhöht worden. Weiter nicht mehr!

Vor etwa 3 Jahren wurde ich in einen Unfall beteiligt, bei dem die rechte Front des Autos zerstört wurde. Der andere Fahrer trug 100% Schuld. Die Sachlage war da auch mehr als eindeutig. Daher musste er sämtliche Reparaturkosten übernehmen. Ich weiß jetzt, das es so etwas wie Bonis (mit Zusatzkosten verbunden) gibt, die einen davor schützen nach einem Unfall sofort zurückgestuft zu werden. Diese Option hat meine Mutter. Soviel sei einfach mal erwähnt; falls relevant. Ansonsten andere Unfälle gab es nicht und irgendwelche kostspieligen Mängel oder derartiges was die Versicherung tragen musste gab es auch nicht.

Aus der Erzählung heraus resultiert also eine 2. spezielle Frage. Hat ein solcher Unfall, für den ich oder die Halterin (meine Mutter) nicht verantwortlich ist, negative Konsequenzen für die SFK meiner Mutter oder nicht? Könnte man sich wenigstens 1 Jahr damit erklären oder kommt das sogar "spanisch" vor?

Werden wir hier von der Versicherung betrogen? Sollt ich bei einem negativen Ergebnis nach der zur Redestellung des Versicherers eventuell einen Anwalt einschalten?

Versichert bin ich diesbezüglich.

PS. Könnt es sein das bestimmte SFK nur für bestimmte Personen gelten? Wenn ja, wo kann man das einsehen bzw. selbst überprüfen?

KFZ, Recht, Anwalt, Kfz-Versicherung, unfallfrei, SF-Klasse, Auto und Motorrad
Kann man Bügelkopfhörern zurückgeben bei nicht gefallen?

Ich habe ein für den PC ein Headset (Bügelkopfhörerform) gekauft. Hatte es ausgepackt und nur wenige Minuten auf dem Kopf, weil ich permanent am herumfummeln war, um die Aufnahmequalität zu optimieren. Ohne Erfolg. Das Mikrofon hat ein stets präsentes Rauschen. Auch muss man sämtliche Einstellungen in Windows auf maximum drehen. Also Mikrofonaufnahmestärke 100 und den Booster auf voll. Damit man - aber immer noch leise - wenigstens einigermaßen gehört wird, wenn man eine Aufnahme startet bei der Sound im Hintergrund zu hören ist, selbst dann wenn der Sound beinahe auf null herunter gedreht ist. Und dabei ist es dann natürlich nicht verwunderlich das man ständig ein Rauschen hat. Na ja, lange Rede kurzer Sinn. Um das natürlich erstmal in (negative) Erfahrung zu bringen musste ich das Headset auspacken und anschließen. Nun wollte ich es zurückgeben und doch lieber mein altes Headset wieder neu kaufen. Denn mit dem hatte ich diese Probleme nicht. Nun hat man mir aber gesagt man könne es nicht zurücknehmen, weil es ein Hygieneartikel sei. Im Internet habe ich auch gegoogelt und einiges zu dem Thema gefunden, aber leider keine Aussagen über Bügelkopfhörer. Das man In-ear Kopfhörer nicht zurückgeben kann; gut, das verstehe ich und akzeptiere ich. Aber Bügelkopfhörer? Ich hab die in nichts gesteckt. Hatte die nur auf dem Kopf. Und im Laden darf man Caps ja auch anprobieren, die werden auch auf den Kopf gesetzt.

Hygiene, Recht, Widerruf, Austausch, Hygieneartikel, Rückgabe, Rückgaberecht, Umtausch, Widerrufsrecht