willhaben Privatverkauf Probleme (österr. Gesetz)?

Hallo zuammen!

ich habe über willhaben massenhaft Damenkleidung verkauft. Nun war es so, dass dann auch mehrmals Leute bei mir waren, um sich die Sachen durchzuschauen bzw anzuprobieren. Ein Mädchen dürfte beim Anprobieren von einem Bikini eine weiße Spur im Höschen hinterlassen haben. Davor war der Bikini absolut neu und ungetragen. Leider habe ich den Fleck nicht bemerkt und den Bikini weiterverkauft. Die will jetzt aber wegen der Spur das gesamte Geld (3€ der Bikini, 4€ Versand, insgesamt 7€) wieder und hat den Bikini (angeblich) zu mir zurückgeschickt. Er ist immer noch neu und in bestem Zustand, außer dem kleinen rauswaschbaren Fleck. Ich habe ihr angeboten, die 3€ für die Ware zurückzuschicken, sofern der Fleck bei der Ankunft wirklich drin ist. Ich sehe nicht ein, warum ich ihr den Versand auch erstatten muss, da ich ihr das erklärt habe und der Bikini nicht unbrauchbar ist, da man das sogar nur mit Wasser rauswaschen kann, also hätte sie ihn 1 mal in die Waschmaschine getan, wäre das Problem erledigt gewesen. Nun befürchte ich allerdings, dass sie ihn mir unfrei geschickt hat, also ich die Versandkosten für den Retourweg auch noch bezahlen muss, obwohl sie die Ware einfach weggeschickt und mich erst danach zwecks Problemlösung kontaktiert hat. Jetzt droht die mir wegen den paar € mit Anzeige usw.

Was muss ich jetzt übernehmen/erstatten? Hab da eigentlich wenig Lust drauf, da sie mega unfreundlich & beleidigend ist und versucht zu provozieren.

Ich finde die 3€ zurückzahlen wäre angemessen, da der Bikini wie gesagt außer dem Fleck absolut neu ist. Nach 1 mal Waschmaschine wäre er quasi wieder neu, mal abgesehen davon, dass ich für den Fleck genau genommen nicht die Schuld habe. (dass ich ihn vor Versand nochmal kontrollieren hätte können stimmt, aber wer denkt da dran, wenn jedes Teil von über 150 Sachen schon mind. 1 mal genau inspiziert wurde)

Bin für jede Hilfe dankbar lg

Recht, Gesetz, Österreich, Privatverkauf, Rückgabe, willhaben, willhaben.at
Geschenk umtauschen - Geld an Schenker zurückgeben?

Huhu,

ein arabischer Freund kam auf die Idee mir etwas zu schenken. Ein T-Shirt und eine Hose. Nur leider hat er sich bei der Größe verschätzt. Das T-Shirt würde gerade noch passen, in die Hose komm ich kaum rein und wenn, dann könnte ich darin nur stehen. Beide Kleidungsstücke würden nur im Schrank liegen.
Er hat mir den Kassenzettel dazu gegen. Ist es in Ordnung, wenn ich die Sachen umtausche? In dem Laden geht alles nur bis Größe 40 und die Sachen fallen noch dazu sehr klein aus. Ich kann sie also nicht umtauschen und in meiner Größe mitnehmen. Ich habe nicht vor abzunehmen bis mir die Sachen passen.

Wenn ich sie umtausche:
1. Kaufe ich dann etwas anderes für mich (Kleidung oder Schmuck), da es ja ein Geschenk ist und ich somit über den Betrag verfügen kann? Ich würde mir keine Lebensmittel oder so von dem Geld kaufen, sondern mir quasi ein neues Geschenk von ihm kaufen.
2. Schenke ich ihm etwas in dem Wert? Bzw. mehrere Kleinigkeiten, da er es sonst nicht annimmt.

Er würde es in bar nie im Leben von mir zurücknehmen. Und zum Essen oder so kann ich ihn auch nicht davon einladen, da er nicht zulässt, dass ich da zahle. Entweder zahlt er heimlich vorab oder er verlangt dann die Rechnung und die Kellner/innen sind anscheinend eher altmodisch und lassen es auch nicht zu, dass ich mir als Frau die Rechnung geben lasse.

Danke!

Figur, Kleidung, Freundschaft, Geschenk, Schmuck, Größe, Rückgabe, Umtausch
Motorrad verkauft, Käufer droht mit Anwalt und Mängel am Fahrzeug?

Bitte lesen,

Guten Tag, Ich habe meine Sportenduro mit Papieren diese nun 8 Jahre alt ist für einen relativ billigen Preis im Internet verkauft als Privatanbieter. Der Käufer war vor Ort und hat sich diese angeschaut und natürlich auch Probegefahren. Noch alles gut- , wir bequatschen die Mängel am Motorrad und machten noch etwas am Preis. Dann waren die Käufer zufrieden und kaufen diese. Hatte Ihnen ein Kaufvertrag angeboten, diesen brauchten Sie aber nicht da die nun die Papiere hatten. Ich sagte auch da vor Ort nocheinmal das dies ein Privatverkauf ohne Garantie, Rückgabe und Gewährleistung ist (was durch einen Kauf bei Kleinanzeigen, bekannt ist). Nun bekam ich einen Tag danach eine Anruf vom Käufer das, das eine Beschädigung am Kolben vorliegt und ich dies verschwiegen hätte (Kolben war ca 15 Betriebsstunden verbaut). Und er einen neuen braucht und ebenfalls der Zylinder gewartet werden muss. Er will das ich mich an denn Kosten beteilige oder er drohte mir seinen Anwalt einzuschalten oder das Moped mir zurück zu geben. Jetzt zu meinem Teil, habe Ihn gesagt das der Kolben (Verschleißteil) bereits gebraucht ist, wie das ganze Moped, es war / ist dazu voll funktionsfähig sonst hätte er auch keine Probefahrt vornehmen können. Dazu nehme ich das Moped auch nicht zurück da ich kein Händler bin oder Gewerbetreibender. Er meint das er mir mit seinem Anwalt droht.

Wie soll ich ich weiter verfahren? Muss ich mir Gedanken machen? In meinen Augen ist das ein Mensch der nach einem Kauf einfach noch Provit machen will mit Mängeln die es garnicht gab.

Brauche mal Hilfreiche Tipps bzw. Antworten auf das was nun vorliegt

MfG

Motorrad, verkaufen, Recht, Anwalt, Kleinanzeigen, Enduro, Garantie, Privat, Privatverkauf, Rückgabe, Auto und Motorrad
Ring Schmuckhändler Rückgabe?

hatte die Frage schon gefragt.Aber einigeswar unklar und es entstehen nur Verwirrungen bzw keine richtigen Antworten also noch mal so das es jeder versteht.

ich hab einen vergoldeten Ring geschenkt bekommen (100€)

Aber habe dan später festgestellt :(2-3 Tage) das er an einer nicht sofort sichtbaren Stelle Flecken hat und der Ring nicht neu aussah.

so also ab zum schmuckladen mit Kassenbon und Ring.

es wurde versucht die Verunreinigung zu entfernen ( ohne Erfolg ) von dem Ring gab es nur noch einen im Schaufenster ( welche natürlich nicht meine Größe hatte ) und im Vergleich viel mehr gläntzte als der gekaufte

so der Einzelhändler hat mir angeboten den Ring erstmal dazulassen damit er den Händler kontaktieren kann und fragen kann ob sie den noch haben. SO der Einzelhändler wollte sich spätestens

nach 2 Stunden melden, allerdings hat es so geendet das ich mich nach ein an halb Wochen bei ihm melden musste um zu fragen was los ist ( denn ich hatte den Ring nicht und das Geld auch nicht , nur einen Zettel)

so der Einzelhändler meinte dann, das der Ring nicht mehr produziert wird, die verunreinig nicht weg geht und ich entweder den Ring der im Schaufenster lag nehme ( der mir aber nicht passt) oder den verunreinigten Ring nehme.

ansonsten kann er mir nur eine Gutschrift geben und nicht das Geld.

das ist in meinen Augen nicht fair, außerdem ist es in meinen Augen ein sehr unfreundlicher und unseriöser SCHMUCKHÄNDLER, bei dem ich nichts mehr kaufen will und mir sozusagen eine Gutschrift erteilt hat, weil die den Fehler nicht beheben könnten. Er ließ auch garnicht mit sich reden.

WAS IST DAS ? Das ist doch niemals rechtens???? Mich jetzt mit der Gutschrift an seinem Laden zu binden, weil er einen Fehler nicht beheben konnte?

Schmuck, Garantie, Rückgabe, Rückgaberecht
Tattoo Gutschein zurück geben und Geld zurück?

Kennt jemand die Rechtslage? Kann man ein Tattoo Gutschein zurück geben und Geld zurück verlangen wenn der tättowierer mich zweimal nach zwei Termine versetzt hat ? Beim ersten nur 1h und 30 min vorher abgesagt. Beim zweiten Termin hat nicht abgesagt. Ich bin über 60km zum Studio gefahren und das Studio war geschlossen. Er hat gar nicht abgesagt und ging auch gar nicht ans Telefon. Handy aus. Habe über 1 Stunde gewartet falls er noch kommt. (120km umsonst, Babysitter organisieren müssen, Geld/ Tank umsonst)

Einen dritten termin möchte ich nicht, weil er es immer wieder absagen wird. Ich möchte ich mich nicht mehr dort stechen lassen weil er mir zu unprofessionell ist und ich kein Vertrauen mehr habe. Er sagt ich kann den Gutschein nicht zurück geben (nur innerhalb 2 Wochen). Entweder Gutschein verkaufen oder einen dritten termin. Aber er hat nach 2 versuchen keine Leistungen erbracht und hat trotzdem mein Geld in der Tasche. Zudem hat der Gutschein eine Fälligkeit bzw ist nur 1 Jahr gültig. Und er hält mich auch viel zu lange hin indem er immer wieder absagt. Kennt jemand die Rechtslage. Er soll es wohl öfters so machen sagen mehrere Kunden. Es handelt sich um einen Gutschein Wert von 1000 Euro ( habe aber 500 bezahlt war eine Aktion vom Tattoo Studio). Also ich möchte auch nur meine 500 Euro zurück.

MUSS ich ihm eine dritte Chance geben und einen dritten Termin akzeptieren? Auf das habe ich eig keine Nerven wenn ich wieder so lange fahre und er nicht da ist. Ein andere tättowierer ist nicht da. Also er ist der Inhaber und nur er tattowiert und hat auch keine Angestellte. 

Es ist ja kein wären Gutschein wo ich mir in ein einkaufskaden irgend etwas anderes aussuchen kann. 

Er hat keine leistungen erbracht.

Und selbst wenn ich einen dritten Termin wahrnehme, habe ich jetzt Angst das er falsch sticht, da wir uns schon unsympathisch sind. Und ich kein Vertrauen mehr habe weil er so unprofessionell ist.

Tattoo, Gutschein, Geld zurück, Rückerstattung, Rückgabe
Meine Rechte als privater Verkäufer auf Ebay Kleinanzeigen!?

Hallo! Ich habe einen gebrauchten Laptop auf eBay Kleinanzeigen verkauft. In der Anzeige war zu lesen, dass er 6 Jahre alt ist und länger nicht genutzt wurde. Außerdem dass beim jetzigen Versuch eines Starts ein Bluescreen/Fehlermeldung erschien bzw. der Startvorgang abgebrochen wurde. Ich gab an, dass ich mir vorstellen könnte dass mit einer gewissen Fachkenntnis, die mir fehlt, das Gerät wieder zum laufen gebracht wird. Außerdem schrieb ich den Satz: "Es handelt sich um einen Privatverkauf, Rückgabe und Garantie ausgeschlossen." Als der Interessent zu mir kam und das Gerät begutachtete, startete der Laptop und der Käufer war überzeugt. Schnell wurde auch klar, dass der Käufer mehr Fachkenntnis hat als ich. Er überprüfte noch Einige Sachen (Festplatten usw.) auf Funktionalität und wir einigten uns auf einen Preis. Es gab keinen schriftlichen Vertrag. Kurze Zeit später erhielt ich eine Mail, dass das Gerät nicht funktioniert. Genauer gesagt, dass das Display nicht geht. Das ist ein Problem was bei mir noch nie aufgetaucht ist. Das habe ich auch klar kommuniziert. Daraufhin verwies er mich auf die "Sachmängelhaftung als Privatperson" und dass er das Gerät morgen überprüfen lässt und sich bei mir meldet. Meine Frage ist nun wie ich mich zu verhalten habe. Muss ich im schlimmsten Fall das Gerät zurücknehmen und ihm das Geld geben? Das würde ich allerdings nicht ganz einsehen, da der Laptop nun ein völlig anderes Problem aufweist als es mir bekannt war. Ich würde mich über jede Hilfe freuen, da ich in dem Fall keine Ahnung habe was meine Rechte sind bzw. die des Käufers. Vielen Dank!

eBay, Rechte, Kleinanzeigen, Garantie, Privatverkauf, Rückgabe, Sachmängelhaftung
[Ebay] Rückgabeanfrage wurde geschlossen / was mit dem Artikel?

Hallöchen :) Ich bedanke mich schonmal im Voraus für mögliche Rückmeldungen.Also es geht um folgendes... Ich hatte bei Ebay ein Handy gekauft bei einem gewerblich angemeldeten Verkäufer, schon nach ein paar Tagen fing das Display an zu flackern, wollte daher den Artikel zurückschicken. Nach mehreren Schreiben mit dem Verkäufer kam die letzte Nachricht wo er sich bereit erklärte ein neues Handy zu verschicken nachdem er das defekte bekommen würde und betete mich die Rückgabeanfrage zu schließen. Das letzte hat mich ziemlich unruhig gemacht und deswegen habe ich mit dem Ebay Kundenservice Kontakt aufgenommen. Es hat sich ergeben dass der Verkäufer von Ebay mittlerweile gelöscht wurde und mir wurde ernstings empfohlen den Käuferschutz zu aktivieren, dies tat ich auch. Am nächsten morgen und weil ich noch auf das Sendungsetikett von Ebay wartete erhielt ich folgende Email vom Kundenservice-Mitarbeiter:Nach meiner Recherche habe ich festgestellt, dass Ihre Rückgabeanfrage geschlossen ist. Ihr Verkäufer hat eine volle Rückerstattung durchgeführt und der Kaufpreises wurde Ihrem PayPal Konto gutgeschrieben. Damit brauchen Sie, wie ich vermute, kein Rücksendeetikett mehr.Meine Frage ist nun, was soll ich mit dem Handy machen ? Darf ich jetzt das defekte Gerät, trotz der vollen Rückerstattung, behalten da der Verkäufer die Rüchgabeanfrage geschlossen hat ? Hab leider bisher auch vom Ebay Kundenservice keine richtige Antwort bekommen was das Thema angeht.Lieben dank nochmal mal im Voraus für eure Hilfe.

Handy, Smartphone, Recht, eBay, Rückgabe, Rücksendung

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