Hallo,
Wir bekommen bald einen Welpen (Norwich Terrier).
Gestern haben wir die Züchterin besucht und unteranderem einen Mustervertrag mitbekommen.
In diesem steht unter dem 'Überüpunkt' Pflichten des Käufers: 3.3 Verbots der Weitergabe des Hundes / Rückkaufsrecht der Züchterin
Der Käüfer verzichtet ausdrücklich auf eine Weitergabe (Verkauf, Verschenken, Verstellen) des Hundes an Dritte, sollte sie den Hund aus irgendwelchen Gründen nicht behalten können. Die Züchtern hat ein Rücknamerecht, bis zum Alter von 5 Jahren gegen einen angemessenen Preis, danach unentgeltlich.
4. Konventionalstrafe
Bei Verstössen gegen die Bestimmungen dieses Vertrags, insbesondere gegen Ziffer 3.3 betreffend Weitergabe des Hundes, ist die Züchterin berechtigt das Tier zurückzufordern und dem Käufer eine Konventionalstrafe in Höhe des doppelten Kaufpreises aufzuerlegen. ....
Mein Vater (Jurist) sagt, dass es gar nicht erlaubt ist soetwas in den Vertrag zu schreiben (oder hinzuschreiben schon, aber das gilt dann nicht). Also darf die Züchterin nach dem man einen Hund aus ihrer Zucht verkauft hat oder verkaufen will zurückfordern und muss man ihn dann zurück geben oder kann der neue Käufer ihn behalten?
Au0erdem interessiert mich auch noch was mit dem gemeint ist: 'Die Züchtern hat ein Rücknamerecht, bis zum Alter von 5 Jahren gegen einen angemessenen Preis, danach unentgeltlich.' Heißt das, dass das vorher genantes alles nur gilt wenn der Hund unter 5 Jahre alt ist und wenn er älter ist kann man ihn weitergeben oder, dass man ihn danach gratis abgeben muss, oder vielleicht ganz etwas anderes?
Wir planen natürlich nicht den Hund irgendwann abzugeben, aber es würde mich trotzdem interessieren.
Lg. und danke für eure hilfreichen Antworten m Vorraus, Lena