Rückgaberecht einer mangelhaften Jacke (Kaufrecht)

Hallo,

ich habe eine kleine Frage zum Kaufrecht!

Meine Freundin hat sich vor 8 Tagen bei einer seit ein paar Jahren sehr angesagten Mode-Kette aus Spanien eine Daunen-Jacke für 130€ gekauft. Nach allerdings nur einem Tag tragen (!), fing diese Daunenjacke bereits an, aus allen Nähten ihre Federn zu verlieren. Da war dann natürlich sofort klar, dass die Jacke wegen ihres Mangels zurückgebracht werden muss. Gesagt, getan. Doch bei der Rückgabe verweigerte die Verkäuferin dann eine Geld-Auszahlung und bot nur nach einigem Gemeckere an, meiner Freundin einen Gutschein auszustellen, von dem sie sich dann andere Klamotten kaufe kann. Meine Freundin hatte der Verkäuferin noch gesagt, dass sie die gleiche Jacke nochmal nehmen würde sofern diese OK wäre - die Jacke gab es aber nicht mehr.

Übrigens hätte meine Freundin laut der Verkäuferin beim Kauf ja wissen müssen, dass eine Daunenjacke ihre Federn verliert (Highlight-Spruch). Das wusste sie auch - nur dass die Jacke in solch einem Übermaß Federn verliert, konnte sie nicht ahnen. Auf jeden Fall wollte meine Freundin nicht den Wert-Gutschein, da es in dem Geschäft keine weiteren Klamotten gab, die ihr gefielen...

Nun die Frage:

Das Geschäft muss meiner Freundin doch Ersatz leisten, und zwar in Geld-Form wenn es so gewünscht ist?! Es handelt sich zwar nicht um ein Fernabsatzgeschäft mit 14-tägigem Rückgaberecht, aber dafür um einen eindeutigen Mangel für den eine Rückgabe gerechtfertigt ist!

Es wäre schön, wenn ihr mir noch die passenden Paragrapgen aus dem BGB nennen könntet (vorausgesetzt ihr seid euch sicher), denn dann werde ich mir die mal genauer anschauen und ein weiteres Mal in das Geschäft gehen.

Freue mich über zahlreiche Antworten!

Kleidung, Recht, Kaufrecht, Jacke, Gesetz, BGB, Mangel, Rückgabe, Rückgaberecht, Umtausch
Bestellung kommt zu spät! zurückgeben möglich?

Also ich habe mir einen Artikel über Amazon von einem unter Verkäufer bestellt,der Verkäufer gab an das er diesen Artikel auf lager hätte,und er in einem Werktag versandfertig wäre + in 1-2 Werktagen die Lieferung mit der Post ankommen würde. Es ist ein sehr teurer Artikel den ich mir sonst nicht gekauft hätte, aber da ich ihn hauptsächlich einen Tag brauchte, kaufte ich ihn mir. Danach könnte ich ihn ja als gebraucht verkaufen. Der Artikel ist bis jetzt nicht da und ich hätte ihn gestern bebraucht! 9 Tage warte ich jetzt auf den Artikel also 6 tage mehr als beschrieben! kann ich den Artikel wenn er kommt zurückgeben,da er ja dann noch unbenutzt und zu spät angekommen ist;reicht das als begründung zur Rückgabe aus? Der Versand des Artikels kostet 10€ für ein kleines Päckchen! Muss den Versand und den Rückversand dann der Verkäufer tragen? ich habe gelesen das über einem Wert von 40€ der Verkäufer,Versand und Rückversand übernehmen muss,stimmt das? Und dabei habe ich noch ein Problem das Päckchen wird mit DPD geliefert,die klingeln hier in der Gegend aber nie sondern legen die Parkete einfach immer vor die tür! DPD weigert sich auch hier Parkete wieder abzoholen! Und das einzigste Versandunternehmen hier in der nähe ist DHL,kann ich einfach das Päckchen über DHL zurückschicken,so das der Empfänger den Versand zahlt,oder macht der Verkäufer dann stress? Dann würde ich das Päckchen direkt wie es ist mit Rechnung drin zurückschicken,und evt. dann dem Verkäufer danach dann noch eine Email schreiben,dass das Parket zuspät gekommen ist,und ich es jetzt nichmehr brauche.

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Kann ich meine neue Brille wegen Schäden am Gestell zurückgeben?

Hallo!

Ich habe seit drei Wochen eine neue Brille. Leider habe ich mit dieser nun folgendes Problem:

  1. Eines der Brillenenden wurde beim Zurechtbiegen durch den Optiker zu stark erwärmt und ist nun ziemlich "deformiert" und hat kleine "Blasen". (Hinweis: Dieses beschädigte Brillen-Endstück könnte man auch probemlos separat austauschen ohne die komplette Brille zurückzugeben/auszutauschen...)

  2. An einem der Scharniere ist auf der Oberseite eine kleine Stelle, an welche der Lack beschädigt ist - hier feht also die Farbe und man sieht das nackte Metall darunter. (Hinweis: Eine dritte Person kann dies von außen nicht sehen - nur ich bemerke es, wenn ich die Brille abnehme, reinige, etc. und mich stört es. Der Austausch eines Brillenbügels würde nichts nützen, da sich die Beschädigung auf dem anderen Teil des Brillengestells befindet...)

  3. An den Metallhaltern, an welchen die Nasen-Pads befestigt sind hat der Optiker beim Einsetzen dieser Pads Kratzer an den Haltern hinterlassen. Auch hier fehlt etwas Lack und man kann das nackte Metall sehen. (Hinweis: Auch dies würde eine dritte Person kaum bemerken, aber mich stört es)

Nun ist es so, dass mein Optiker grunsätzlich eine sechswöchige Umtauschfrist für Brillen gewährt, wenn man mit Trage- oder Seheigenschaften nicht zufrieden ist. Ich bin definitiv nicht zufrieden, weil ich sehr pingelig bin.

Nun meine Frage: Kann ich die Brille tatsächlich zurückgeben oder wäre das aufgrund der o.g. Mängel bzw. kleinen Schäden total überzogen? Würde ein Umtausch mir überhaupt etwas nutzen, oder Ist es "Standard", dass Optiker beim Einsetzen der Nasenpads und beim Anziehen der Bügel-Schrauben Kratzer im Metallgestell hinterlassen. Falls dem so ist, kann ich meine derzeitige Brille auch gleich behalten und brauche bei keinem anderen Optiker mehr vorbeizugehen...

Bereits im Voraus vielen Dank für hilfreiche Tipps/Antworten.

Gruß, RI

Kratzer, Brille, Optiker, Rückgabe, Umtausch

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