Kann ich einen Neuwagen zurückgeben nur weil er mir nicht gefällt?
13 Antworten
Bei einer Finanzierung hättest du ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Unterschrift. Wenn das Auto noch nicht ausgeliefert ist, also noch nicht zugelassen ist, kannst du gegen eine Zahlung von 15% des Kaufpreises vom Vertrag zurücktreten (das steht bei fast allen Händlern in den AGB). Ansonsten musst du das Auto ganz normal in Zahlung geben und dabei einen enormen Wertverlust in Kauf nehmen.
richtig, vor allem ist dann die Mehrwertsteuer nicht mehr ausweisbar und das Auto ist für Firmenkunden uninteressant, also fällt ein großer Kreis an Kaufinteressenten weg, was den Preis zusätzlich nicht grad positiv beeinflusst. Was ist es denn, was du vergessen hast zu bestellen?
:)
Das wäre schön! Ganz sicher nicht!
14 Tage Rückgaberecht können nicht gelten, da es kein Haustürgeschäft war. Wie es sein kann das ein Neuwagen nicht gefällt verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Ich gehe zu einem Händler und suche mir ein Auto aus, dieses werde ich nun bei einer ausgiebigen Probefahrt ausgiebig testen und meiner Fam. vorstellen. Nun wird meine Frau den Daumen heben oder senken, wie es halt einfach mal so ist und ist nun die Entscheidung gefallen wird der Kaufvertrag unterschrieben. Aus einem solchen kommen ich dann in der Regel nur wieder raus, wenn der Händler erheblich in Lieferverzug gerät.
Aber einen Neuwagen abzuholen um dann nach ein paar Tagen festzustellen das man doch einen anderen will, so weit sind wir selbst in Deutschland noch nicht :)
Ja das habe ich mir schon gedacht... und ich bin ja auch zu 99% glücklich :D - Bei Opel gabs mal ne Neuwagenaktion. Da konnte man ihn 30 Tage zurückgeben. Aber sowas gibts auch nur einmal.
Ich glaub es eher weniger. Vielleicht hast du eine Zeitspanne in der du es zurückgeben kannst. Am besten wäre es, wenn du deinen Kaufvertrag einmal genau durchliest oder in dem Autohaus nachfragst, in dem du es gekauft hast. LG Mia
ein Auto ist kein Kleidungsstück, das man bei Nichtgefallen umtauscht, oder zurück gibt.
du hast doch vor dem Kauf Zeit, dir den Wagen ausreichend genug an zu schauen u. eine Probefahrt zu machen!
In der Regel: Nein das geht nicht!
Wenn dann beim Händler, was steht denn im Kaufvertrag?
Sicherlich nicht empfehlenswert. Der Wertverlust nach der Erstzulassung ist bestimmt besonders hoch... Ist ja "nur" noch als Gebrauchter zu verkaufen oder