Hallo zusammen,

ich (privat) habe gestern meinen BMW X3 BJ 2004 nach Probefahrt, bar und ohne Kaufvertrag an einen Händler abgegeben. Jetzt ruft mich der Herr heute an und meint, dass das Panoramadach nicht funktioniert und die Kardanwelle kaputt wäre. Beides war mir zum Zeitpunkt des Verkaufes nicht bekannt. Er hätte zumindest das mit der Welle bei der Probefahrt doch merken müssen?! Jetzt will er einen der Mängel auf meine Kosten reparieren lassen oder mir das Auto zurückgeben. Ist das rechtlich möglich? Garantie oder Rückgabe habe ich ja theoretisch nicht ausgeschlossen, da ja auch kein Vertrag vorhanden ist.

Muss ich also das Auto zurücknehmen, wenn ich nicht für die Reparaturen aufkomme?