Haftplichtversicherung?

6 Antworten

Wenn du sie versenkt hast, ja, dann greift die Haftpflicht. Aber die hat einen Selbstbehalt. Der liegt in der Regel so um EUR 500 herum. Musst es also so oder so aus der eigenen Tasche bezahlen.


Bitterkraut  16.06.2021, 17:05

Meine Haftpflicht hat keinen Selbstbehalt, hab ich auch noch nie gehört.

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Bitterkraut  16.06.2021, 17:08
@tenno5034

Wenn ich "PHV Selbstbehalt" google, ändert Googel das in "PKV Selbstbehalt". PHV mit Selbstbehalt? Nenn mit mal eine, wo es das gibt. Oder wo das ein Muß ist.

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Bitterkraut  16.06.2021, 17:13
@tenno5034

Welche ist das? Selbstbesteiligung ist immer Verhandlungssache.

Ich zahl 55 Euro im Jahr ohne.

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LydiaDonner  16.06.2021, 17:21
@Bitterkraut

Das machen auch nur unseriöse Anbieter.

Ist bei einer Haftpflicht nicht klug, so etwas abzuschließen.

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tenno5034  16.06.2021, 17:21
@Bitterkraut

Auszug aus meiner Police und den AVB: "Verantwortlicher für anvertraute Sachen (Obhutsschäden)...: Mitversichert ist die Haftpflicht für Schäden an Sachen, die ein Versicherter zum Gebrauch, zur Bearbeitung, Verwahrung oder Beförderung übernommen oder die er gemietet oder gepachtet hat. Für Räumlichkeiten gelten die Bestimmungen gemäss I2 Artikel 6 (Mieter oder Pächter) dieser Allgemeinen Bestimmungen. Pro Schaden-ereignis hat der Versicherte einen Selbstbehalt von CHF 200.– zu tragen"

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tenno5034  16.06.2021, 17:29
@LydiaDonner

Eine Behauptung deinerseits ins Blaue. Jedenfalls spare ich Geld bei der Prämie.

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LydiaDonner  16.06.2021, 17:30
@tenno5034

Wie hoch ist denn Deine Prämie und wie viel sparst Du? Wie hoch ist Dein Eigenanteil?

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Bitterkraut  16.06.2021, 17:35
@LydiaDonner

200 Schweizer Franken, steht doch da. vielleicht ist da in der Schweiz so, in De nicht. Da ist eine Selbstbeteiligung bei der PHV unüblich und defintiv Verhandlungssache.

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LydiaDonner  16.06.2021, 17:39
@Bitterkraut

Ah, 183€ sind das.

Dann müsste ich jetzt noch den Nachlass von der Versicherung kennen und die Höhe der Prämie.

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Bitterkraut  16.06.2021, 17:40
@LydiaDonner

Weiß auch nicht, wie der auf obligatorische 500 Euro kommt.

Und lt. Text bezieht sich das auch nur auf Mietschäden etc.

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tenno5034  16.06.2021, 17:47
@Bitterkraut

Von obligatorischem Selbstbehalt habe ich nichts geschrieben. Weiss nicht, wo du das gelesen hast.

Das Standardpaket lautete über "Selbstbehalt bei Bagatellschäden, bzw bei Obhutsschäden CHF 500.00." und lässt sich auf jeden beliebigen Betrag setzen. "500" ist so eine Standardzahl in Helvetien, die auch bei Hausrat, Verkehrshaftpflicht u. ä. angesetzt wird.

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AngiedieSchlaue  16.06.2021, 17:13

Selbstbehalt? Habe ich noch nie gehört.

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Nein das funktioniert nicht, die Versicherung ist für die Regulierung von Schäden zuständig, und nicht für verlorengegangene Gegenstände

Nein, die Haftpflichtversicherung zahlt Schäden, du der Versicherte verursacht hat, und nicht, wenn man was verliert...


LydiaDonner  16.06.2021, 16:55

Das ist ein Schaden.

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Orothred23  16.06.2021, 17:14
@LydiaDonner

Nein, absolut nicht....keine Haftpflicht der Welt wird für diese Geschichte zahlen....

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LydiaDonner  16.06.2021, 17:17
@Orothred23

https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/privat-haftpflichtversicherung/schaeden-an-geliehenen-sachen/#:~:text=F%C3%BCr%20die%20private%20Haftpflichtversicherung%20ist,geleast%2C%20gemietet%20oder%20gepachtet%20haben.

Wenn man keinen Billiganbieter hat, ist das mitversichert.

Kommt Ihnen ein geborgter Gegenstand abhanden, hängt es von Ihrem individuellen Versicherungsschutz ab, ob der Versicherer für den Schaden aufkommt. Einige Anbieter sind in dieser Hinsicht großzügig und leisten auch bei  Verlust oder Schäden durch unsachgemäße Benutzung oder Fahrlässigkeit. Dies muss jedoch ausdrücklich im Versicherungsvertrag festgehalten sein, andernfalls können Sie sich nicht darauf berufen.
Insbesondere für den Verlust geliehener Dinge definieren die meisten Versicherungen konkrete  Ausschlusstatbestände. Kein Versicherungsschutz besteht in der Regel bei  Verlust von geliehenem Geld, Urkunden und Wertpapieren.
Schlüsselverlust kann zusätzlich in Haftpflicht integriert werden
Selbst wenn der Verlust geliehener Dinge vom Haftpflichtschutz ausgenommen ist, können Sie für den Fall, dass Sie  Schlüssel verlieren, mit einer Zusatzversicherung  vorsorgen. Hintergrund: Fremde Schlüssel – etwa zu Ihrer Mietwohnung oder Büroräumen – sind ebenfalls „nur“ geliehene Gegenstände und in der regulären Haftpflicht-Versicherung nicht mitversichert. Dies können Sie jedoch einfach ändern, indem Sie die Leistungen mit einem  speziellen Zusatzbaustein erweitern und den Verlust von Schlüsseln separat absichern.
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Orothred23  16.06.2021, 17:18
@LydiaDonner

Ich markier dir mal die wirklich wichtigen Dinge:

Einige Anbieter sind in dieser Hinsicht großzügig und leisten auch bei   Verlust oder Schäden durch unsachgemäße Benutzung oder Fahrlässigkeit. Dies muss jedoch ausdrücklich im Versicherungsvertrag festgehalten sein , andernfalls können Sie sich nicht darauf berufen.

Nein, das ist eben absolut NICHT die Regel....

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Orothred23  16.06.2021, 17:31
@LydiaDonner

Ich habe meine Versicherungen bei seriösen Anbietern und trotzdem ist sowas nicht abgedeckt. Weil ich es nicht brauche/möchte. Was ist daran unseriös?

Nochmal: Man muss so eine Abdeckung wenn dann explizit abschließen. Das lässt sich die Versicherung natürlich auch extra bezahlen....

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Du hattest die teure Sonnenbrille deiner Freundin im Wasser auf? Das glaubt euch kein Mensch..

Versuchen kannst du es. Aber einen Betrugsversuch deckt ne Versicherung auf.

Ja, dafür ist sie da.

Gibt aber nur den Zeitwert.