Haftplichtversicherung?
Hi, wir waren gerade schwimmen in einer Talsperre und ich habe eine sehr teure Sonnenbrille (400€) meiner Freundin im Wasser verloren. Wir haben sie lange gesucht aber nicht gefunden. Greift da meine Haftpflichtversicherung bzw. die meiner Eltern?
LG
6 Antworten
Wenn du sie versenkt hast, ja, dann greift die Haftpflicht. Aber die hat einen Selbstbehalt. Der liegt in der Regel so um EUR 500 herum. Musst es also so oder so aus der eigenen Tasche bezahlen.
Wenn ich "PHV Selbstbehalt" google, ändert Googel das in "PKV Selbstbehalt". PHV mit Selbstbehalt? Nenn mit mal eine, wo es das gibt. Oder wo das ein Muß ist.
Welche ist das? Selbstbesteiligung ist immer Verhandlungssache.
Ich zahl 55 Euro im Jahr ohne.
Das machen auch nur unseriöse Anbieter.
Ist bei einer Haftpflicht nicht klug, so etwas abzuschließen.
Auszug aus meiner Police und den AVB: "Verantwortlicher für anvertraute Sachen (Obhutsschäden)...: Mitversichert ist die Haftpflicht für Schäden an Sachen, die ein Versicherter zum Gebrauch, zur Bearbeitung, Verwahrung oder Beförderung übernommen oder die er gemietet oder gepachtet hat. Für Räumlichkeiten gelten die Bestimmungen gemäss I2 Artikel 6 (Mieter oder Pächter) dieser Allgemeinen Bestimmungen. Pro Schaden-ereignis hat der Versicherte einen Selbstbehalt von CHF 200.– zu tragen"
Eine Behauptung deinerseits ins Blaue. Jedenfalls spare ich Geld bei der Prämie.
Wie hoch ist denn Deine Prämie und wie viel sparst Du? Wie hoch ist Dein Eigenanteil?
200 Schweizer Franken, steht doch da. vielleicht ist da in der Schweiz so, in De nicht. Da ist eine Selbstbeteiligung bei der PHV unüblich und defintiv Verhandlungssache.
Ah, 183€ sind das.
Dann müsste ich jetzt noch den Nachlass von der Versicherung kennen und die Höhe der Prämie.
Weiß auch nicht, wie der auf obligatorische 500 Euro kommt.
Und lt. Text bezieht sich das auch nur auf Mietschäden etc.
Von obligatorischem Selbstbehalt habe ich nichts geschrieben. Weiss nicht, wo du das gelesen hast.
Das Standardpaket lautete über "Selbstbehalt bei Bagatellschäden, bzw bei Obhutsschäden CHF 500.00." und lässt sich auf jeden beliebigen Betrag setzen. "500" ist so eine Standardzahl in Helvetien, die auch bei Hausrat, Verkehrshaftpflicht u. ä. angesetzt wird.
Nein das funktioniert nicht, die Versicherung ist für die Regulierung von Schäden zuständig, und nicht für verlorengegangene Gegenstände
Nein, die Haftpflichtversicherung zahlt Schäden, du der Versicherte verursacht hat, und nicht, wenn man was verliert...
Nein, absolut nicht....keine Haftpflicht der Welt wird für diese Geschichte zahlen....
Wenn man keinen Billiganbieter hat, ist das mitversichert.
Kommt Ihnen ein geborgter Gegenstand abhanden, hängt es von Ihrem individuellen Versicherungsschutz ab, ob der Versicherer für den Schaden aufkommt. Einige Anbieter sind in dieser Hinsicht großzügig und leisten auch bei Verlust oder Schäden durch unsachgemäße Benutzung oder Fahrlässigkeit. Dies muss jedoch ausdrücklich im Versicherungsvertrag festgehalten sein, andernfalls können Sie sich nicht darauf berufen.
Insbesondere für den Verlust geliehener Dinge definieren die meisten Versicherungen konkrete Ausschlusstatbestände. Kein Versicherungsschutz besteht in der Regel bei Verlust von geliehenem Geld, Urkunden und Wertpapieren.
Schlüsselverlust kann zusätzlich in Haftpflicht integriert werden
Selbst wenn der Verlust geliehener Dinge vom Haftpflichtschutz ausgenommen ist, können Sie für den Fall, dass Sie Schlüssel verlieren, mit einer Zusatzversicherung vorsorgen. Hintergrund: Fremde Schlüssel – etwa zu Ihrer Mietwohnung oder Büroräumen – sind ebenfalls „nur“ geliehene Gegenstände und in der regulären Haftpflicht-Versicherung nicht mitversichert. Dies können Sie jedoch einfach ändern, indem Sie die Leistungen mit einem speziellen Zusatzbaustein erweitern und den Verlust von Schlüsseln separat absichern.
Ich markier dir mal die wirklich wichtigen Dinge:
Einige Anbieter sind in dieser Hinsicht großzügig und leisten auch bei Verlust oder Schäden durch unsachgemäße Benutzung oder Fahrlässigkeit. Dies muss jedoch ausdrücklich im Versicherungsvertrag festgehalten sein , andernfalls können Sie sich nicht darauf berufen.
Nein, das ist eben absolut NICHT die Regel....
Ich habe meine Versicherungen bei seriösen Anbietern und trotzdem ist sowas nicht abgedeckt. Weil ich es nicht brauche/möchte. Was ist daran unseriös?
Nochmal: Man muss so eine Abdeckung wenn dann explizit abschließen. Das lässt sich die Versicherung natürlich auch extra bezahlen....
Du hattest die teure Sonnenbrille deiner Freundin im Wasser auf? Das glaubt euch kein Mensch..
Versuchen kannst du es. Aber einen Betrugsversuch deckt ne Versicherung auf.
Ja, dafür ist sie da.
Gibt aber nur den Zeitwert.
Meine Haftpflicht hat keinen Selbstbehalt, hab ich auch noch nie gehört.