Mein Sohn wurde in der Schule brutal zusammengeschlagen?
Mein Sohn (17 Jahre) wurde vor vier Wochen auf dem Schulgelände brutal von einem Mitschüler zusammengeschlagen. Dies geschah ohne Grund und ohne Vorankündigung und in voller Absicht. Es handelte sich unter keinen Umständen um eine Kurzschlussreaktion, dies können auch die Zeugen bestätigen. Verletzungen: Kieferbruch, Jochbeinbruch, Gehirnerschütterung, Gehörschaden u.a. Weil der Täter bis jetzt wohl "unauffällig" ist will der Rektor kein Schulausschluß.
Kennt Jemand ähnliche Vorfälle?
Vielen Dank
Peter
13 Antworten
- Kann ich mir kaum vorstellen (sofern deine Darstellungen stimmen).
- Bei solchem Ausmaß wärest zuerst einmal du verpflichtet gewesen, umgehend eine Strafanzeige zu erstatten.
- Ein Vorgang solcher Art sollte zwangsläufig zum sofortigen Ausschluss des Schülers führen.
- Das erledigt für einen kurzen Zeitabschnitt der Schulleiter alleine und direkt.
- Danach erfolgt eine Konferenz, auf der solch ein Schüler (bei Weicheikollegium) mit einer "Schulverweisandrohung" belegt wird.
- Normal sollte der Schulverweis erfolgen.
Allerdings muss dazu die Schulleitung auch umgehend Kenntnis von diesem Vorfall bekommen.
Möglicher Weise weiß die Schulleitung zu diesem Vorfall mehr, als dir lieb ist.
(Soll es ja auch geben.)
Ihr werdet ihn doch angezeigt haben.
Und es ist schon ungewöhnlich, dass ein unauffälliger Schüler plötzlich so ausrastet.
Anzeige am selben Tag. Maßnahmen: 12 Tg Schulausschluß.
Polizei melden. Hätte schon vor 4 Wochen passieren sollen
Ich würde mich auch ans Schulamt wenden. Die müssen handeln.
Die Reaktion des Rektors ist für mich unverantwortlich. Diese Art der Körperverletzung kann man in keinster Weise tolerieren. Auch wenn der Mitschüler unauffällig war, dieses Ausmaß an Gewalt ist nicht vertretbar. Er hat die Fürsorgepflicht gegenüber den anderen Schüler.
Ihr solltet Euch relativ Zeitnah ans Schulamt wenden.
Ich drücke Euch die Daumen und hoffe Euer Sohn übersteht das ohne bleibende Schäden. Ihm wünsche ich alles Gute...
Wenn ich als Mutter so etwas lese, blutet mir das Herz ....
ja, ihr könnt ihn trotzdem anzeigen und zivilrechtliche forderungen stellen
ja, das wars, was die schule macht, ist ihre entscheidung
Ja auch das gibt es. Ja, Anzeige läuft.