Hallo,

die Treppenhausreinigung hat erst am 01.05. begonnen und erfolgte somit nur 245 Tage. Müssen diese Kosten trotzdem auf 366 Tage umgelegt werden, bei Nebenkostenabrechnungszeitraum vom 01.01 bis zum 31.12.?

Welche Formel hiervon wäre rechtlich gesehen richtig?

umgelegte Kosten / Wohneinheiten Gesamt / Kalendertage Gesamt * Ihre Wohneinheiten * Ihre Miettage

oder

umgelegte Kosten / Wohneinheiten Gesamt / Tatsächliche Kalendertage (245 Tage) * Ihre Wohneinheiten * Ihre Miettage