Ich wurde 3 mal beim Schwarzfahren kontrolliert, erwarte ich eine Strafanzeige?

3 Antworten

Diese Sorge ist berechtigt. Ich kann dir jetzt nicht sagen, wie die Münchner Verkehrsbetriebe konkret in deinem Fall reagieren -das kann hier wohl niemand- aber es ist durchaus üblich, dass bei einem Wiederholungsverstoß (genauso wie beim Nichtbezahlen der erhöhten Förderungsgebühr) bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstattet wird.

Und wenn du jetzt nach der Erwartung fragst.... der § 265a des StGB sieht zwar eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr als Höchstmaß vor, es kommt jedoch immer darauf an, wie alt du bist, (JGG usw) undd was bislang an Strafen zu dir bekannt ist. Wegen Leistungserschleichung kommt es in der Regel -beim Erstfall- zu einer Einstellung des Verfahrens gegen eine nicht zu hohe Geldbuße, allerdings deutlich höher als das erhöhte Beförderungsentgelt.

Ähm. Es ist keine gute Idee auf diese Art und Weise die monatlichen Beförderungsgebühren sparen zu wollen. (3 mal erwischt werden ist billiger als ein Jahresticket, zunächst zumindest) Betrachte das Schreiben der Staatsanwaltschaft mit der Aufforderung eine Buße anzunehmen als Schuß vor den Bug. Wie hoch? Kann ich nicht sagen, kommt auch auf dein Einkommen usw. an.

Übrigens, meiner Erfahrung nach erstatten die Verkehrsbetriebe danach wahrscheinlich sofort weitere Anzeigen, ich meine damit bei jeder weiteren Schwarzfahrt.

Fahren ohne gültigen Fahrausweis kann jedem mal passieren. Da zahlt man im schlimmsten Fall den doppelten Fahrpreis, mindestens 60,- und gut ist.

Nun kann aber auch eine Straftat in Frage kommen, Erschleichung von Leistungen oder Betrug, und dann ist eine Anzeige schon bei der ersten Tat gerechtfertigt.

Für eine Straftat muss aber Vorsatz vorliegen, da das in den meisten Fällen nicht beweisbar ist verzichten die Verkehrsunternehmen beim ersten und vllt. noch zweitem Mal auf eine Anzeige. (Arbeitsaufwand). 

Sollte aber bereits beim ersten Schwarzfahren Anzeichen für einen Vorsatz bestehen (Verstecken, getürkte Fahrkarte, Falschangaben ...) so wird das VU schon bei der ersten Tat Anzeige erstatten.

Ich habe aber jetzt wirklich Angst, einen Brief von der Polizei zu bekommen.

Diese Angst ist berechtigt.

Was würde mich bei einer theoretischen Anzeige erwarten?

Such Dir was aus:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__265a.html