Wer haftet für den Schaden, die Schule oder Eltern?
Liebe Community,
an meinem Auto hat ein Schüler getreten. Es ist eine leichte (innen) Beule und ein in innen geknickter Knopf zu sehen, der nicht wieder so leicht reparierbar ist. Der Schüler ist bekannt und der Vorfall ereignete sich auf dem Schulhof wo auch gleichzeitig der Parkplatz ist und alle parken.
Wer haftet nun für den Schaden? Die Aufsichtspflicht hat eigentlich die Aufsichtskraft während der Pause. Wie soll man nun vorgehen? Und wer haftet jetzt?
8 Antworten
Also die Schule schonmal gar nicht. Selbst wenn ein Lehrer direkt daneben gestanden hätte kann man so eine Vandalen nicht aufhalten.
Anzeige gegen den Schüler erstatten und dann läuft das seinen Weg.
Wie alt ist das Kind? Gegebenenfalls haftet es selber. Ansonsten haftet der Aufsichtspflichtige, wenn dieser nachweislich seine Aufsichtspflicht verletzt hat.
Die Eltern sind auf jeden Fall raus, zumindest offiziell. Vielleicht zahlen sie ja auch Gutmütigkeit.
Dann ist er zumindest bedingt deliktsfähig und wird vermutlich selber für den Schaden haften. Allerdings wird er vermutlich auch nicht so viel Geld haben.
Fällt dann nicht die Haftpflichtversicherung ein?
Eine Haftpflichtversicherung zahlt selbstverständlich nicht für Vorsatz.
Also heißt das er kommt ungestraft davon und ich bleibe auf dem schaden sitzen
Nein, du kannst einen Titel erwirken und wenn er irgendwann in den nächsten 30 Jahren genug Geld verdient, kannst du dann vollstrecken.
Hat ein Lehrer seine Aufsichtspflicht grob fahrlässig verletzt, kann er persönlich in die Haftung genommen werden. Bei Personen- oder Sachschäden Dritter sind Schadenersatzansprüche gegen den Dienstherrn (das Land) zu richten, das bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit diese beim Lehrer regressieren kann.
Verletzung der Aufsichtspflicht schliesse ich fast aus. Also zahlt bei Vorsatz ohnehin der Täter selbst. Gegebenenfalls dann halt, sobald er selbst Geld verdient.
Also: an die Eltern wenden, ob sie den Schaden begleichen. Stellen die sich stur, per Anwalt eine Schadensersatzforderung an den Verursacher selbst stellen.
Der Täter, wenn er älter als 7 ist. Mit der Vollendung des 7. Lebensjahrs wird man deliktsfähig und haftet dann für Schäden.
Deine Vollkasko bezahlt, und Du bist dabei mit Deiner Selbstbeteiligung.
Vom Schüler wirst Du keinen Cent bekommen, fürchte auch ich.
Der Schüler geht in die 6 Klasse
Wahrscheinlich 11 Jahre alt