Wer haftet für den Schaden, die Schule oder Eltern?

8 Antworten

Also die Schule schonmal gar nicht. Selbst wenn ein Lehrer direkt daneben gestanden hätte kann man so eine Vandalen nicht aufhalten.

Anzeige gegen den Schüler erstatten und dann läuft das seinen Weg.

Wie alt ist das Kind? Gegebenenfalls haftet es selber. Ansonsten haftet der Aufsichtspflichtige, wenn dieser nachweislich seine Aufsichtspflicht verletzt hat.

Die Eltern sind auf jeden Fall raus, zumindest offiziell. Vielleicht zahlen sie ja auch Gutmütigkeit.


Student988 
Beitragsersteller
 17.06.2021, 14:38

Der Schüler geht in die 6 Klasse

Wahrscheinlich 11 Jahre alt

Valnar52  17.06.2021, 14:41
@Student988

Dann ist er zumindest bedingt deliktsfähig und wird vermutlich selber für den Schaden haften. Allerdings wird er vermutlich auch nicht so viel Geld haben.

Student988 
Beitragsersteller
 17.06.2021, 14:43
@Valnar52

Fällt dann nicht die Haftpflichtversicherung ein?

migebuff  17.06.2021, 14:45
@Student988

Eine Haftpflichtversicherung zahlt selbstverständlich nicht für Vorsatz.

Student988 
Beitragsersteller
 17.06.2021, 14:55
@Valnar52

Also heißt das er kommt ungestraft davon und ich bleibe auf dem schaden sitzen

Valnar52  17.06.2021, 15:10
@Student988

Nein, du kannst einen Titel erwirken und wenn er irgendwann in den nächsten 30 Jahren genug Geld verdient, kannst du dann vollstrecken.

https://www.axa.de/das-plus-von-axa/oeffentlicher-dienst/haftung/tuecken-dienstalltag#:~:text=Hat%20ein%20Lehrer%20seine%20Aufsichtspflicht,diese%20beim%20Lehrer%20regressieren%20kann.

Hat ein  Lehrer seine  Aufsichtspflicht grob fahrlässig  verletzt, kann er persönlich in die  Haftung genommen werden. Bei Personen- oder Sachschäden Dritter sind Schadenersatzansprüche gegen den Dienstherrn (das Land) zu richten, das bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit diese beim  Lehrer regressieren kann.

Verletzung der Aufsichtspflicht schliesse ich fast aus. Also zahlt bei Vorsatz ohnehin der Täter selbst. Gegebenenfalls dann halt, sobald er selbst Geld verdient.

Also: an die Eltern wenden, ob sie den Schaden begleichen. Stellen die sich stur, per Anwalt eine Schadensersatzforderung an den Verursacher selbst stellen.

Woher ich das weiß:Recherche

Der Täter, wenn er älter als 7 ist. Mit der Vollendung des 7. Lebensjahrs wird man deliktsfähig und haftet dann für Schäden.

Deine Vollkasko bezahlt, und Du bist dabei mit Deiner Selbstbeteiligung.

Vom Schüler wirst Du keinen Cent bekommen, fürchte auch ich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung