Was könnte passieren wenn man als Angeklagte mit dem Gutachtern nicht redet?
Wenn ich z.b Angeklagte werde, und ich sitze in Haft oder in Freiheit würde ich das Forensische Gutachten ablehnen. Was könnte passieren?
können die Gutachter die Diagnosen trotzdem feststellen?
oder was könnte passieren?
6 Antworten
Du hast das Recht ein solches Gutachten zu verweigern, doch fraglich ist ob dir das was bringt. Dann wird es halt eben auf Basis der Aktenlage und/oder von Zeugenaussagen formuliert, wobei letztere dein Verhalten zum Tatzeitpunkt entsprechend darstellen.
Ob das nun wirklich in deinem Sinne ist, ist in meinen Augen fraglich.
Du kannst das Gutachten nicht ablehnen. Du kannst aber einfach nur da sitzen und den Mund halten und den Gutachter reden lassen. Dann darfst du natürlich kein einziges Wort sagen, sonst ist alles hinfällig.
Aber was kann passieren wenn man den Gutachter nicht in die Wohnung lässt oder beim Praxis nicht erscheint?
Dann wirst du von der Polizei verhaftet, sofern ein richterlicher Beschluss für das Gutachten vorliegt.
Was könnte passieren wenn man den Gutachter angreift?
Wie weit soll deine Fantasie noch ausarten? Du kennst die Konsequenzen…
können die Gutachter die Diagnosen trotzdem feststellen?
oder was könnte passieren?
Vermutlich wird ein Gutachten erstellt und auf mangelnde Zusammenarbeit hingewiesen werden.
Möglicherweise geht der Gutachter dann aber von falschen Voraussetzungen aus.
Auch dein Schweigen sagt dem Gutachter etwas.
Das wird trotzdem erstellt
Was kann passieren wenn man beim Gutachter nicht erscheint?
Ich würde mit dem Gutachter bereitwillig reden, ihn jedoch nach Strich und Faden verarschen. Wenn man sich mit Psychologie auskennt, kann man jedes positive bzw. negative Persönlichkeitsmerkmal vortäuschen.
Jemand, der sich seinerseits mit Psychologie auskennt, kann sowas aber in den meisten Fällen auch relativ schnell aufdecken...
Aber wenn man in Freiheit ist, kann man das Gutachten entziehen oder?