Haftet meine private Haftpflichtversicherung, wenn ich eine fremde Autotür beschädige?
Guten Abend zusammen,
unter welchen Bedingungen haftet meine private Haftpflichtversicherung, wenn ich eine fremde Autotür beim öffnen meiner eigenen leicht beschädigt habe?
Hintergrund:
Der Schaden ist nicht entstanden, als ich mit dem Auto angekommen bin und dann ausgestiegen bin.
Sondern: ich bin einige Zeit später zu meinem Auto zurück gelaufen, da ich etwas vergessen hatte. Beim hinein beugen ist meine Autotür an die fremde Autotür drangekommen.
Haftet hier dennoch die KFZ Haftpflicht? Zählt das Öffnen einer Autotüre, ohne beabsichtigte Bewegung des Fahrzeugs, auch schon als Inbetriebnahme?
Vielen Dank für eure Hilfe,
Chris
4 Antworten
Ich muss hier meinen Vorrednern in Teilen wieder sprechen. Es gibt ein Pflichtversicherung gesetz. Da steht in §1:
Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird.
Heißt: die Haftpflichtversicherung muss nicht haften, wenn dies auf einem nicht öffentlichen Weg oder Platz passiert, wie ein Parkhaus.
Ob die Versicherung dies in der Praxis trotzdem tut, ist eine andere Sache. Nach dem Gesetz muss sie dies nicht zwingend.
Jeder Schaden, der Anderen durch ein KFZ entsteht, wird von der KFZ-Haftplicht bezahlt.
Haftet hier dennoch die KFZ Haftpflicht?
Ein klares Ja.
Die KFZ-Haftpfichtversicherung zahlt.