Guten Abend zusammen,

unter welchen Bedingungen haftet meine private Haftpflichtversicherung, wenn ich eine fremde Autotür beim öffnen meiner eigenen leicht beschädigt habe?

Hintergrund:

Der Schaden ist nicht entstanden, als ich mit dem Auto angekommen bin und dann ausgestiegen bin.

Sondern: ich bin einige Zeit später zu meinem Auto zurück gelaufen, da ich etwas vergessen hatte. Beim hinein beugen ist meine Autotür an die fremde Autotür drangekommen.

Haftet hier dennoch die KFZ Haftpflicht? Zählt das Öffnen einer Autotüre, ohne beabsichtigte Bewegung des Fahrzeugs, auch schon als Inbetriebnahme?

Vielen Dank für eure Hilfe,

Chris