Tür von Polizei aufgebrochen - Wer zahlt den Schaden?
Hallo,
mein jetzt Ex-Freund und ich waren vor einigen Wochen beide wegen Suizidgefahr in der Psychiatrie, er hatte es auch versucht. Nach ein paar Tagen ist er abgehauen, die Polizei hat mich am nächsten Tag darüber informiert (waren auf getrennten Stationen). Sie haben Ihn gesucht und beim 3. Telefonat haben Sie mich dann gebeten, ihnen meinen Schlüssel zu leihen, um in der gemeinsamen Wohnung nachzusehen. Er wurde dort auch gefunden und zurück gebracht.
Sie waren mehrmals bei der Wohnung, bevor sie mich um den Schlüssel gebeten haben. Sie haben die Tür aufgebrochen, allerdings weiß ich nicht, ob sie das getan haben bevor sie meinen Schlüssel hatten oder erst dann.
Die Suchaktion war berechtigt, das Tür aufbrechen meiner Meinung nach aber nicht. Sie hatten ja den Schlüssel oder hätten früher danach fragen können!
Mein Ex ist mittlerweile ausgezogen, ich war Hauptmieterin und werde Ende des Monats auch ausziehen.
Die Frage ist nun, wer für den Schaden an der Tür aufkommt. Geht das von meiner Kaution ab? Muss der Vermieter die Kosten tragen, mein Ex oder die Polizei???
Danke schonmal!
8 Antworten
Die Antwort lautet: Je nachdem....
Es kommt auf die genauen Umstände an, die die Beamten in einem Bericht niedergeschrieben haben werden. Auf dessen Inhalt kommt es an.
Dann werde ich vielleicht einfach mal bei der Polizei nachhören, danke.
Meist bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen, da er für die Instanthaltung der Wohnung verantwortlich ist.
Die Kosten können auf den Mieter abgewälzt werden, wenn der Schaden dadurch entstanden ist, dass der Mietvertrag grob verletzt wurde oder:
Auch ein fahrlässiges Handeln des Mieters, durch den ein Einsatz von Polizei oder Feuerwehr ausgelöst und der Schaden verursacht wurde, könnte zu einer Schadenersatzpflicht des Mieters führen.
Eine Schadenersatzforderung kann auch berechtigt sein, wenn Sie als Mieterin oder Mieter vorsätzlich die Ursache für die Beschädigung herbeigeführt hätten. Den Vorsatz oder die Absicht müsste der Vermieter nachweisen.
Wie das bei Suizid aussieht weis ich nicht, im Notfall einen Anwalt einschalten. Die Polizei macht ihren Job. Ihr Beide seid die eigentlichen Verantwortlichen. Also wenn du ein bisschen Würde hast, übernehmt die Kosten ihr selbst.
Hallo,
in dem vor dir beschriebenen Fall ist das Individualrechtsgut Leben der Person gefährdet. Somit wurde die Tür nach Polizeigesetz geöffnet. Umso höher das zu schützende Rechtsgut umso niedriger sind die Ansprüche die die Polizei benötigt um eine Maßnahme durchzuführen. Auf dem Schaden bleibt ihr natürlich selbst sitzen! Nur wenn eine Maßnahme nicht rechtsmässig war, bekommt ihr das Geld wieder.
Dein Freund war in dem Fall der Störer gegen den polizeiliche Maßnahmen eingeleitet wurden.
Eigentum verpflichtet: das heißt entweder der Eigentümer oder ihr müsst zahlen. Ganz einfach!
Natürlich durften sie das🤦🏻♀️
Bin zwar kein Experte auf dem Gebiet, aber ich glaube diese Situation wurde bereits eingestuft als "Gefahr in Verzug". Da dürfen die dann auch ohne richterlichen Beschluss in Wohnungen.
Von dir finde ich das im Übrigen maximal frech. Da retten sie schon das Leben deines Ex-Freundes und du kannst nur über die Tür rumheulen.
Japp, ich finde diese Frage allgemein einfach so maximal frech...
Klar, mein armer armer Ex 🤦🏼♀️
Wenn er mal nachgedacht hätte und nicht ausgebrochen wäre, hätte der ganze Mist nicht sein müssen! Und die Polizei hatte den Schlüssel!
Findest du es etwa fair, wenn der Vermieter oder ich wegen ihm auf den Kosten sitzen bleiben??
Ja. Wenn man jemandem den Schlüssel zu seiner Wohnung gibt und dann auch noch die Polizei auf ihn ansetzt, haftet man auch für die Folgen davon. Wie gesagt, mach das mit deinem Ex aus, weder die Polizei noch der Vermieter werden für die Schäden die durch eure psychische Verfassung entstanden sind aufkommen.
Was ist denn bei dir schief?! Man könnte meinen als jemand, der selbst in der Psychiatrie war, weißt du wie es solchen Leuten geht!
Nein echt jetzt, ich packe deine Unverschämtheit nicht.
Da er mit richterlichen Beschluss drin war, ging die Suche nicht von mir aus!
Du weißt rein gar nichts über ihn oder mich.
Daher finde ich es ziemlich unverschämt von dir, so darüber zu urteilen!
Lmao, jetzt komm nicht mit der "Du weißt nichts über uns" Nummer😂😂
Brauch ich auch gar nicht zu tun, um dich als frech und unverschämt zu erkennen xD
Das ist keine "Nummer", das ist ne Tatsache!
Und auf weitere Diskussionen mit solchen unverschämten Menschen wie dir lasse ich mich nicht ein.
Schönen Tag noch!
Also der Polizei das in Rechnung stellen zu wollen, weil sie euch in dieser Lage geholfen haben, ist schon arg frech.
Mach das mit deinem Ex-Freund aus, gegenüber dem Vermieter haftest natürlich du als Mieterin dafür.
Es ist eine FRAGE! 🤦🏼♀️
Die Polizei hatte den Schlüssel, das Aufbrechen wäre nicht nötig gewesen!
Das behauptest du und sagst gleichzeitig, dass du gar nicht weisst, wann die Tür aufgebrochen wurde.
Ich sag es jetzt mal so hart, weil du es anders wohl nicht ganz verstehst: Wieso soll die Allgemeinheit dafür aufkommen, dass dein Freund aus der Klapsmühle ausgebrochen ist und sich in deiner Wohnung verschanzt hat? Das ist ne Privatsache von euch und die Polizei hat auf deinen Wunsch hin nach ihm gesucht und ihn da rausgeholt.
Auf meinen Wunsch hin haben die gar nix! Er war mit richterlichem Beschluss drin und die Suche ging von Psychiatrie und Polizei aus!
Ich wurde bequatscht meinen Schlüssel rauszugeben, die brechen meine Tür auf, der Vermieter oder ich soll es bezahlen und mein Ex verp*sst sich und ist fein raus..
Aber klar ich bin schuld. 🤦🏼♀️
Er ist nicht fein raus, natürlich haftet er dir gegenüber dafür.
Gerichtliches Mahnverfahren (Mahnbescheid) einleiten und zwangsvollstrecken ;)
Sehe ich auch so. Da bricht der Freund aus der Klapsmühle aus, die Polizei muss ihn danach suchen, findet ihn und soll dann auch noch dafür bezahlen? Ja was denn bitte noch!?