Die Ampel will die Staatsbürgerschaft viel früher vergeben. Tut sie das aus Gründen, die sie uns nicht erzählen will?

Unter Deutschen ist sie sehr unbeliebt, vielleicht erhofft sie sich, von denen gewählt zu werden, denen sie die Staatsbürgerschaft gibt.

Dann kann man vielleicht noch dadurch die Kriminalitätsstatistik vertuschen. Der Anteil der Straftaten durch diejenigen, die uns kulturell bereichern soll zurückgehen und die der Deutschen soll sich erhöhen.

Bevor jemand sagt, die Kriminelle können keine Staatsbürgerschaft bekommen:

  1. Wenn sie möglichst früh ihre Staatsbürgerschaft bekommen, noch bevor sie ihre erste Straftat begehen, dann ist das gut für die Statistik.
  2. Das ergab eine kleine Anfrage der AfD Fraktion:

https://polit-x.de/de/documents/18764617/

Raub, Körperverletzung, Diebstahl, Nötigung, Betrug: Der in Sachsen-Anhalt lebende Syrer Mustafa K. erhielt schon mit 14 Jahren seine erste Jugendstrafe – eingebürgert wurde er trotzdem. Somit ist seine Abschiebung ausgeschlossen. Wir haben die Landesregierung gefragt, wie viele Ausländer in NRW trotz Vorstrafen die deutsche Staatsbürgerschaft erhielten. Die unfassbare Antwort: Die Kategorien „polizeibekannt“, „vorbestraft“ und selbst „Intensivtäter“, seien „keine Erhebungsmerkmale“.

Mehr Wählerstimmen und Vertuschung der Statistik, glaubt ihr da ist was dran?

Vor 1 oder 2 Jahren brauchte ein Mann mit deutscher Staatsbürgerschaft einen Dolmetscher vor Gericht. Deutschland ist leider zu einer Realsatire verkommen. Ich verstehe nicht, warum die Staatsbürgerschaft so schnell und unter solch schwachen Bedingungen vergeben wird. Diese Menschen sind keine Deutschen, kein Deutscher braucht vor Gericht einen Dolmetscher.

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Meinung des Tages: Änderung im Namensrecht – u.a. traditionelle ostfriesische Namen werden wieder möglich. Sollten weitere Änderungen folgen?

Was als Modernisierung geplant ist, dürfte eher als Rückkehr zu alten Traditionen gelten. Eltern konnten früher die eigenen Vornamen als Nachnamen geben, faktisch wurde dies 1874 jedoch abgeschafft. 2025 soll sich das ändern – bald könnte es wieder mehr Nachnamen wie „Jansen, Larsen oder Peters“ geben. Eine Neuerung gibt es allerdings zusätzlich.

Das plant die Gesetzesnovelle

Am meisten für Diskussionen sorgt vermutlich der Abschnitt, in dem es heißt, dass jede Person, die sich als Ostfriese fühlt, das ostfriesische Namensrecht in Anspruch nehmen darf. Es ist demnach nicht mehr nötig, einen Wohnsitz in oder ein aus Ostfriesland stammendes Elternteil zu haben.

Außerdem soll künftig nicht mehr nur die patronymische Form möglich sein: Traditionell wurden die Nachnamen der Ostfriesen aus den Vornamen der Väter gebildet. Je nachdem, ob der Vorname auf einen Vokal oder einen Konsonanten endet, wurde der Name neu gebildet. Hier gibt es eine Übersicht der Namensbildungen.

2025 soll die Tradition dann allerdings etwas verändert werden. Auch eine matronymische Namensgebung soll ermöglicht werden. Dadurch könnten dann auch Mütter ihre Vornamen in Form von Nachnamen an ihre Kinder weitergeben.

Darum soll sich das Namensrecht künftig ändern

Gösta Nissen vom Minderheitensekretariat in Berlin empfindet die Namensrechtsreform als längst überfällig. So hätten Westfriesen in den Niederlanden schon seit langer Zeit das Recht, ihren Namen nach der Tradition zu bilden. Deutschland passe sich also nur dem internationalen Namensrecht an. Für Nissen ein wichtiger Schritt, denn, so ihre Argumentation, für Minderheiten sei dies wichtig, gerade um kulturell sichtbarer zu sein. Als wichtigen Teil der friesischen Identität und Kultur sieht auch Stefan Seidler, der sich als Bundestagsabgeordneter vom Südschleswigschen Wählerverband versteht, die traditionellen friesischen Namen.

Weitere geplante Änderungen

Nicht nur für die Ostfriesen sind derartige Anpassungen geplant. Auch die dänische Minderheit sowie die Sorben, die in Deutschland leben, sollen künftig die Namensbildung entsprechend ihrer Tradition ausüben können. Kinder sowie Erwachsene dürfen sich bei den geplanten Änderungen einmalig umbenennen.

Weiter gilt für alle: Künftig sollen „echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder“ eingeführt werden – statt sich also wie bisher für einen Familiennamen entscheiden zu müssen, soll es künftig die Möglichkeit geben, einen Doppelnamen als Ehenamen zu wählen – dieser wäre dann auch der Geburtsname für die gemeinsamen Kinder. Dadurch soll die Zugehörigkeit zu beiden Elternteilen nach außen hin dokumentiert werden können.

Stiefkinder und Scheidungskinder sollen außerdem einfacher ihren Nachnamen wieder ändern können. Wird beispielsweise der Nachname des Stiefelternteils angenommen und die Ehe aufgelöst oder das betroffene Kind zieht aus, so soll ihnen erleichtert werden, wieder ihren „ursprünglichen“ Nachnamen anzunehmen.

Bei Scheidungskindern soll der Nachname geändert werden können, wenn auch der betreffende Elternteil, bei dem das Kind lebt, den Ehenamen ablegt.

Weiter soll es geschlechtsangepasste Familiennamen geben. Dies soll möglich sein, wenn das Traditionell oder Kulturell in der Sprache vorkommt, aus der der Name stammt. Wenn der Ehename beispielsweise „Kowalski“ ist, so soll die Ehefrau künftig bestimmen können, dass sie auch im Personenstandsregister als „Kowalska“ eingetragen wird.

Unsere Fragen an Euch: Was haltet Ihr von der Rückkehr zu traditionellen Namensgebungen wie in diesem Beispiel bei den Ostfriesen? Würdet Ihr Euren Namen entsprechend ändern? Haltet Ihr die weiteren geplanten Überarbeitungen des Namensrechts für sinnvoll? Was würdet Ihr noch ergänzen, wenn Ihr die Möglichkeit hättet? Empfindet Ihr das Thema Nach- bzw. Ehenamen persönlich als sehr relevant oder legt Ihr darauf kaum bis gar keinen Wert? 

Wir freuen uns auf Eure Antworten!Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/namensrecht-gesetz-entwurf-buschmann-justizministerium-scheidung-kinder-adoption-100.html
https://bibliothek.ostfriesischelandschaft.de/publ/ol-namensrecht/
https://www.ndr.de/kultur/norddeutsche_sprache/friesisch/Traditionelle-friesische-Nachnamen-wohl-bald-wieder-moeglich,nachnamen104.html
https://www.kultur-in-emden.de/2024/04/29/ostfriesische-namensgebung-ist-wieder-moeglich/#:~:text=Traditionell%20wurden%20die%20ostfriesischen%20Nachnamen,Namensgebung%20ist%20also%20auch%20m%C3%B6glich.
https://www.bmj.de/DE/themen/gesellschaft_familie/namensrecht/namensrecht.html


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[Info] Lignes d'Azur Pass Sud Azur (50 €) in Nizza – keinerlei Information?

+++ Zur Information, falls andere Urlauber dasselbe Problem haben sollten und nun in den Weiten des Internets recherchieren. Link zum Nachweis der Gültigkeit siehe unten. +++

Wir haben eine Woche in Nizza verbracht und wollten uns nach der Ankunft am Flughafen wie schon bei den vergangenen Urlauben eine Wochenkarte der Lignes d'Azur holen, die sieben Tage lang innerhalb von Nizza sowie entlang der Küste bis Cap-d'Ail und Cagnes-sur-Mer gilt. Diese kostete 20 €, galt jedoch nur in den Bussen und Straßenbahnen, nicht in den Zügen.

Jedoch gab es am Automaten nur eine sehr begrenzte Fahrkartenauswahl (im Gegensatz zu den anderen Automaten in der Stadt). Die preiswerteste war „Aller-Retour Aéro“ (Flughafen–Stadt Hin und Rück) für 10 €, dann kamen schon teure Mehrtageskarten – keine Einzelfahrten oder ähnliches! Schon dies war in gewisser Weise eine Art Abzocke.

Einen Tarif für 20 € gab es aber auch nicht, die einzige Siebentageskarte kostete 50 €. An der Information im Terminal konnte man uns nach einer Internetrecherche zögerlich mitteilen, dass die Karte – für nun eben 30 € mehr – dafür auch im gesamten Département Alpes-Maritimes und dem Fürstentum Monaco sowie in den Regionalzügen gilt. Da wir die Fahrten nach Monaco und mit dem Zug nun also nicht extra zahlen müssten, würde sich die teurere Karte also letztendlich lohnen. Der Zug ist in Bezug auf die Pünktlichkeit sowieso hier immer die bessere Wahl.

So erwarben wir die Fahrkarte, zu der am Automat übrigens ausschließlich der Titel, aber kein weiteres Gültigkeits- und Einsatzgebiet genannt wurde (abgesehen von der Ermäßigung der Karte für unter 18-jährige in Begleitung eines Erwachsenen), und begannen endlich unsere Fahrt in die Innenstadt.

Doch hier begannen beim ersten Umstieg die Probleme, denn eine Mitarbeiterin, die beim Einstieg in den Bus gleich die Karten kontrollierte, wies uns eindrücklich darauf hin, dass wir den Bus mit unserer Karte nur bis hinter die Stadtgrenze und nicht bis zur Endstation in Cannes nutzen dürften. Da wir ohnehin in Saint-Laurent-du-Var aussteigen wollten, ließ man uns passieren. Sehr verwundert waren wir aber dennoch, waren wir uns doch sicher, für das gesamte Département (und darin liegt auch noch Cannes) und eben nicht nur für die Metropolregion bezahlt zu haben.

Die Internetseite der Lignes d'Azur findet beim Stichwort Pass Sud Azur gerade mal einen Artikel, geht aber nirgendwo näher darauf ein. Einzig die SNCF gibt Auskunft. Hier der entsprechende Link. Leider lässt er sich nicht archivieren.

Englisch: https://www.ter.sncf.com/sud-provence-alpes-cote-d-azur/tarifs-cartes/bons-plans/pass-sudazur-explore-en

Französisch: https://www.ter.sncf.com/sud-provence-alpes-cote-d-azur/tarifs-cartes/bons-plans/pass-sudazur-explore

Ich habe zur Sicherheit auch gleich Screenshots davon angefertigt, die ich hier aber nicht anhängen kann. Dies war auch das beste Beweismittel, damit man unserem erworbenen Tarif überhaupt Glauben schenkte! Glücklicherweise zeigen die Automaten und Entwerter beim Ranhalten der Karte kurz auch den Namen und teilweise den Preis der geladenen Karte.

Es passierte uns in den nächsten Tagen noch einige Male, dass das Personal in den Bussen uns eigentlich ablehnen wollten, sobald sie die türkise Plastekarte – die auch keinen Hinweis auf unseren Tarif gab, an den Automaten jedoch auch mit allen möglichen anderen Tarifen aufladbar und so ja für alles mögliche gelten könnte – bei uns sahen. Das grüne Bestätigungslicht am Entwerter gab uns jedoch letztlich immer Recht. Auch zeigte sich jeder Mitarbeiter, den wir anfangs noch zu unserem Geltungsbereich fragen wollten, sehr verwundert, als er den Preis und den Titel des aufgeladenen Tarifs am Auslesegerät des Fahrkartenautomaten sah.

Im Zug wurden wir von den immer etwas gefährlich aussehenden Sicherheitskräften nur einmal kontrolliert, aber hier gab es keine Rückfrage. Glücklicherweise hatte uns letzten Endes niemand tatsächlich von der Fahrt ausgeschlossen – aber dass man trotz gültiger Fahrkarte (die es übrigens wohl schon seit über zwei Jahren gibt) stets in der Beweispflicht war, war schon sehr belastend und würde weniger tariflich bewanderte Urlauber sicher von weiteren Fahrten abschrecken. Wir hatten auch tatsächlich einige andere Leute gesehen, die offenbar nur sehr verunsichert mit ihrer Karte unterwegs waren.

Deshalb möchte ich hier diesen Infoartikel veröffentlichen und hoffe, dass ich vielleicht noch ein paar Azurreisenden damit helfen konnte. Ich habe die Lignes d'Azur auf diese ungünstige Informationspolitik schriftlich hingewiesen, es ist abzuwarten, ob sich etwas tut. Denn insgesamt ist die Karte ein sehr gutes Angebot.

Anbei noch Bilder der Auswahl am Fahrkartenautomaten der Straßenbahnhaltestelle Terminal 2. Wie zu sehen, ist die Auswahl begrenzt und die Fahrkarten werden nicht weiter beschrieben. Wenn man eine vorhandene Karte jedoch mit einem Tarif aufladen will, ist das volle Angebote sowie eine Beschreibung zur Gültigkeit vorhanden.

Viele Grüße!

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