Sollte die deutsche Staatsbürgerschaft nur noch durch Geburt verliehen werden?

6 Antworten

Ich würde die Staatsbürgerschaft, ähnlich des Schweizer Modells, von unten her aufziehen. Bis zur Gründung des Reiches war die Grundlage der Staatsbürgerschaft die Bürgerschaft.

Die Bürgerschaft wurde von der Ortschaft verliehen in welcher man lebte. Auch damals galt bereits das Abstammungsprinzip, so dass Kinder von Bürgern ebenfalls das Bürgerrecht erhielten.

Wer zugereist ist, konnte das Bürgerrecht erhalten, wenn er fünf Jahre im Ort lebte und sich während dieser Zeit selbständig unterhielt; denn "Sozialhilfe" bzw. einen Platz im Armenhaus erhielten nur Bürger.

Für den Erhalt einer Staatsbürgerschaft wäre es daher maßgeblich, dass jemand das Bürgerrecht erhielt.

Besonderheit damals war, dass die Gemeinde zustimmen musste, wenn ein Bürger einen Nichtbürger (konnte auch Bürger einer anderen Gemeinde sein) heiraten wollte, denn das Bürgerrecht konnte auch durch Heirat erworben werden.

Mit dem Erwerb des Bürgerrechtes einer Gemeinde erlosch das Bürgerrecht bei der anderen Gemeinde.

Die Idee würde einige Änderungen in aktuellen Gesetzen erfordern, aber ich finde sie nicht schlecht.


Wootbuerger  01.07.2024, 16:10

bürgerrecht sollte nur durch militärdienst + auslandseinsatz erworben werden können oder durch eine gebühr von 250.000€. find ich nicht schlecht die idee.

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Meandor  01.07.2024, 16:50
@Wootbuerger

Militärdienst garantiert Bürgerrecht; das ist ein Zitat aus Starship Troopers. Zu der dort herrschenden Gesellschaftsform passt es. Zu unserer aktuellen Form nicht. Wobei ich ein Wehrrecht einführen würde; dort gibt es ein Recht auf Militärdienst, sonst hätte man ja keine Chance auf das Bürgerrecht. Allerdings ist der Militärdienst dort grundsätzlich unbefristet und endet, wenn die Verwaltung entscheidet, dass es vorbei ist.

Ich glaub, dass man sich das Bürgerrecht zumindest zu mittelalterlichen Zeiten auch erkaufen konnte. Das war aber, bevor die Leibeigenschaft abgeschafft wurde. Von der Kauferei halte ich gar nix. Kommt irgendein Millionär, will bei Dir wohnen, kauft sich das Bürgerrecht. Nö. Ich will eher, dass Leute die frisch in eine Gemeinde gezogen sind, sich dort erstmal bewähren müssen, bevor sie sich aktiv oder passiv in Wahlämter einmischen können oder irgendwas zu entscheiden haben.

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Im Prinzip ja.

Der Erwerb der Deutschen Staatsbürgerschaft sollte alternativ nicht vereinfacht sondern erschwert werden, das zeigt die Ernsthaftigkeit des Willens Staatsbürger UNSERES Staates zu werden. Die erworbene Staatsbürgerschaft soll wieder aberkannt werden so der Betreffende sich ihrer nicht würdig erweist, kriminell wird oder ist. Auch dann wenn der Betreffende dann staatenlos wird. Die Geburt auf Deutschem Territorium soll nicht zur Deutschen Staatsbürgerschaft führen. Doppelstaatsbürgerschaften werden nicht mehr anerkannt, wer sich für die Deutsche entscheidet ist Deutscher Staatsbürger und nichts Anderes, oder er bleibt Staatsbürger seines Herkunftslandes.

Hallo Waterfight,

nein, dass ist eine ziemlich dumme Idee. Menschen die hier (langfristig) leben sollen auch die Möglichkeit zur politischen Teilhaben bekommen. Menschen dagegen wegen ihrer Eltern auszuschließen halte ich für unpassend.

[Edit] Kinder von [\Edit] Im Ausland geborenen und lebenden deutschen Staatsbürgern erhalten sie meines Wissens jetzt schon nicht. Und das finde ich auch gut. Das würde z.B. meine Enkel betreffen.


Kwalliteht  01.07.2024, 15:32

Ach ja? Meines Wissens erhalten Kinder von Deutschen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung.

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koofenix  01.07.2024, 15:35
@Kwalliteht

Dann sind entweder deine Infos falsch oder die der deutschen Botschaften. Es betrifft ja wahrscheinlich nur einen geringen Teil.

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Kwalliteht  01.07.2024, 16:09
@koofenix

https://uk.diplo.de/uk-de/02/erwerb-staatsangehoerigkeit/2465660

"Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht basiert grundsätzlich auf dem sogenannten Abstammungsprinzip. Dies bedeutet, dass die deutsche Staatsangehörigkeit im Regelfall nicht aufgrund der Geburt in Deutschland erworben wird, sondern aufgrund der Abstammung von einem deutschen Elternteil."

Ganz nebenbei sind die deutschen Botschaften nicht zuständig, dafür aber die Konsulate.

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koofenix  01.07.2024, 16:14
@Kwalliteht

Es geht um die Information, nicht um Zuständigkeit. Und daß es grundsätzlich so ist ist ja nicht falsch. Grundsätze lassen generell Ausnahmen zu.

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koofenix  01.07.2024, 16:16
@koofenix

Dein Link enthält übrigens die selben Infos wie meiner.

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Kwalliteht  01.07.2024, 17:07
@koofenix

Häufige Ausnahme (also alle Fakten zusammen): Die Eltern wurden eingebürgert, lebten dann ab im Ausland, die Kinder wurden im Ausland geboren und sind dort aufgewachsen.

Alleine Geburt im Ausland und Land, wo die Kinder aufwachsen, behindert die Einbürgerung nicht.

Kenne ein deutsches Ehepaar, dessen gesamter Stammbaum deutsch ist, die sind Anfang der 60er nach Mexiko gegangen. Ihre Kinder (jetzt so um die 50) wurden in Mexiko geboren, sind dort aufgewachsen und später nach Deutschland gekommen. Die wurden trotz ihrer durch Geburt erlangten mexikanischen Staatsangehörigkeit (Mexiko entlässt NIEMANDEN aus der mexikanischen Staatsangehörigkeit außer durch Gerichtsurteil, bei dem man eh bis ans Lebensende sitzen müsste) problemlos eingebürgert. Der wesentliche Unterschied zum oberen Beispiel: Die Eltern (jetzt knappe 80) waren nicht eingebürgert.

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Meandor  01.07.2024, 15:04

Dann sind Deine Infos falsch. Alle Kinder von Deutschen Staatsangehörigen erhalten die Deutsche Staatsangehörigkeit.

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koofenix  01.07.2024, 15:08
@Meandor

Das wurde vor nicht allzu langer Zeit in der oben beschriebenen Weise geändert.

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Meandor  01.07.2024, 15:15
@koofenix

§ 4 Abs. 1 StAG: Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Es ist scheißegal ob und wie lange das Elternteil im Ausland wohnt. Du kannst nicht einfach einem Deutschen Staatsangehörigen sagen, dass nur weil er jetzt seit drei Generationen im Ausland wohnt, dass er jetzt kein Deutscher mehr ist; vor allem wenn nicht sichergestellt ist, dass er anschließend eine Staatsangehörigkeit hat. Das steht so zumindest in Artikel 16 des Grundgesetzes.

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koofenix  01.07.2024, 15:26
@Meandor

Das geschieht aber nicht mehr automatisch:

Im Ausland geborene Kinder, deren deutscher Elternteil nach dem 31.12.1999 selbst im Ausland geboren wurde, erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit nur, wenn innerhalb eines Jahres die Eintragung der Geburt in ein deutsches Geburtenregister beantragt wird. Sofern der deutsche Elternteil vor dem 31.12.1999 und/oder im Bundesgebiet geboren wurde, ändert sich dagegen nichts am automatischen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Abstammung.

https://montevideo.diplo.de/uy-de/service/-/1909350#:~:text=Das%20deutsche%20Staatsangeh%C3%B6rigkeitsrecht%20basiert%20grunds%C3%A4tzlich,Abstammung%20von%20einem%20deutschen%20Elternteil.

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Meandor  01.07.2024, 16:45
@koofenix

Würde das Kind aber durch den Nichterhalt der Deutschen Staatsangehörigkeit staatenlos, so erhält es die Deutsche Staatsangehörigkeit trotzdem.

Wenn beide Elternteile die Deutsche Staatsangehörigkeit haben, dann erhält das Kind ebenfalls die Deutsche Staatsangehörigkeit, egal wann und wo die Eltern geboren wurden.

Wenn innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes die Eintragung in ein Deutsches Geburtenregister beantragt wird, Eingang des Antrages bei einer Deutschen Auslandsvertretung reicht, dann erhält das Kind ebenfalls die Deutsche Staatsangehörigkeit.

Die ganze Regelung klingt zwar danach, dass man irgendwem die Staatsangehörigkeit nicht mehr geben will, aber letztlich ist es nur eine elegante Möglichkeit den Kindern die Staatsangehörigkeit zu ersparen.

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Waterfight 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 15:03

Meine Frage lautet: Sollte die deutsche Staatsbürgerschaft nur noch durch Geburt vergeben werden? Also das Kind eines deutschen Staatsbürgers bekommt den deutschen Pass. Alle Andere Möglichkeiten werden abgeschafft. gute idee?

fragen

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koofenix  01.07.2024, 15:06
@Waterfight

Nein. Meine Kinder, in Spanien geboren und lebend, Muttersprache spanisch, würden den deutschen Pass bis zum Nimmerleinstag vererben, an Nachkommen, die weder eine Beziehung zu Deutschland haben noch sich irgendwie damit identifizieren.

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das hätte nur sehr negative auswirkungen also nein


Waterfight 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 15:01

Welche genau?

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suumcuique5786  01.07.2024, 15:06
@Waterfight

Naja wir haben jetzt schon zu wenige Arbeitskräfte in bestimmten Bereichen. Aktuel versucht man das durch Zuwanderung zu lösen, klapt auch in teilen. Wenn man nun aber die Einbürgerung komplett raus nimmt wird es wenige rbis keine Zuwanderung mehr geben und die die schon hier in den Bereichen arbeiten gehen dann auch wieder. Weil wieso sollten sie den Rt ihres Lebens Menschen 2. Wahl bleiben. das würde dazu führen das die Lage für soziale Einrichtungen wie Krankhäuer und Pflegeheime, sowie die Lage im Handwerk sich noch mehr verschlechtern werden. Im sozieem bereich würde dann sogar das ganze System kollabieren

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