Darf der Hausmeister meine Pflanzen einfach so entfernen ohne meines Wissens?

Wir wohnen in einer Eigentümersiedlung. Mit lauter kleinen vorgärten die zu den jeweiligen Wohnungen gehören. Es sind keine Zäune angebracht, leider. Jeder kann in dem garten rumspazieren. Ist aber eher selten das sich das auch wirklich jemand traut außer freilaufende Katzen und Hunde. Wir dürfen in unserem Garten selber pflanzen jedoch keine Nutzpflanzen. Der Rasen wird vom Hausmeister gemäht und das zurückschneiden der Büsche müssten eigentl. wir machen, jedoch wenn man den Hausmeister fragt wird er erst pampig schneidet dann die Büsche aber dennoch zu. Eines Abends kam ich heim dann war kahlschlag in unserem Garten und bei der Nachbarin.. wir haben uns total geärgert sah einfach schrecklich aus alles leer kein stäuchlein mehr. Da ich Vollzeit berufstätig bin sehe ich den Hausmeister selten. Meine Nachbarin ist daheim bei ihr hat er was neues gepflanzt weil sie ihn drum gebeten hat. Auf die frage von der Nachbarin ob er bei uns was pflanzt hiess es nur.. keine Ahnung ob die das wollen. Da der Hausmeister anscheinden nicht so oft rasenmäht mäht er den Rasen immer so kurz das die Erde schon zu sehn ist. Richtig löchrig.. nicht schön.. Jetzt ist es schon 3 mal der Fall gewesen das er einfach Blumen sogar kleine stäucher (Flieder) einfach weggemäht hat von uns. Ich mein das kostet doch auch Geld. Wir schauen das es schön aussieht und jedes mal mäht er uns was weg.. Reden brauchen wir mit Ihm darüber nicht.. intressiert ihn nicht..

Darf er das überhaupt? Ist das nicht Privateigentum wenn ich was pflanze? oder ist es das nicht mehr weil ich es ja in dem garten von einer gemieteten Wohnung verpflanze? ich hab schon so viel in den Garten reingesteckt an zeit und Geld. Bin echt sauer das der Hausmeister jedes mal mein zeug entfernt obwohl wir lt. Vertrag was pflanzen dürfen sogar sollen. Viermieter brauchen wir auch nicht fragen das interessiert die nicht.. Zudem haben diese selbst am Anfang was eingepflanzt was dann wieder vom Hausmeister entfernt wurde.

Garten, Mietwohnung, Mietrecht, Hausmeister
Soll Schlüssel früher abgeben-trotzdem Miete zahlen?

Also, ich habe eine Frage und muss dazu etwas vorweg erzählen. Wir haben unsere Wohnung fristgerecht zum 01.08.2014 gekündigt. Der Vermieter hat uns die Kündigung schriftlich bestätigt und uns zugesagt, einen Nachmieter schnellstmöglich zu akzeptieren.

Wir hatten ein geeignetes Pärchen gefunden. Da wir zum 27.04 den größten Teil des Umzugs erledigen wollen, jedoch bis dahin noch nicht komplett raus sind, haben wir mit dem Pärchen abgesprochen, dass sie zum 15.5 die Schlüssel bekommen, um zu renovieren, wir dafür im Gegenzug die halbe Miete (leider nicht schriftlich festgehalten).

Nun bekam ich eine Mail von den Nachmietern, Inhalt: Sie haben den Mietvertrag unterschrieben und mit dem Vermieter schriftlich festgelegt, dass wir die Schlüssel bereits am 27.04 abgeben sollen. Der Mietbeginn wäre der 1.06. Hintergrund des ganzen ist, dass der Vermieter Anfang Mai Handwerker in die Wohnung lassen möchte, für diverse Ausbesserungen und die Nachmieter die Handwerker hinein lassen sollen. Miete zahlen sollen jedoch wir, obwohl wir die Schlüssel auf Wunsch des Vermieters abgeben sollen (nicht auf unseren Wunsch!!!). Ist das überhaupt zulässig?

Hier die komplette Mail der Nachmieter: Hallo ihr beiden wir waren heute bei dem Herrn .... und haben den Mietvertrag unterschrieben Wir haben jetzt abgesprochen das wir von euch dann wenn ihr raus seit ( das war der 27.04??) von euch die Schlüssel bekommen Wollen wir das dann auch am 27.04 mit dem Geld machen? Dann noch eine Sache der Vermieter will ja noch Reparatur arbeiten im Mai durchführen und deswegen können wir erst zum Ende des Monats rein und würden deswegen uns nicht an der Miete beteiligen

Ich habe den Pärchen vorgeschlagen, die Schlüssel am 27.04 abzugeben, aber dass diese dann die Miete übernehmen, dass wollen sie nicht, da es für sie finanziell nicht möglich ist.

Wie gesagt, wir möchten den Schlüssel nur am 27.04 abgeben, wenn wir von der Miete befreit werden. Es ist Wunsch des Vermieters, nicht unserer.

Was können wir nun tun, wie sollen wir vorgehen?

Miete, Schlüssel, Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag
Wasserschaden vom Nachbarn. Wie vorgehen?

Hi,

heute hatte meine Nachbarin von oben einen Wasserschaden. Ich war Gottseidank zu hause und habe es gleich bemerkt. Aber sie war leider nicht zu hause. Ich konnte nur den Hausmeister anrufen der das Wasser im ganzen Haus abgestellt hat.

Jedenfalls kam bei mir eine Menge Wasser runter. Im Flur sind die ganzen Wände nass und die Tapete von der Decke löst sich, im Badezimmer das gleiche.

Sonst habe ich Gottseidank keine weiteren Schäden außer Malerarbeit.

Nun, meine Nachbarin konnte man erreichen und sie ist jetzt nach hause und meinte auch gleich zu mir ich soll mir keine Sorgen machen sie hätte eine Versicherung.

Wie läuft das jetzt genau ab?

Ich selber habe keine Versicherung.

Viele Fotos habe ich schon gemacht.

Muss sie das ihrer Versicherung melden und dann kommt ein Gutachter?

Muss ich eine Malerfirma beauftragen die mir einen Kostenvoranschlag machen?

Die Wände müsse ja wahrscheinlich auch erst trocken gelegt werden. Ich habe gelesen das macht dann die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers ?

Den Strom im Flur und Badezimmer habe ich auch abgestellt, da das Wasser durch die Lampen gekommen ist. Das muss doch auch erst einmal ein Elektriker überprüfen. Muss ich jetzt die ganze Zeit dort ohne Strom sein?

Wie gehe ich jetzt am besten vor.

an wenn muss ich mich wenden? Welche Schritte sollte ich gehen?

Ich möchte den Schaden ja auch so schnell wie möglich behoben haben und wir haben jetzt Wochenende.......

Danke schön.

Versicherung, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Anwalt, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Wasserschaden
Ärger mit dem Vermieter wegen kaltem Wasser

Wir wohnen seit 2 Wochen in einer Wohnung die von dem Eigentümer privat vermietet wird. Wir müssen morgens beide früh aufstehen und mussten dabei feststellen, dass das Wasser erst um 6 Uhr warm wird. Haben uns erst nicht weiter was dabei gedacht (kann ja immer mal Probleme geben). Mitlerweile mussten wir feststellen, dass das Wasser zwischen 22 Uhr und 6 Uhr kalt ist. In dieser Zeit setzt auch die Nachtabsenkung ein. Wir haben den Vermieter jetzt auch schon mehrmals mündlich darauf angesprochen, aber es passiert nix. Er meint es wäre alles ok und ist seitdem sehr unfreundlich zu uns. Hat auch schon gesagt das er uns aus der Wohnung raus haben will.

Gestern haben wir mit unserer Nachbarin gesprochen und sie meint, dass das Problem schon seit 12 Jahren besteht, seitdem sie in der Wohnung wohnt. Sie hat sich bisher aber noch nicht getraut, etwas dagegen zu unternehmen, weil sonst niemand mehr im Haus wohnt. Vorher hat die Tochter des Vermieters in der Wohnung gewohnt, in der wir jetzt wohnen.

Welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir? Habe im Internet gelesen das man als erstes den Mangel schriftlich mitteilen muss um die Chance zu haben, die Miete zu kürzen.

Wir würden aber am liebsten gleich wieder ausziehen, da wir uns ziemlich veräpellt vorkommen. Hätten wir den Mangel gekannt, hätten wir nie den Mietvertrag unterschrieben.

Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, Kündigungsfrist, Warmwasser
Mietwohnung Dachbodennutzung (Speicher)

Hallo Freunde

Meine Frau und ich bewohnen eine Mietswohnung im Dachgeschoss, es sind inkl. uns 2 Mietparteien und und ganz unten sind Büroräume. Die Partei im 1. OG hat Kellerräume und das Büro bzw. die Büroräume ebenfalls. In unserem Mietvertrag steht folgendes:

Zur Benutzung als Mietwohnung werden in dem Hause Strasse Nr. PLZ im Dachgeschoss folgende Räume vermietet : 4 Zimmer Küche Diele Bad/Dusche Toilette, Speicher (Keller ist durchgestrichen). Mitvermietet werden 1 Stellplatz PKW und Mitbenutzung der Gartenfläche.

So nun meine Frage - heute morgen morgen polterte es fürchterlich auf dem Dachboden, ich hab die Tür aufgemacht und da inspizierte der Herr der die Büroräume unten angemietet hat unseren Dachboden ich fragte was er da machen würde und er sagte er hätte die Hälfte jetzt angemietet und möchte dort seine Akten lagern, er müsse aber die Seite nehmen wo der Grossteil unserer Sachen stehen Umzugskisten Malerzeugs usw. Wir müssten diese Fläche frei machen weil er einen abschliessbaren Bereich daraus machen muss wegen der gesetzeslage Akten usw. Wir haben aber ebenfalls persönliche Dokumente in Kisten da und müssten dann ja ebenfalls einen abschliessbaren Bereich errichten, Als wir vor 5 Jahren einzogen sagte der Vermieter auch das der Speicher zur DG Wohnung gehöhrt, Was ist jetzt die rechtliche Lage ? Vom Vermieter selbst wurden wir darüber nicht informiert...

Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Dachboden, Keller
Deutsche Annington und die Rundschreiben bezüglich der Hausordnung

Hallo,

vor ca. 3 Wochen bekam ich einen Brief mit dem Betreff : Rundschreiben : Hausordnung

In diesem Schreiben wurde ich persönlich angesprochen "Frau *****" und dann ging es los mit:

Durch eine Ortsbesichtigung etc etc etc...

Also im Grunde ging es darum, dass Gegenstände (ein großer Fernsehr) und anderes Zeug im Hausflur gelagert wurden. Diese sollten unverzüglich entfernt werden, da sonst für alle Mieter für die Entfernung Kosten entstehen.

Mit im Brief ging es auch um die Reinigung des Flures. Alle Mieter seien dazu verpflichtet der Reinigung nachzugehen und die Deutsche Annington würde dies zum Datum ******** Überprüfen.

Ganz zum Schluss steht dann der Satz "Sofern Ihr Verhalten keinen Grund zu Beanstandung gibt, bitten wir Sie, dieses Schreiben als gegenstandslos zu betrachten und uns die Verursacher namenhaft zu machen. Nur mit detaillierten Informationen können wir explizit die Verursacher zur Verantwortung ziehen.

Soviel dazu.

Nun habe ich natürlich keine Gegenstände im Hausflur oder sonst wo stehen. All das was da steht, gehört nicht mir :)

Die Reinigung mache ich alle 2 Wochen (seit dem bösen Schreiben sogar jede Woche seitdem) aber nur mein Stockwerk! Das heißt.... wir sind 6 Parteien. Ich wohne ganz oben und wische vom Dachboden runter bis in die 1. Etage.

Vor ca. 6 Monaten hatte ich das mit einem der Annington besprochen, er hält es für in Ordnung.

Nun kam heute wieder ein Schreiben... genauso wie oben beschrieben.

Jetzt frage ich mich ..... bin ich "persönlich" angesprochen? Oder ist es tatsächlich wie im Betreff stehend nur ein "Rundschreiben".

Mein Verhalten ist ja demnach nicht zu beanstanden. Aber ich bin nun verunsichert wieso die Besichtigung nun doch nicht gut verlief und ich ein neues Schreiben bekommen habe.

Leider kann ich was das angeht nicht wirklich mit den Nachbarn sprechen. Ich bin da eher zurückhaltend.

Würde mich über etwas Hilfe das Schreiben zu deuten freuen. Würdet ihr euch deshalb bei der Annington melden? Oder einfach so weiter machen wie immer und es ignorieren?

Kathy

Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Gesetz, Nachbarn
Feuchtigkeitsproblem im Bad! Suche nach Auslöser! Dringend Rat gesucht!

Liebe Community,

ich bräuchte dringend Hilfe bezüglich Feuchtigskeitsproblemen im Bad.

Fakten:
  • In frisch renovierte Wohnung im Herbst 2013 eingezogen
  • Seit ca. 5 Tagen nun plötzlich Feuchtigkeitsprobleme im Bad (seitdem bemerkt, weil vorher im Weihnachtsurlaub)
  • Wasser bildet sich immer wieder neu auf den Wandfliesen im Bad hinter der Waschmaschine an der kältesten Stelle des Raumes (2 Außenwände des Bungalows treffen aufeinander)
  • Ich wische das Wasser immer wieder ab, aber es kehrt stets zurück
  • 3-5 mal tägliche Stoßlüftung (sofern ich daheim bin)
  • Ich merke beim Eintreten in den Raum, das die Luftfeuchtigkeit höher als gewöhnlich ist
  • Ich trockne keine Wäsche in dem Raum und heize auf normaler Temperatur, aber je höher die Temperatur wird, desto mehr Wasser setzt sich an den Wandfliesen ab, was eigentlich widersprüchlich ist, weil wärmere Luft mehr Feuchtigkeit aufnehmen kann und die Wandfeuchte geringer werden müsste

Die Frage ist nun: Wieso PLÖTZLICHE Feuchtigkeitsprobleme?

2 Monate lief alles problemlos. Nach dem Duschen waren die Wände zwar auch immer beschlagen, aber dies ging durch Stoßlüften stets problemlos weg.

Meine 2 Denkansätze:

  • Erstens: Ich hatte kürzlich Probleme mit der Heizung und man vermutete, dass es irgendwo ein Heizungsleck unter meinem Bungalow gäbe, weshalb 2 Fliesen im Bad abgenommen wurden, um Rohre zu untersuchen (vergangene Woche). Man fand jedoch nichts (Die Handwerker waren in meiner Abwesenheit mit dem Vermieter dort tätig). Kann dort - obwohl augenscheinlich nur die Fliesen abgenommen wurden - ein Leck durch Arbeiten entstanden sein?

  • Zweitens: Ich habe vor 5 Tagen das erste Mal Wäsche gewaschen (im Bad) und hinter der Waschmaschine wird es eben nun in der einen Ecke immer feucht (die beiden besagten Außenwände). Es ist jedoch NICHTS ausgelaufen, die Waschmaschine funktionierte einwandfrei, ist innen trocken und steht nicht zu nah an der Wand. Lediglich im Abwasserschlauch steht noch Wasser, das ist aber denke ich normal. Kann dieses kalte stehende Wasser auf Dauer Feuchtigkeit im Bad verursachen? EIgentlich nicht, oder? Denn es handelt sich ja vermutlich um dieselben Mengen Wasser wie sich auch in der Toilette stets befinden. Außerdem kann es ja nicht sein, dass man in seiner Wohnung keine handelsübliche WaMa betreiben kann, da diese zu Feuchtigkeitsproblemen führt.

Wäre es aber möglich, dass es vllt einen Wasserrohrbruch in der Wand gab? Beim Waschen habe ich das allererste Mal den Wasserhahn aufgedreht. (Wie gesagt, ich bin nach der Renovierung Erstbezieherin und von mir wurde der Hahn bis dato nie bedient).

Sollte es Detailfragen geben, helfe ich gerne weiter.

Ich bin dankbar für jegliche Hilfe und bedanke mich im Voraus!

Waschmaschine, Schimmel, Bad, Mietwohnung, Feuchtigkeit

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