Kündigung wegen Mülltrennung?

Guten Morgen, wie ich bereits in einer vorangegangenen Frage erwähnt habe, wohnen wir in einer neuen Wohnung, es ist ein Zweifamilienhaus. Unsere Wohnung liegt oben, unten die Wohnung der Eltern vom Vermieter.

Nun gab es einige Streitigkeiten bzw Diskussionen bezüglich der Mülltrennung. Zunächst:wir haben eine Tonne für Plastik. Wenn diese voll ist, stellen wir unsere gelben Säcke für Plastik daneben, fest verschlossen. Dies sollen wir nicht mehr, da dies Ratten und Mäuse anlockt . Ich wusste bisher noch nicht dass Ratten und Mäuse Plastik fressen. Nun ja, wir sollen die vollen Säcke auf dem Balkon lagern. Und am Tag der Abholung an die Straße stellen.

1.Kann verlangt werden, dass wir dies tun?

Weiterhin trennen wir unseren Müll, wie es der Normalfall ist, in Bio, Plastik, Restmüll und Papier. Unsere Fleisch und Knochenreste packen wir in den Bio. Nun sollen wir dies auch nicht mehr, die Fleischreste und Knochenreste sollen in einer verschlossenen Tüte in den Restmüll. Meiner Meinung nach falsch, aber ich lasse mich gern eines besseren belehren. Begründung ist:Dadurch würden weniger bis gar keine Maden entstehen. Nun haben wir es, aufgrund des lieben Frieden Willen so gemacht. Außerdem wollten sie damals ihren Sohn,unseren Vermieter informieren dass wir Fleisch in die Biotonne werfen. Also, Fleisch in den Restmüll, nun sehe ich eben, als ich den Müll entsorgen wollte, dass im Biomüll trotzdem Maden sind. 2.Ich ahne es zwar, aber wodurch entstehen Maden? 3.Da wir nun Fleisch in den Restmüll werfen, kann es doch nicht an unserer "falschen" Mülltrennung liegen? 4.Was sollen wir tun, wenn sie uns dies vorwerfen und fordern, dass wir die Tonne reinigen? 5.Haben Sie jetzt einen Grund den Vermieter zu informieren, bzw vorher? 6.Kann uns deswegen gekündigt werden?

Noch eine Frage, wir haben einen kleinen Kellerraum zur Verfügung bekommen, haben dort Waschmaschine und Kleinkram. Außerdem sind dort die Wasseruhren für beide Mietparteien. Laut Mietvertrag darf dieser nicht verschlossen werden. Ist auch ok, nun wollte ich die Tage Wäsche anmachen, da stand meine Tür offen, vom Keller. Ich schloss sie von innen, auf einmal ging diese auf und der Vater von Vermieter steht da und meint :"Er müsse da mal ran",bevor ich was sagen könnte, war er raus, mit irgendwas, was aber nicht mir gehört.

Abgemacht war, das der Keller offen bleibt, damit man an die Wasseruhren kann. Nun lief er da aber so rum. Darf er das?Ist ja immerhin mein Keller.

Ich bin wirklich ein friedliebender Mensch und möchte niemand etwas böses. Nur jeden dritten Tag ist was mit dem Müll oder Keller, und langsam bin ich entnervt, schließlich bin ich ja auch Kompromisse eingegangen.

Vor uns hat ihr Sohn (unser Vermieter), danach seine Oma hier gewohnt, vielleicht tut das was zur Sache. Vielen Dank für eure Hilfe.

LG

Kündigung, Miete, Mietrecht, Mülltrennung
Soll Schlüssel früher abgeben-trotzdem Miete zahlen?

Also, ich habe eine Frage und muss dazu etwas vorweg erzählen. Wir haben unsere Wohnung fristgerecht zum 01.08.2014 gekündigt. Der Vermieter hat uns die Kündigung schriftlich bestätigt und uns zugesagt, einen Nachmieter schnellstmöglich zu akzeptieren.

Wir hatten ein geeignetes Pärchen gefunden. Da wir zum 27.04 den größten Teil des Umzugs erledigen wollen, jedoch bis dahin noch nicht komplett raus sind, haben wir mit dem Pärchen abgesprochen, dass sie zum 15.5 die Schlüssel bekommen, um zu renovieren, wir dafür im Gegenzug die halbe Miete (leider nicht schriftlich festgehalten).

Nun bekam ich eine Mail von den Nachmietern, Inhalt: Sie haben den Mietvertrag unterschrieben und mit dem Vermieter schriftlich festgelegt, dass wir die Schlüssel bereits am 27.04 abgeben sollen. Der Mietbeginn wäre der 1.06. Hintergrund des ganzen ist, dass der Vermieter Anfang Mai Handwerker in die Wohnung lassen möchte, für diverse Ausbesserungen und die Nachmieter die Handwerker hinein lassen sollen. Miete zahlen sollen jedoch wir, obwohl wir die Schlüssel auf Wunsch des Vermieters abgeben sollen (nicht auf unseren Wunsch!!!). Ist das überhaupt zulässig?

Hier die komplette Mail der Nachmieter: Hallo ihr beiden wir waren heute bei dem Herrn .... und haben den Mietvertrag unterschrieben Wir haben jetzt abgesprochen das wir von euch dann wenn ihr raus seit ( das war der 27.04??) von euch die Schlüssel bekommen Wollen wir das dann auch am 27.04 mit dem Geld machen? Dann noch eine Sache der Vermieter will ja noch Reparatur arbeiten im Mai durchführen und deswegen können wir erst zum Ende des Monats rein und würden deswegen uns nicht an der Miete beteiligen

Ich habe den Pärchen vorgeschlagen, die Schlüssel am 27.04 abzugeben, aber dass diese dann die Miete übernehmen, dass wollen sie nicht, da es für sie finanziell nicht möglich ist.

Wie gesagt, wir möchten den Schlüssel nur am 27.04 abgeben, wenn wir von der Miete befreit werden. Es ist Wunsch des Vermieters, nicht unserer.

Was können wir nun tun, wie sollen wir vorgehen?

Miete, Schlüssel, Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag
Miete zahlen trotz Schlüsselübergabe?

Also, ich habe eine Frage und muss dazu etwas vorweg erzählen. Wir haben unsere Wohnung fristgerecht zum 01.08.2014 gekündigt. Der Vermieter hat uns die Kündigung schriftlich bestätigt und uns zugesagt, einen Nachmieter schnellstmöglich zu akzeptieren.

Wir hatten ein geeignetes Pärchen gefunden. Da wir zum 27.04 den größten Teil des Umzugs erledigen wollen, jedoch bis dahin noch nicht komplett raus sind, haben wir mit dem Pärchen abgesprochen, dass sie zum 15.5 die Schlüssel bekommen, um zu renovieren, wir dafür im Gegenzug die halbe Miete (leider nicht schriftlich festgehalten).

Nun bekam ich eine Mail von den Nachmietern, Inhalt: Sie haben den Mietvertrag unterschrieben und mit dem Vermieter schriftlich festgelegt, dass wir die Schlüssel bereits am 27.04 abgeben sollen. Der Mietbeginn wäre der 1.06. Hintergrund des ganzen ist, dass der Vermieter Anfang Mai Handwerker in die Wohnung lassen möchte, für diverse Ausbesserungen und die Nachmieter die Handwerker hinein lassen sollen. Miete zahlen sollen jedoch wir, obwohl wir die Schlüssel auf Wunsch des Vermieters abgeben sollen (nicht auf unseren Wunsch!!!). Ist das überhaupt zulässig?

Ich habe den Pärchen vorgeschlagen, die Schlüssel am 27.04 abzugeben, aber dass diese dann die Miete übernehmen, dass wollen sie nicht, da es für sie finanziell nicht möglich ist.

Wie gesagt, wir möchten den Schlüssel nur am 27.04 abgeben, wenn wir von der Miete befreit werden. Es ist Wunsch des Vermieters, nicht unserer.

Was können wir nun tun, wie sollen wir vorgehen?

Miete, Schlüssel, Mietrecht, schlüsselübergabe, Mietzahlung, Nachmieter
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