Darf der Vermieter mir die Einsicht in das Gutachten über Schimmel in unserer Wohnung verweigern?
Hallo! Wir haben seit Jahren ein Schimmelproblem in unserer Mietwohung. Der Vermieter (Wohnungsgenossenschaft) hat zur Ursachenfeststellung ein Gutachten von einem Ingenieurbüro anfertigen lassen und der Vermieter hat das Gutachten bezahlt. Beim Vororttermin in unserer Mietwohnung hat der Gutachter an unserem Heizungsverhalten und Lüftungsverhalten, nichts beanstandet oder bemängelt. Es ist daher sehr warscheinlich, dass Wärmebrücken die Ursache für die Schimmelbildung sind. Daher wollten wir beim Vermieter das Gutachten einsehen. Der Vermieter hat die Einsichtnahme von uns in das Gutachten abgelehnt, mit der Begründung:"In unserer Wohnungsgenossenschaft, ist die Einsichtnahme der Mieter und Genossenschaftsmitglieder, in Gutachten nicht üblich."
Darf der Vermieter, dem Mieter die Einsichtnahme in Gutachten verweigern?
Vielen Dank in Vorraus für alle Antworten.
8 Antworten
Der Vermieter darf die Einsicht in das Gutachten nicht verbieten. In der Regel wird sogar empfohlen, das Gutachten gemeinsam in Auftrag zu geben.
Woraus sollte sich die Pflicht dazu ergeben? Er hat es in Auftrag gegeben, er hat es bezahlt, niemand anderen geht das etwas an...
Die Antwort ist leider falsch. Da es eben nicht gemeinsam in Auftrag gegeben wurde, muss Einsicht nicht gewährt werden.
Selbstverständlich darf er die Einsicht verweigern. Das Gutachten gehört ihm alleine, allerdings kann er dann nicht die Mängelfreiheit der Mietsache nachweisen. Wenn er die Einsicht weiterhin verweigert, bleibt nur Mietminderung da der Vermieter eben die Mängelfreiheit nicht nachweisen will oder es nicht kann.
Ja, das darf er, da es sich um ein Privatgutachten handelt, welches vom Vermieter in Auftrag gegeben wurde.
Es geht weniger um Miteigentum an der Wohnung, sondern um das Eigentum des Gutachtens. Das Gutachten gehört demjenigen, der es in Auftrag gegeben und bezahlt hat. Anders wäre es nur bei einem gerichtlich angeordneten Gutachten. Da hat jeder Einsicht. Dieses kann auch vom Mieter bei Gericht beantragt werden, muss aber erstmal bis zur Klärung auch von ihm bezahlt werden.
darf er natürlich nicht, jeder hat ein recht darauf !!!!
darf er natürlich nicht, jeder hat ein recht darauf !!!!
Jeder hat auch ein Recht darauf Deine Lohnabrechnung zu sehen oder was?
Nenne mir mal bitte einen § dafür dass er geschäftliche Sachen dem Mieter offenlegen muss.
Der Mieter hat nur das Recht auf Einsicht in die Unterlagen für die Nebenkostenabrechnung.
Als wir beim Vermieter die Wohnung mieten wollten, mussten wir unsere Einkommensverhältnisse offen legen unter anderem unsere Gehaltsbescheinigungen der lezten 3 Monate vor eventuellen Mietbeginn. Sonst hätten wir keinen Mietvertrag bekommen. Jeder Vermieter verlangt von Mieter vor Mitbeginn eine positive Schufaauskunft über die Bonität des Mietinterssenten. Verlangt also auch jeder Makler der eine Mietwohung vermittelt. Also wenn der Vermieter uns ohne aktuelle Gehaltsbescheinigung und positive Schufauskunft keinen Mietvertrag gibt, dann können wir auch eine einsicht in die Geschäftsunterlagen des Vermieters verlangen, zumal wir ja als Mitglied der Wohnungsgenossenschaft einen Anteil der Wohnungsgnossenschaft haben und somit Miteigentümer der Wohnungsgenossenschaft welcher unsere Mietwohnung gehört, sind. Ein Miteigentümer einer Immobilie hat auch schon ein recht darauf zu erfahren, in welchen baulichen Zustand sich sein Eigentum befindet. Oder etwa nicht?
Als Mitglied einer Wohngenossenschaft bist Du vielleicht Miteigentümer, aber es gibt auch eine Satzung und es gibt Organe.
Das bedeutet, dass in der Satzung festgelegt ist, was die Rechte der Mitglieder sind und es gibt bestimmt Mitgliederversammlungen, Beiräte und ähnliche Organe der Genossenschaft, an die Du Dich wenden kannst.
Der GF der WohnGen oder Verwalter oder wie auch immer der bei Euch heißt, ist an die Satzung und an die Weisungen der Organe gebunden. Möglicherweise hat er einen Satz in seinem Arbeitsvertrag, in dem was von Geheimhaltung etc. steht und wo genauer ausgeführt ist, was er wem zeigen kann, darf, muss.
Ohne den bürokratischen Weg wirst Du kaum voran kommen.
Schliesslich hat er es bezahlt, somit hat er die Rechte daran und darf auch bestimmen wer es gucken darf..... Mieter sind zum Glück noch nicht allmächtig....
Leider wird uns vomimmer wieder vorgeworfen, wir würden nicht richtig Heizen und Lüften. Dieses würde auch so angeblich im Gutachten stehen. Daher wollten wir das Gutachten einsehen, um unter anderem Nachlesen zu können, welche Heizungsempfehlungen und Lüftungsempfehlungen der Gutachter ins Gutachten geschrieben hat. Wenn wir das nicht im Gutachten nachlesen können und der Vermieter uns auch nicht sagt was wir am Heizungsverhalten und Lüftungsverhalten ändern müssen, kann uns ja der Vermieter nicht immer nur sagen, wir Heizen und Lüften falsch.
Ihr könnt ja ein eigenes Gutachten in Auftrag geben... so ist das in der freien Wirtschaft nun mal... wen mir einer ins Auto reinfährt und ich bin nicht einverstanden mit dem was ich kriege muss ich ein Gegengutachten in Auftrag geben , und selber bezahlen...
Ihr könnt ja ein eigenes Gutachten in Auftrag geben
Braucht ein Mieter doch gar nicht, weil die Beweislast bei Schimmel beim Vermieter liegt. Wenn er den Beweis nicht antreten will, ist das sein Problem, dafür braucht man kein Gegengutachten. Ein Gegengutachten braucht man erst ggf., wenn das Gutachten vorliegt...
Beim Vermieter handelt es sich um eine Wohnungsgenossenschaft. Wir haben einen Anteil an der Wohnungsgenossenschaft und sind somit Miteigentümer der Wohnungsgenossenschaft. Daher sind wir auch Miteigentümer der Mietswohnung in der wir wohnen und als Miteigentümer habe ich schon das Recht, zu wissen in welchen baulichen Zustand sich mein Miteigentum befindet. Oder etwa nicht? Zudem wirft uns der Vermieter vor, im Gutachten würde auch stehen, wir würden nicht richtig Heizen und Lüften. Wenn das wirklich so im Gutachten steht, dann haben wir auch das Recht dieses im Gutachten nachzulesen und was der Gutachter uns in Sachen Heizen und Lüften empfiehlt, zumal der Gutachter beim vor Orttermin nichts an unserem Heizungs- und Lüftungsverhalten zu beanstanden hatte.