Hallo! Wir haben seit Jahren ein Schimmelproblem in unserer Mietwohung. Der Vermieter (Wohnungsgenossenschaft) hat zur Ursachenfeststellung ein Gutachten von einem In­ge­ni­eur­bü­ro anfertigen lassen und der Vermieter hat das Gutachten bezahlt. Beim Vororttermin in unserer Mietwohnung hat der Gutachter an unserem Heizungsverhalten und Lüftungsverhalten, nichts beanstandet oder bemängelt. Es ist daher sehr warscheinlich, dass Wärmebrücken die Ursache für die Schimmelbildung sind. Daher wollten wir beim Vermieter das Gutachten einsehen. Der Vermieter hat die Einsichtnahme von uns in das Gutachten abgelehnt, mit der Begründung:"In unserer Wohnungsgenossenschaft, ist die Einsichtnahme der Mieter und Genossenschaftsmitglieder, in Gutachten nicht üblich."

Darf der Vermieter, dem Mieter die Einsichtnahme in Gutachten verweigern?

Vielen Dank in Vorraus für alle Antworten.